EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Prüfungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
Das Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit durch die Aufstellung von Mindestanforderungen in Bezug auf regelmäßige technische Überwachungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern in der Europäischen Union (EU).
Geltungsbereich
Die Richtlinie gilt für Fahrzeuge folgender Klassen mit einer Mindestgeschwindigkeit von 25 km/h:
Leistungsstarke Krafträder
Ab 2022 unterliegen zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L) mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 der Prüfung, es sei denn, Statistiken zur Sicherheit im Straßenverkehr der letzten fünf Jahre zeigen, dass mit alternativen Maßnahmen dasselbe Niveau der Sicherheit im Straßenverkehr erreicht werden kann.
Technische Überwachung vor den Fälligkeitsterminen
Unter bestimmten Umständen kann in folgenden Fällen vorgeschrieben werden, dass ein Fahrzeug vor dem eigentlichen Prüftermin einer Prüfung im Rahmen der technischen Überwachung unterzogen wird:
Ausnahmen
Die folgenden Fahrzeugtypen können von der technischen Überwachung ausgenommen werden:
Zugelassene Prüfstellen
Jeder Mitgliedstaat der EU muss über zugelassene und übereinstimmende Prüfstellen verfügen, während Prüfer Kompetenzkriterien erfüllen müssen und sich in keinem Interessenkonflikt befinden dürfen.
Mängelbewertung
Prüfbescheinigung
Im Fall einer erneuten Zulassung eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs muss die von jenem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Prüfbescheinigung in gleichem Maße anerkannt werden, auch wenn sich das Eigentum an einem Fahrzeug ändert.
Bis 2021 übermitteln die Prüfstellen der nationalen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates die relevanten Angaben.
Europäische elektronische Plattform für Fahrzeuginformationen
Die Durchführbarkeit, Kosten und Nutzen der Einrichtung einer europäischen elektronischen Plattform für Fahrzeuginformationen sind zu prüfen.
Betrug
Die Richtlinie musste bis 20. Mai 2017 in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Vorschriften werden ab dem 20. Mai 2018 gelten.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG (ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 51-128).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/45/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 22.06.2023