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Die Mitteilung legt Leitlinien mit dem Ziel fest, den Beitrag der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer („Sozialpartner“) zur Arbeit der öffentlichen Einrichtungen zu verstärken, um die öffentliche Lenkung und wirtschaftliche und soziale Reformen in der EU zu verbessern.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Hauptziele der Mitteilung sind folgende:
Anhörung der Sozialpartner bei der Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften zu Initiativen ausweiten, die soziale Auswirkungen haben;
Verbesserung der Verfahren und Vorschriften der Anhörung;
Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Organisationen und der Verbesserung ihrer internen Führungsstrukturen;
Ermutigung der Sozialpartner, den sozialen Dialog auszudehnen und zu bereichern, indem sie mehr Abkommen schließen, die in das EU-Recht einbezogen werden sollen, und indem sie die Verfahrensweisen für den sektoralen und branchenübergreifenden Dialog ausbauen;
Verbesserung der Sichtbarkeit der Ergebnisse des europäischen sozialen Dialogs;
Verbesserung der Ausbildung für europäische Sozialpartner und Vertreter der nationalen Behörden und Förderung des lokalen sozialen Dialogs und der sozialen Verantwortung der Unternehmen.
Formen des Dialogs
Die Anhörung der Sozialpartner erfolgt in zwei wesentlichen Formen:
ein zweiseitiger Dialog zwischen den europäischen Arbeitgebern und den Gewerkschaftsverbänden. Dieser findet auf branchenübergreifender Ebene und in bereichsspezifischen Ausschüssen statt;
ein dreiseitiger Dialog, in den die staatlichen Behörden einbezogen werden.
Sektoraler sozialer Dialog
Bis 2015 wurden 43 Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog eingerichtet. Die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog sind Gremien für Gespräche und Anhörungen im Hinblick auf Vorschläge in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik in einigen bestimmten Sektoren. Sie bestehen häufig aus mehreren Arbeitsgruppen und Ausschüssen.
Branchenübergreifender sozialer Dialog
Es wurde eine Reihe von Gremien eingerichtet, um den sektorübergreifenden sozialen Dialog zu ermöglichen. Dazu gehören:
der makroökonomische Dialog, ein hochrangiges Gremium (Ministerebene) für den Meinungsaustausch zwischen Rat, Kommission, Europäischer Zentralbank und Sozialpartnern, der zweimal im Jahr stattfindet und über eine zweistufige Struktur verfügt, politisch und technisch;
das Verbindungsforum für den Informationsaustausch zwischen allen EU-Sozialpartnerorganisationen und der Kommission;
beratende Ausschüsse;
Seminare, gemeinsame Projekte der Sozialpartner.
Anhörung
Wenn die Kommission über Rechtsvorschriften berät, hört sie die Sozialpartner in einer ersten Phase zur möglichen Ausrichtung einer Initiative sowie in einer zweiten Phase zum Inhalt dieser Initiative an.
zu über 500 Texten mit unterschiedlichem Rechtsstatus beigetragen, die von gemeinsamen Stellungnahmen bis zu Reaktionen auf Vereinbarungen reichen, die als EU-Rechtsvorschriften umgesetzt wurden;
fünf rechtsverbindliche Texte in Ausschüssen für den sozialen Dialog vereinbart, die durch Richtlinien umgesetzt wurden.
Zudem wurden zahlreiche Vereinbarungen im Rahmen des branchenübergreifenden sozialen Dialogs angefertigt:
vier Vereinbarungen, die durch europäische Sozialpartner unterzeichnet wurden, die in Richtlinien gemäß dem Verfahren des sozialen Dialogs umgewandelt wurden, das in den Artikeln 154 und 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt wurde;
vier branchenübergreifende Vereinbarungen wurden zudem durch Sozialpartner auf Grundlage ihrer eigenen Arbeitsprogramme beschlossen.
Mitteilung der Kommission – Der europäische soziale Dialog, Determinante für Modernisierung und Wandel (KOM(2002) 341 endgültig vom )
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission zu Arbeitsweise und Potenzial der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog in Europa (SEK(2010) 964 endgültig vom )