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Eine stärkere wirtschaftliche und politische Partnerschaft für das 21. Jahrhundert

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Eine stärkere wirtschaftliche und politische Partnerschaft für das 21. Jahrhundert

Diese Mitteilung der Europäischen Kommission enthält Vorschläge zur Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, wobei besonders die wirtschaftlichen Aspekte der Partnerschaft im Vordergrund stehen. Das allgemeine Ziel besteht darin, den transatlantischen Handel und die transatlantischen Investitionen auszubauen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Die Vorschläge zielen im Wesentlichen darauf ab, die bestehende Zusammenarbeit im Rahmen der transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft von 1998 wieder zu beleben, zu stärken und durch neue Initiativen zu vertiefen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 18. Mai 2005 - Eine stärkere Partnerschaft zwischen EU und USA und ein offenerer Markt für das 21. Jahrhundert [KOM(2005) 196 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Kommission will der Wirtschaftspartnerschaft zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten eine neue Dimension verleihen. In dieser ersten Phase der Neuauflage der globalen Partnerschaft, die insbesondere die Verwirklichung eines Markts ohne Hindernisse zum Ziel hat, konzentrieren sich die Vorschläge hauptsächlich auf die Bereiche Handel und Investitionen, in denen die EU und die USA weltweit die umfangreichsten Beziehungen unterhalten. Im Jahr 2003 erreichte der Handel mit Waren und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der ausländischen Direktinvestitionen, ein Volumen von rund 600 Mrd. EUR.

Durch den Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen wurde somit der Grundstein zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung gelegt. Die Vorschläge der Kommission zielen außerdem auf die Schaffung neuer Rahmenbedingungen ab, die es ermöglichen, neuen Herausforderungen wie dem internationalen Wettbewerb zu begegnen.

Verbesserung der Funktionsweise der transatlantischen Partnerschaft

Die Kommission schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der transatlantischen Partnerschaft in drei Bereichen vor: Regulierung, Wissen und Innovation sowie Grenzkontrolle.

Die Maßnahmen im Bereich der Regulierung beruhen in erster Linie auf der Ausdehnung der politischen Zusammenarbeit auf weitere Sektoren, wodurch der transatlantische Markt gefördert werden soll. Die politische Zusammenarbeit hat zum Ziel, für dieses nicht zu vernachlässigende Handelsvolumen durch einen präzise festgelegten Rechtsrahmen einen lauteren Wettbewerb und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.

Da es schwierig ist, ein einheitliches Modell auf alle Sektoren anzuwenden, ist eine gewisse Flexibilität erforderlich. Die Zusammenarbeit erfolgt zudem auf unterschiedlichen Ebenen - vom Informationsaustausch über die Schaffung mehr oder weniger formeller Kontakte bis hin zur Annahme verbindlicher Normen.

Darüber hinaus sollten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Regulierungsbereich weitere Maßnahmen ins Auge gefasst werden, um Handelshemmnisse abzubauen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Diese Maßnahmen betreffen:

  • die Erleichterung der Investitionstätigkeit insbesondere durch die Aufhebung der Eigentumsbeschränkungen in den USA;
  • die Ausrichtung der Wettbewerbspolitik beider Seiten auf koordinierte Anwendungsmaßnahmen und den Austausch nicht vertraulicher Informationen in einem angemessenen Rahmen;
  • die Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens zwischen den Vereinigten Staaten und der EU, auch wenn für EU-Unternehmen weiterhin Hindernisse beim Zugang zum US-amerikanischen Markt bestehen; dies erfordert eine Vertiefung der Beziehungen auf bilateraler Ebene und die Festlegung eines klaren Rahmens auf multilateraler Ebene, insbesondere innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) (ES) (EN) (FR);
  • die Aushandlung eines globalen Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und den Vereinigten Staaten; der Rechtsrahmen in diesem Bereich spiegelt das politische und technologische Umfeld der 40er Jahre wider. Ein solches Abkommen würde eine gesunde wirtschaftliche und rechtliche Grundlage für transatlantische Flugverkehrsdienstleistungen bieten;
  • den Seeverkehr, über den 90 % des internationalen Handelsvolumens abgewickelt werden (Bedarf der verstärkten Zusammenarbeit und der Einbeziehung von Fragen des Seerechts, des Datenaustauschs, der maritimen Sicherheit oder des Umweltschutzes);
  • die Finanzmärkte: Der Zugang zu Kapital ist eine Grundvoraussetzung für Investitionen und Innovation. Daher sollte die funktionale Äquivalenz verschiedener finanzieller Bereiche wie Rechnungslegungsgrundsätze oder Versicherungen im Hinblick auf eine echte Integration der europäischen und US-amerikanischen Finanzmärkte gefördert und gestärkt werden;
  • die Anerkennung der Personenfreizügigkeit als Grundvoraussetzung; sie ist nicht uneingeschränkt gegeben, weder für Privatpersonen, Angehörige bestimmter Mitgliedstaaten noch für Unternehmen oder ihre Filialen. Ihnen könnte der Sonderstatus der „vertrauenswürdigen Person" verliehen werden, um den internationalen Reiseverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen zu erleichtern;
  • die Förderung der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen, insbesondere in wirtschaftsbezogenen Sektoren.

Auch Maßnahmen in den Bereichen Wissen und Innovation tragen in umfassender Weise zu Wachstum und Integration der europäischen und amerikanischen Volkswirtschaften bei. Sie betreffen:

  • die neuen Technologien. Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) muss die Koordinierung der Regulierungsbehörden beider Seiten über den Dialog EU/USA zum Thema Informationsgesellschaft hinaus gestärkt werden, um die Entstehung neuer Hindernisse in einem sich rasch entwickelnden Umfeld zu verhindern. Hinsichtlich der Raumfahrt sollte ein strukturierter Dialog in Schlüsselbereichen wie Galileo und GPS eingerichtet werden, der auch zum Abbau der Beschränkungen beiträgt, die ein Hindernis für die Entstehung eines wirklichen transatlantischen Marktes für die Weltraumindustrie darstellen;
  • den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum als grundlegendem wirtschaftlichen Ziel, das die Vereinigten Staaten und die EU teilen; interne und internationale Bemühungen im Kampf gegen Fälschungen und Produktpiraterie sind dabei Voraussetzung für eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich, ebenso wie die Einhaltung der von der Welthandelsorganisation festgelegten Normen;
  • Forschung und Entwicklung: Als wachstumsfördernde Faktoren und Schlüsselelemente des aktualisierten Lissabonner Programms sind Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gemäß dem 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (7. FTE-Rahmenprogramm) Gegenstand einer verstärkten bilateralen Zusammenarbeit beispielsweise in den Bereichen industrielle Werkstoffe, Batterien oder Biotechnologie;
  • den Bereich Energie: Die EU und die Vereinigten Staaten sollten stärker im Rahmen eines politischen Dialogs zusammenarbeiten, um die neuen Herausforderungen zu bewältigen und Alternativen zu den herkömmlichen Energieträgern zu finden, insbesondere durch die Entwicklung sauberer Technologien und erneuerbarer Energien;
  • das höhere Bildungswesen und die berufliche Bildung: Das Abkommen über das höhere Bildungswesen und die berufliche Bildung, das Ende 2005 ausläuft, sollte verlängert und gestärkt werden, mit dem Ziel, den Austausch zwischen Lehrenden, Forschenden und Studierenden zu intensivieren und Maßnahmen für die Qualität und Vereinbarkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme zu entwickeln.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden im Bereich der Grenzüberwachung neue Sicherheitsmaßnahmen eingeführt. Nach Auffassung der Kommission muss ein Mittelweg zwischen den verschärften Sicherheitsanforderungen und der Fortschreibung von Offenheit und Sicherheit im Handels- und Passagierverkehr gefunden werden.

Der transatlantische Markt beruht im Wesentlichen auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und der gegenseitigen Anerkennung, wobei Handel und Sicherheitsmaßnahmen keinen Widerspruch darstellen. Diese Grundsätze gelten für folgende Bereiche:

  • die Umsetzung des Abkommens über verstärkte Zollzusammenarbeit im Bereich der Verkehrssicherheit, z.B. hinsichtlich des Konzepts der einzigen Anlaufstelle oder des e-Zolls;
  • den Austausch der bewährtesten Verfahren zur Erreichung einer größeren Übereinstimmung zwischen dem europäischen Konzept des „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" und der Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT) der Vereinigten Staaten;
  • die Vermeidung doppelter Kontrollen infolge der Anwendung parallel geltender, mitunter widersprüchlicher Normen;
  • die Minderung des Risikos von Handelshemmnissen infolge der Umsetzung des neuen amerikanischen Gesetzes gegen den Bioterrorismus;
  • die Ausarbeitung internationaler Sicherheitsnormen auf der Grundlage der von der EU und den Vereinigten Staaten im Rahmen der Weltzollorganisation WZO (EN) (FR), der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO (EN) (FR) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO (EN) festgelegten Sicherheitsstandards;
  • die gemeinsame Bekämpfung unternehmerischen Betrugs, der Geldwäsche, des Steuerbetrugs und der Korruption sowie der Finanzierung des Terrorismus.

Der politische Wille als entscheidender Faktor

Es wäre wünschenswert, wenn die 1995 aufgestellte Neue Transatlantische Agenda (NAT) neu aufgelegt würde. Hinsichtlich der Intensität des Austausches zwischen der EU und den Vereinigten Staaten in weiten Bereichen wurden die Hauptziele erreicht. Es wurde ein regelmäßiger Dialog zwischen den Gesprächspartnern eingerichtet, die sich vorher nur selten konsultierten. Auch die Zusammenarbeit in außenpolitischen Fragen wurde intensiviert.

Das Ausmaß der wirtschaftlichen Zusammenarbeit jedoch war begrenzt, insbesondere aufgrund der mangelnden Einbindung zentraler Akteure der Legislative und der Regulierungsbehörden. Ferner litt auch der Dialog zwischen der EU und den Vereinigten Staaten unter mangelndem politischem Engagement und einem unzureichenden Verständnis der EU in Washington.

Daher können sämtliche in dieser Mittelung vorgestellten Vorschläge nur dann zu einem Ergebnis führen, wenn sie von einem echten politischen Willen getragen werden, der die Gestalt konkreter Maßnahmen annimmt wie z.B.:

  • die Einrichtung eines hochrangigen Forums über die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, das vor den EU-USA-Gipfeltreffen zusammenkommt und einen jährlichen Fahrplan mit geeigneten Zielen und Prioritäten vorlegt;
  • die Förderung eines Dialogs zwischen den europäischen und amerikanischen Gesetzgebern über die Prioritäten der Zusammenarbeit im Regulierungsbereich;
  • die Zusammenarbeit bei der Lösung von Problemen in Drittländern oder beim Vorantreiben bilateraler Vorschläge in internationalen Foren;
  • den Abschluss verbindlicher sektorspezifischer Vereinbarungen.

Damit ein echter Dialog stattfinden kann, sollten die transatlantischen Beziehungen zudem strategischer und effizienter angelegt werden, um die gemeinsame Vision einer internationalen Ordnung mit mehr Demokratie, Frieden und Wohlstand zu verwirklichen. Daher könnte es zu einer Neuauflage der transatlantischen Erklärung kommen, in der die gemeinsamen Werte betont und Prioritäten für ein gemeinsames Handeln entwickelt werden, das auf der Anerkennung der wirtschaftlichen Interdependenz der Vereinigten Staaten und der EU beruht.

Kontext

Diese Mitteilung steht im Zusammenhang mit der auf dem EU-USA-Gipfel in Dromoland Castle (Irland) 2004 angenommenen „Erklärung über den Ausbau der Wirtschaftspartnerschaft zwischen der EU und den USA"; auf diesem Gipfel steuerten die Beteiligten ihre Vorstellungen darüber bei, wie die transatlantische Wirtschaftsintegration vertieft werden kann. Durch die neu aufgelegte und gestärkte Partnerschaft erhalten die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten einen neuen Elan.

Die Kommission schlägt vor, dass eine Wirtschaftserklärung verabschiedet wird und eine politische Aufsicht erfolgen soll, insbesondere indem verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, um die Einhaltung der Verpflichtungen sicherzustellen.

Darüber hinaus leitete die Kommission 2004 im Vorfeld der Ausarbeitung einer gemeinsamen Wirtschaftserklärung eine öffentliche Konsultation ein, um die Bereiche festzulegen, die in der vorliegenden Mitteilung behandelt werden sollen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Erklärung EU/USA vom 20. Juni 2005 (Gipfeltreffen in Washington): „Initiative zur Förderung der transatlantischen Wirtschaftsintegration und des Wachstums" (EN)

Die EU und die Vereinigten Staaten bekräftigen ihren Willen, die Hindernisse in den Bereichen Handel und Investitionen abzubauen und Wachstum und Innovation zu fördern. Dadurch soll die Integration des transatlantischen Marktes unterstützt und die Geschäftsmöglichkeiten der Unternehmen verbessert werden. Die beiden Partner gehen in ihrer Erklärung auf zehn Punkte bzw. Bereiche ein, in denen die Bemühungen ihrer Auffassung nach fortgesetzt werden müssen und die im Anhang zu dieser Erklärung näher erläutert werden:

  • Förderung der Zusammenarbeit im Regulierungsbereich und bei der Entwicklung von Normen, indem Mechanismen der Zusammenarbeit und der Koordinierung geschaffen werden, die die Qualität im Regulierungsbereich verbessern und Unterschiede abbauen; Förderung des Erfahrungsaustauschs und der gemeinsamen Nutzung von Kenntnissen im Rahmen eines auf höchster Ebene eingerichteten Dialogs nach dem Fahrplan für die Zusammenarbeit EU/USA im Regulierungsbereich, wie auch im Rahmen eines hochrangigen Forums der Regulierungsbehörden beider Partner;
  • Förderung offener und wettbewerbsfähiger Kapitalmärkte, mit dem Ziel, das reibungslose Funktionieren der transatlantischen Finanzmärkte sicherzustellen. Zu den wichtigsten Interventionsbereichen zählen dabei die Bekämpfung des finanziellen Betrugs oder der Geldwäsche sowie die Reform der Finanzmärkte und die Verbesserung des Dialogs über makroökonomische und strukturelle Fragen von gemeinsamem Interesse;
  • Förderung der Innovation und technologischen Entwicklung als Quelle von Wachstum und Wohlstand durch eine verstärkte Zusammenarbeit beispielsweise in den Bereichen Grundlagenforschung, Raumforschung, Nanotechnologien, Verkehr, Computer- und Netzsicherheit sowie Informatik; diese Maßnahmen betreffen Sektoren, die mit dem höheren Bildungswesen und der Berufsbildung, dem Handel, dem Informationsbereich und dem medizinischen Sektor verbunden sind;
  • Förderung des Austauschs, der Entwicklungen und der Sicherheit durch verstärkte Zusammenarbeit im Zollbereich, um die Sicherheit von Transitreisenden und Transitwaren zu gewährleisten; die Weltzollorganisation hat diesbezüglich bereits zufrieden stellende Standards für die Sicherheit des Welthandels geschaffen. Zudem sollte die Zusammenarbeit auch durch die Entwicklung von Sicherheitsnormen insbesondere für die Beförderung von Waren auf dem Luftweg gestärkt werden, sowie durch eine bessere Zusammenarbeit bei der Erforschung und Entwicklung von Technologien im Sicherheitsbereich, eine größere Übereinstimmung des EU-Konzepts des „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" mit dem Konzept des US Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT) und die Erleichterung von privaten und beruflichen Aufenthalten (Initiative „ vertrauenswürdige Personen" sowie gegenseitige Ausnahmeregelung für Kurzzeitvisa);
  • Förderung der Energieeffizienz, der Energiesicherheit, der erneuerbaren Energien und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie neuer sauberer Energietechnologien im Rahmen einer nachhaltigen und koordinierten Strategie. Die beiden Partner bekräftigen Ihre Unterstützung in diesem Bereich gegenüber den Entwicklungsländern;
  • Schutz der Rechte am geistigen Eigentum durch die aktive Bekämpfung von Fälschungen und Produktpiraterie (Anwendung der internationalen Normen und des Patentrechts);
  • Erleichterung der Investitionen durch die Übermittlung nützlicher, vollständiger und leicht zugänglicher Informationen über Strategien und Vorschriften für Investitionen sowie durch die Beseitigung der in diesem Bereich bestehenden Hindernisse;
  • Verstärkte Koordinierung im Bereich der Wettbewerbspolitik sowie bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln, insbesondere durch den Austausch vertraulicher Informationen, was bislang nicht üblich war;
  • Verstärkte Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich der Auftragsvergabe;
  • Förderung der Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich, insbesondere was den Flugverkehr und die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen betrifft.

Für die Umsetzung dieser verschiedenen Punkte sind auf höchster Ebene die Verantwortlichen der Verwaltungen beider Partner zuständig. Sie legen die Arbeitsprogramme fest, deren Umsetzung im Rahmen der EU-USA-Gipfeltreffen bewertet wird. Parallel hierzu werden im Hinblick auf den Ausbau der Partnerschaft die Zusammenarbeit der Gesetzgeber und die gegenseitige Konsultation der Beteiligten gefördert.

Letzte Änderung: 19.06.2006

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