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Recycling von Schiffen
Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen
Mit dieser Verordnung über das Recycling von Schiffen und die Entfernung der gefährlichen Abfälle, die sie enthalten, sollen Unfälle, Verletzungen und andere Schäden für Mensch und Umwelt verhindert, verringert bzw. minimiert werden.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten. Einige Vorschriften gelten jedoch erst ab .
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (ABl. L 330 vom , S. 1-20)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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