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Wahrung der maritimen Interessen der EU

Wahrung der maritimen Interessen der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Gemeinsame Mitteilung (JOIN(2014) 9 final) – Für einen offenen und sicheren globalen maritimen Bereich: Elemente einer Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Sie legt einen gemeinsamen Rahmen für die zivil-militärische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und zwischen den Mitgliedstaaten und der EU fest, um ihnen die Entwicklung kohärenter Strategien zu ermöglichen.
  • Ferner stellt sie den Schutz der strategischen maritimen Interessen der EU gegenüber verschiedenen Gefahren und Risiken sicher.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Mitteilung betont die wichtigsten strategischen maritimen Sicherheitsinteressen der EU:

  • Verhinderung von Konflikten, Wahrung des Friedens und Stärkung der internationalen Sicherheit im Zusammenwirken mit internationalen Partnern;
  • Schutz der EU vor Bedrohungen der maritimen Sicherheit einschließlich Bedrohungen kritischer Anlagen der maritimen Infrastruktur wie Häfen, Terminals, Unterwasserrohrleitungen und Telekommunikationskabel;
  • wirksame Kontrolle der Außengrenzen der EU zur Verhinderung illegaler Tätigkeiten;
  • Schutz:
    • der globalen Lieferkette der EU,
    • der freien Schifffahrt,
    • des Rechts auf freie Durchfahrt* von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen und
    • der Sicherheit derjenigen an Bord;
  • Verhinderung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei.

Zudem ermittelt sie eine Reihe von Bedrohungen für die maritime Sicherheit, darunter

  • Meeresgebietsstreitigkeiten, Angriffshandlungen und bewaffnete Konflikte zwischen Ländern;
  • die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen;
  • Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf See;
  • potenzielle Folgen illegaler Einleitungen oder einer unbeabsichtigten Verschmutzung des Meeres für die Umwelt.

Die Strategie für maritime Sicherheit geht die strategischen maritimen Sicherheitsinteressen der EU und die Gefahren durch Förderung eines sektorübergreifenden Ansatzes* mit vier spezifischen Zielen:

  • optimale Nutzung von Kapazitäten auf nationaler und europäischer Ebene;
  • Förderung wirksamer und glaubwürdiger Partnerschaften im maritimen Bereich weltweit;
  • Förderung der Kosteneffizienz und
  • Stärkung der Solidarität unter den Mitgliedstaaten.

Um eine bessere maritime Governance auf EU-Ebene zu erzielen, werden in der Mitteilung vier Grundprinzipien dargelegt:

  • ein sektorübergreifender Ansatz
  • funktionale Integrität *
  • maritimer Multilateralismus *
  • Einhaltung von Regelungen und Grundsätzen*.

Diese Grundsätze kommen in fünf Bereichen der besseren Zusammenarbeit zur Anwendung:

  • Maßnahmen im Außenbereich;
  • Lageerfassung, Überwachung und Informationsaustausch im maritimen Bereich;
  • Entwicklung der Fähigkeiten und Kapazitätsausbau;
  • Risikomanagement, Schutz der kritischen maritimen Infrastruktur und Krisenreaktion;
  • Forschung, Innovation und Aus- und Fortbildung im Bereich der maritimen Sicherheit.

Die maritime Sicherheitsstrategie der EU wird durch einen Aktionsplan ergänzt, der im Dezember 2014 angenommen und im Juni 2018 überarbeitet wurde. Der Aktionsplan enthält 90 Maßnahmen, die interne und externe Aspekte der maritimen Sicherheit der EU zusammenführen.

Der erste Teil, der sich auf horizontale Maßnahmen bezieht, konzentriert sich auf fünf Schlüsselbereiche:

  • internationale Zusammenarbeit
  • Meeresüberwachung
  • Entwicklung der Fähigkeiten (inklusive Forschung und Innovation)
  • Risikomanagement
  • Aus- und Weiterbildung.

Der zweite Teil befasst sich mit regionalen und globalen maritimen Angelegenheiten, in denen die EU versucht, globale Herausforderungen durch regionale Antworten auf wichtige maritime Hotspots sowohl zu Hause – in europäischen Meeresbecken wie dem Mittelmeer und dem Schwarzen Meer – als auch international im Golf von Guinea, am Horn von Afrika, im Roten Meer oder Südostasien zu bewältigen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Freie Durchfahrt. Das Recht von Schiffen, unter bestimmten Bedingungen die Hoheitsgewässer eines anderen Landes zu durchqueren.
Sektorübergreifender Ansatz. Dieser umfasst die Zusammenarbeit aller Partner von Zivil- und Militärbehörden (Polizei, Justiz, Grenzkontrolle, Zoll und Fischereiüberwachung, Umweltbehörden, Schifffahrtsaufsicht, Forschung und Innovation, Marine) bis hin zur Wirtschaft (Schifffahrt, private Sicherheitsfirmen, Kommunikationstechnologie, Kapazitätsunterstützung, Sozialpartner).
Funktionale Integrität. Es sollte darauf geachtet werden, welche konkreten Funktionen oder Aufgaben bestimmter Partner im Zusammenwirken mit anderen Akteuren besser erfüllt werden können.
Maritimer Multilateralismus. Ein wesentlicher Grundsatz bei komplexen Fragen, die eine internationale Reaktion und Kooperation im maritimen Bereich erfordern. Die Idee ist, dass die EU stärker ist und ihre Interessen am besten geschützt werden, wenn sie gegenüber internationalen Partnern mit einer Stimme spricht.
Einhaltung von Regelungen und Grundsätzen. Die EU fördert die Achtung des Völkerrechts, der Menschenrechte und der Demokratie sowie die vollständige Einhaltung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und der darin verankerten Ziele als Schlüsselelemente für eine auf Regeln gestützte gute Governance auf dem Meer.

HAUPTDOKUMENT

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat — Für einen offenen und sicheren globalen maritimen Bereich: Elemente einer Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit (JOIN(2014) 9 final vom 6.3.2014)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates zur Überarbeitung des Aktionsplans für die Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit (EUMSS) (26. Juni 2018).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat — Bessere Lageerfassung durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Meeresüberwachungsbehörden: nächste Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich der EU (COM(2014) 451 final vom 8.7.2014)

Letzte Aktualisierung: 05.11.2021

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