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Illegale Waffen und Munition – globaler Berichterstattungsmechanismus
Im gemeinsamen Standpunkt von 2008 werden acht Kriterien zur Prüfung von Anträgen für die Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, die auf der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU genannt sind, festgelegt.
Weiterführende Informationen:
Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom , S. 99-103).
Nachfolgende Änderungen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates vom zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“) (ABl. L 278 vom , S. 15-25).
Beschluss (GASP) 2017/2283 des Rates vom zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, um die Gefahr des illegalen Handels damit zu verringern („iTrace III“) (ABl. L 328 vom , S. 20-31).
Beschluss (GASP) 2019/2191 des Rates vom zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace IV“) (ABl. L 330 vom , S. 53-70).
Beschluss (GASP) 2023/387 des Rates vom zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace V“) (ABl. L 53 vom , S. 19-36).
Siehe konsolidierte Fassung.
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