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Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht in der EU
Die Richtlinie
EU-Bürger mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass
Zusätzliche Bestimmungen:
Sie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158 vom , S. 77-123). Neuveröffentlichung des Wortlauts in der Berichtigung (ABl. L 229 vom , S. 35-48).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2004/38/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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