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Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung
Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie)
Die Richtlinie sieht folgende Maßnahmen vor:
Von einem guten chemischen Zustand des Wassers wird ausgegangen, wenn:
Sie ist am in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum in nationales Recht umsetzen.
Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (ABl. L 372 vom , S. 19-31)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2006/118/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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