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Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
In der Richtlinie werden konkrete Anforderungen zu den folgenden Punkten festgeschrieben:
Änderungen der Richtlinie 2002/87/EG
Die Richtlinie 2002/87/EG ist am 11. Februar 2003 in Kraft getreten und musste bis spätestens 10. August 2004 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35 vom 11.2.2003, S. 1–27).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2002/87/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 12.11.2021