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Kraftfahrzeuge – Gruppenfreistellung vom EU-Wettbewerbsrecht
Artikel 101(3) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt vertikale Vereinbarungen1 frei, die so viele Vorteile bieten, dass sie die wettbewerbswidrigen Auswirkungen überwiegen.
Die Verordnung, die als Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor bekannt ist, gewährt dem Kraftfahrzeugsektor eine spezifische Gruppenfreistellung für vertikale Vereinbarungen über den Bezug, Verkauf oder Weiterverkauf neuer Kraftfahrzeuge sowie für vertikale Vereinbarungen über die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für diese Kraftfahrzeuge und für den Vertrieb von Ersatzteilen.
Die ursprünglich bis zum befristete Verordnung (EU) 2023/822 zur Änderung hat ihre Gültigkeit um weitere fünf Jahre verlängert. Damit soll die Europäische Kommission in die Lage versetzt werden, rechtzeitig auf Veränderungen auf dem Kraftfahrzeugmarkt zu reagieren und Entwicklungen zu berücksichtigen, die sich beispielsweise aus der Digitalisierung, der Elektrifizierung und den neuen Mobilitätsmustern von Fahrzeugen ergeben.
Zweck der Verordnung (EU) Nr. 461/2010 war ursprünglich die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 auf vertikale Vereinbarungen über den Bezug, Verkauf oder Weiterverkauf neuer Kraftfahrzeuge. Die Verordnung (EU) 2022/720 hat die Verordnung (EG) Nr. 330/2010 abgelöst (siehe Zusammenfassung).
Die Verordnung (EU) Nr. 461/2010 wendet die Verordnung (EU) Nr. 2022/720 auch auf vertikale Vereinbarungen über die Bedingungen für den Bezug, Verkauf oder Weiterverkauf von Kraftfahrzeugersatzteilen oder für die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Kraftfahrzeuge an, wenn sie die Freistellungsvoraussetzungen der Verordnung (EU) 2022/720 erfüllen und keine der folgenden in der Verordnung (EU) Nr. 461/2010 aufgeführten Kernbeschränkungen enthalten:
Gemäß Verordnung 19/65/EWG (siehe Zusammenfassung) kann die Kommission beschließen, dass in Fällen, in denen mehr als 50% des relevanten Marktes von parallelen Netzen gleichartiger vertikaler Beschränkungen abgedeckt werden, diese Verordnung auf vertikale Vereinbarungen, die bestimmte Beschränkungen des Wettbewerbs auf diesem Markt enthalten, keine Anwendung findet.
Die Änderungsverordnung (EU) 2023/822 verpflichtet die Kommission, das Funktionieren der Verordnung (EU) Nr. 461/2010 zu überwachen und ihre Bewertung vor dem vorzulegen. Der letzte Bewertungsbericht über die Funktionsweise der Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge wurde 2021 veröffentlicht.
Die Kommission hat auch ihre Leitlinien aktualisiert, die den Unternehmen des Kfz-Sektors helfen, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den Wettbewerbsregeln der Europäischen Union (EU) zu prüfen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Anbieter des Anschlussmarktes, einschließlich der Werkstätten, weiterhin Zugang zu den für die Reparatur und Wartung erforderlichen Fahrzeugdaten haben.
Unter anderem sollen die Leitlinien:
Sie ist am in Kraft getreten und bleibt bis gültig.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 461/2010 der Kommission vom über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor (ABl. L 129 vom , S. 52-57).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 461/2010 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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