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Durchführung von Luftverkehrsdiensten: EU-Vorschriften
Sie legt gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Europäischen Union (EU) fest, einschließlich für die Genehmigung von Luftfahrtunternehmen der EU sowie Preistransparenz.
Die EU-Länder können die Aufteilung des Flugverkehrs auf verschiedene Flughäfen unter Einhaltung der folgenden Bestimmungen regeln:
Mit der Verordnung (EU) 2020/696 und den Delegierten Verordnungen (EU) 2020/2114 und 2020/2115 der Kommission wird die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 vorübergehend geändert, um Fluggesellschaften und Flughäfen bei der Bewältigung des durch die COVID-19-Pandemie verursachten starken Rückgangs des Flugverkehrs zu unterstützen.
Diese Verordnungen
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung) (ABl. L 293 vom , S. 3-20)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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