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Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Das Tiergesundheitsrecht der EU' .
Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Richtlinie 2003/85/EG des Rates über EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Aufhebung
Die Richtlinie 2003/85/EG des Rates wird mit Wirkung ab 21. April 2021 durch die Verordnung (EU) 2016/429 aufgehoben.
HINTERGRUND
Die Maul- und Klauenseuche ist hochansteckend und betrifft hauptsächlich Klauentiere (Heim- und Wildtiere), zum Beispiel Kühe, kann aber auch bestimmte andere Tiere betreffen (z. B. Büffel und Bisons).
Vom jüngsten Seuchenausbruch – 2001 im Vereinigten Königreich (1) – waren mehr als 2 000 Betriebe betroffen. Der Ausbruch verursachte erhebliche Probleme für die ländlichen Gemeinschaften und sorgte für große Besorgnis bei der Bevölkerung über die Sicherheit von Rindfleisch.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Die Richtlinie ist am 22. November 2003 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 30. Juni 2004 in nationales Recht umsetzen.
HINTERGRUND
Maul- und Klauenseuche auf der Website der Europäischen Kommission.
RECHTSAKT
Richtlinie 2003/85/EG des Rates vom 29. September 2003 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, zur Aufhebung der Richtlinien 85/511/EWG sowie der Entscheidungen 89/531/EWG und 91/665/EWG und zur Änderung der Richtlinie 92/46/EWG (ABl. L 306 vom 22.11.2003, S. 1-87)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2003/85/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Entscheidung 2007/18/EG der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Genehmigung von Krisenplänen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche gemäß der Richtlinie 2003/85/EG des Rates (ABl. L 7 vom 12.1.2007, S. 36-37)
Entscheidung 91/666/EWG des Rates vom 11 Dezember 1991 über die Bildung gemeinschaftlicher MKS- Impfstoffreserven (ABl. L 368 vom 31.12.1991, S. 21-25). Siehe konsolidierte Fassung.
Entscheidung 2001/75/EG der Kommission vom 18. Januar 2001 zur Durchführung einer Unbedenklichkeits- und Wirksamkeitsprüfung von MKS- und Bluetongue-Impfstoffen (ABl. L 26 vom 27.1.2001, S. 38-39)
Beschluss 2009/486/EG der Kommission vom 22. Juni 2009 über den Erwerb von MKS-Antigenen (ABl. L 160 vom 23.6.2009, S. 27-28)
Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1-208)
Letzte Aktualisierung: 24.05.2016
(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).