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Erweiterungsstrategie (2013-2014)
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Erweiterungsstrategie (2013-2014)
Im Rahmen dieses Dokuments legt die Europäische Kommission ihre Strategie für 2014 für die Erweiterung der EU um neue Mitglieder fest. Zudem werden dort die Fortschritte in den Beitrittsverhandlungen mit den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei dargestellt.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2013-2014 [COM(2013) 700 final vom 16.10.2013 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Mitteilung der Kommission Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen wird von einer Reihe von ausführlicheren Jahresberichten zu den Ländern, die derzeit über die EU-Mitgliedschaft verhandeln, und zu potenziellen Kandidaten begleitet.
In der Mitteilung werden die Fortschritte in den Beitrittsverhandlungen mit vier Kandidatenländern beleuchtet: Montenegro, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Türkei. Ferner wird die Lage im Zusammenhang mit drei potenziellen Kandidaten im Balkan erörtert: Albanien, Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo (Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status des Kosovo und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo).
Auch zu Island, dessen Regierung beschlossen hatte, die Beitrittsverhandlungen mit der EU auszusetzen, wurde ein Kurzbericht erstellt.
In der Mitteilung wird die fortwährende Relevanz der Kriterien von Kopenhagen (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Grundrechte sowie eine funktionierende Marktwirtschaft) als Grundlage für die Aufnahme neuer EU-Mitglieder bestätigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der EU-Beitrittsprozess im Vergleich zu früher strenger und umfassender geworden ist. Zudem wird die dringende Notwendigkeit einer Fokussierung auf die Grundprinzipien betont:
Mit einer Mittelausstattung von 11,7 Milliarden EUR (in laufenden Preisen), werden mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) die Beitrittsvorbereitungen der Länder unterstützt. Durch die Zuweisung dieser Mittel werden die politischen Prioritäten der Erweiterungsstrategie in konkrete Maßnahmen umgesetzt (wie beispielsweise die Angleichung der Rechtsvorschriften der Kandidatenländer an die Rechtsvorschriften und Standards der EU).
Schließlich wird in der Mitteilung empfohlen, Albanien den Status eines Kandidatenlandes zuzuerkennen, unter der Voraussetzung, dass das Land auch weiterhin gegen Korruption und organisierte Kriminalität vorgeht.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Generaldirektion Erweiterung der Europäischen Kommission.
10.04.2014