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Wirksamere Auslieferungsverfahren: vor allem des Europäischen Haftbefehls
Anhand dieses Rahmenbeschlusses sollen Gerichtsverfahren verbessert und vereinfacht werden, um die Rücküberstellung von Personen aus einem anderen Land der Europäischen Union (EU), die ein schweres Verbrechen begangen haben, zu beschleunigen.
Der Europäische Haftbefehl ersetzt die vorherige Auslieferungsregelung. Jede nationale Justizbehörde ist verpflichtet, das Ersuchen einer Justizbehörde eines anderen EU-Landes mit einem Minimum an Kontrollen anzuerkennen und innerhalb einer einzuhaltenden Frist umzusetzen. Ein Haftbefehl bezweckt die Übergabe einer Person im Hinblick auf:
Der Haftbefehl kann erlassen werden bei:
Die EU-Länder müssen folgende Aspekte berücksichtigen (nicht erschöpfende Liste):
Wird eine Person festgenommen, muss sie vom Inhalt des Europäischen Haftbefehls unterrichtet werden.
Darunter:
Die Europäische Kommission veröffentlichte ihren ersten Bericht über den Europäischen Haftbefehl im Jahr 2011. Darin wurde festgestellt, dass, auch wenn der Europäische Haftbefehl erfolgreich zur Bekämpfung der Kriminalität in den EU-Ländern beigetragen hat, in den folgenden Bereichen noch Raum für Verbesserungen besteht:
Die Kommission verabschiedete im Juli 2020 ihren 4. Bericht über die Umsetzung des Europäischen Haftbefehls.
Er ist seit in Kraft. Die EU-Länder mussten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um diesen Rahmenbeschluss bis zu erfüllen.
Weiterführende Informationen:
Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Stellungnahmen bestimmter Mitgliedstaaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses (ABl. L 190 vom , S. 1-20)
Nachfolgende Änderungen des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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