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Sie richtet das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ein. Dies ist ein freiwilliges hochwertiges Instrument für das Umweltmanagement für alle Organisationen, die ihre Umweltleistung bewerten, über sie berichten und sie verbessern wollen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
EMAS-Registrierungsverfahren
Für den Erhalt der EMAS-Registrierung muss jede Organisation:
eine Umweltprüfung aller Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen vornehmen;
eine Umweltpolitik umsetzen, die eine Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistung enthält;
ein Programm mit Informationen zu spezifischen Umweltzielsetzungen und -einzelzielen entwickeln;
ein effektives Managementsystem einrichten, um die Umweltpolitik umzusetzen und kontinuierliche Verbesserungen zu gewährleisten;
eine Umweltbetriebsprüfung, bei der die bestehenden Umweltmanagementsysteme und die Übereinstimmung mit der Politik und dem Programm bewertet werden, durchführen;
eine Umwelterklärung zu ihrer Leistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen sowie den zukünftigen erforderlichen Schritten, abgeben.
Gültigkeit
Die Umweltprüfung, das Umweltmanagementsystem, das Verfahren für die Umweltbetriebsprüfung und die Erklärung werden von einem akkreditierten Umweltgutachter validiert.
Die validierte Umwelterklärung wird registriert und veröffentlicht.
Verwendung des EMAS-Logos
Eine Organisation, die all diese Stufen erfolgreich abgeschlossen hat, darf das EMAS-Logo auf ihren Briefköpfen sowie für in Bezug auf ihre Tätigkeiten und Dienstleistungen nutzen, um ihre Verpflichtung zur Verbesserung der Umweltleistung nachzuweisen.
Beschlüsse der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat mehrere Beschlüsse in Bezug zur Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 angenommen. Dazu zählen:
Beschluss 2011/832/EU über einen Leitfaden zur Sammelregistrierung in der Europäischen Union (EU), Drittlandregistrierung und weltweiten Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 1221/2009;
Beschluss (EU) 2016/1621 über einen Leitfaden für die Mitteilung von Angaben an Akkreditierungs- und Zulassungsstellen durch in einem anderen als dem Akkreditierungs- oder Zulassungs-Mitgliedstaat tätige Umweltgutachter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009;
Beschluss (EU) 2023/2463 über die Veröffentlichung des Nutzerhandbuchs mit den Schritten, die zur Teilnahme am EMAS unternommen werden müssen.
Ferner verabschiedete die Kommission eine Reihe an Beschlüssen über branchenspezifische Referenzdokumente – hinsichtlich bewährter Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifischer Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für:
die öffentliche Verwaltung (Beschluss (EU) 2019/61);
die Abfallbewirtschaftung (Beschluss (EU) 2020/519).
die Herstellung von Metallerzeugnissen (Beschluss (EU) 2021/2053);
den Sektor Telekommunikationsdienste und Informations- und Kommunikationstechnologiedienste (Beschluss (EU) 2021/2054).
Änderungen der Verordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 wurde bisher dreimal geändert:
Verordnung (EU) Nr. 517/2013 änderte die Verordnung aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (EU) im Juli 2013.
Verordnung (EU) 2017/1505 änderte die Anhänge I, II und III aufgrund der in der neuen Fassung der Internationalen Norm ISO 14001 festgelegten Anforderungen. Organisationen, die sowohl eine EMAS-Registrierung als auch eine ISO 14001-Zertifizierung erhalten oder aufrechterhalten möchten, wenden häufig ein einziges integriertes Begutachtungs-/Zertifizierungsverfahren an. Daher sollte die Kohärenz zwischen den Anforderungen beider Instrumente gewahrt werden.
Verordnung (EU) 2018/2026 änderte Anhang IV, um Verbesserungen berücksichtigen, die sich aus den Erfahrungen bei der Durchführung von EMAS ergeben haben. Angesichts der Zahl und Art der Änderungen war es aus Gründen der Klarheit angebracht, Anhang IV vollständig zu ersetzen.
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (ABl. L 342 vom , S. 1-45).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1533 der Kommission vom über die Anerkennung der Übereinstimmung der Anforderungen des Umweltmanagementsystems Ökoprofit mit den entsprechenden Anforderungen des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) gemäß Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 186 vom , S. 28-32).
Beschluss (EU) 2023/2463 der Kommission vom über die Veröffentlichung des Nutzerhandbuchs mit den Schritten, die zur Teilnahme am EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 720) (ABl. L, 2023/2463, ).
Beschluss (EU) 2021/2053 der Kommission vom über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Herstellung von Metallerzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 420 vom , S. 55-86).
Beschluss (EU) 2021/2054 der Kommission vom über das branchenspezifische Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für den Sektor der Telekommunikationsdienste und Informations- und Kommunikationstechnologiedienste (IKT-Dienste) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 420 vom , S. 87-122).
Beschluss (EU) 2020/519 der Kommission vom über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Abfallbewirtschaftung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 115 vom , S. 1-49).
Beschluss (EU) 2019/61 der Kommission vom über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 17 vom , S. 1-57).
Beschluss (EU) 2019/62 der Kommission vom über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Automobilindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 17 vom , S. 58-93).
Beschluss (EU) 2019/63 der Kommission vom über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 17 vom , S. 94-123).
Beschluss (EU) 2018/813 der Kommission vom über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Agrarsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 145 vom , S. 1-64).
Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2286 der Kommission vom über die Anerkennung der Übereinstimmung der Anforderungen des Umweltmanagementsystems Eco-Lighthouse mit den entsprechenden Anforderungen des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) gemäß Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 8082) (ABl. L 328 vom , S. 87-117).
Beschluss (EU) 2017/1508 der Kommission vom über das Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 223 vom , S. 1-35).
Beschluss (EU) 2016/1621 der Kommission vom über einen Leitfaden für die Mitteilung von Angaben an Akkreditierungs- und Zulassungsstellen durch in einem anderen als dem Akkreditierungs- oder Zulassungsmitgliedstaat tätige Umweltgutachter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 242 vom , S. 32-35).
Beschluss (EU) 2016/611 der Kommission vom über das Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für die Tourismusbranche gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 104 vom , S. 27-69).
Beschluss (EU) 2015/801 der Kommission vom über das Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für den Einzelhandel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 127 vom , S. 25-60).
Beschluss 2011/832/EU der Kommission vom über einen Leitfaden zur EU-Sammelregistrierung, Drittlandregistrierung und weltweiten Registrierung nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 8896) (ABl. L 330 vom , S. 25-38).