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Exportkreditversicherung
Richtlinie 98/29/EG – Exportkreditversicherung zur Deckung mittel- und langfristiger Geschäfte
Die Richtlinie ist am in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis in nationales Recht umsetzen.
Richtlinie 98/29/EG des Rates vom zur Harmonisierung der wichtigsten Bestimmungen über die Exportkreditversicherung zur Deckung mittel- und langfristiger Geschäfte (ABl. L 148 vom , S. 22-32)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 98/29/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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