Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Wenn ein Staat beantragt, Mitglied der EU zu werden, wird eine Beitrittspartnerschaft zwischen dem Staat und der EU vereinbart.
Das Abkommen zur Beitrittspartnerschaft legt Folgendes fest:
Beitrittskandidaten entwickeln nationale Programme für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (NPAA). Diese legen einen Zeitplan für die Umsetzung der Partnerschaft fest. Jeder Beitrittskandidat bereitet außerdem einen Aktionsplan für den Ausbau seiner Kapazitäten in Justiz und Verwaltung vor.