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Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein Bereich, in dem die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam zuständig sind.

Gemäß Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist das Ziel der GAP:

  • die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts zu verbessern und durch bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu gewährleisten;
  • einen angemessenen Lebensstandard für Landwirte sicherzustellen;
  • die Märkte zu stabilisieren;
  • die Versorgung sicherzustellen;
  • angemessene Preise für die Verbraucherschaft zu gewährleisten.

Über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) unterstützt die GAP landwirtschaftliche Betriebe in der EU, geschützte, gesunde und kostengünstige Lebensmittel bereitzustellen, indem sie diesen Landwirtinnen und Landwirten Einkommensunterstützung zukommen lässt. Außerdem werden so Maßnahmen zur Unterstützung und Stabilisierung von Agrarmärkten finanziert. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert Programme zur ländlichen Entwicklung für Mitgliedstaaten.

Die meisten Entscheidungen im Bereich Landwirtschaft werden seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (Artikel 42 Absatz 1 und 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren getroffen.

Die Gemeinsame Agrarpolitik gibt es bereits seit über 60 Jahren. Derzeit wird sie ihrer sechsten größeren Reform unterzogen. Die neue GAP findet ab Anfang 2023 Anwendung. Ihr Anteil am EU-Haushalt ist in den vergangenen 30 Jahren von 73 % im Jahr 1985 auf 31 % für den Zeitraum 2021-2027 stetig gesunken.

Mit der neuen GAP soll ein nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Agrarsektor gefördert werden, der den Lebensunterhalt der Landwirtinnen und Landwirte sichert und für gesunde und nachhaltige Lebensmittel für die Gesellschaft sowie lebendige ländliche Gebiete sorgen kann.

Die Landwirtschaft und der ländliche Raum sind von wesentlicher Bedeutung für den europäischen Grünen Deal – die neue GAP wird ein Schlüsselinstrument sein, um die Ziele der Strategie „vom Hof auf den Tisch“ sowie der Biodiversitätsstrategie zu erreichen.

Aufgrund von Verzögerungen bei den Verhandlungen über die neue GAP wurde der Starttermin auf den 1. Januar 2023 verschoben. Die Verordnung (EU) 2020/2220 (Übergangsverordnung) wurde erlassen, um die Zahlungen an Landwirtinnen und Landwirte und andere Begünstigte der Gemeinsamen Agrarpolitik in den Jahren 2021 und 2022 sicherzustellen.

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