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Besitzstand

Der Besitzstand der Europäischen Union (EU) ist die Sammlung der gemeinsamen Rechte und Pflichten, die die Gesamtheit des EU-Rechts ausmachen, und ist in die Rechtssysteme der EU-Mitgliedstaaten integriert. Der Besitzstand wird mit der Zeit ständig überarbeitet und umfasst:

  • den Inhalt, die Grundsätze und die politischen Ziele der EU-Verträge;
  • die Gesetzgebung zur Anwendung dieser Verträge und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union;
  • angenommene Erklärungen und Entschließungen der EU;
  • Maßnahmen in den Bereichen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres;
  • internationale Abkommen der EU und Abkommen, die unter den Mitgliedstaaten selbst bezüglich der Tätigkeiten der EU geschlossen wurden.

Bewerberländer müssen den Besitzstand akzeptieren, bevor sie der EU beitreten können. Ausnahmeregelungen vom Besitzstand werden nur bei außergewöhnlichen Umständen und in begrenzter Form gewährt. Bewerberlände müssen zum Zeitpunkt ihres Beitritts zur EU den Besitzstand in ihre nationalen Rechtsordnungen aufnehmen und ab diesem Zeitpunkt anwenden.

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