Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Effektivere Budgethilfe für Entwicklungsländer

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht mehr aktualisiert, weil das zusammengefasste Dokument nicht mehr in Kraft ist oder nicht mehr die derzeitige Situation widerspiegelt.

Effektivere Budgethilfe für Entwicklungsländer

Dieses Strategiepapier der Kommission legt eine neue Verordnung für Budgethilfe dar, die die Verordnung für Budgethilfe der EU an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen und zu einer effektiveren Budgethilfe führen soll.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten (COM(2011) 638 final vom 13.10.2011 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

ZUSAMMENFASSUNG

Dieses Strategiepapier der Kommission zeigt einen EU-Ansatz auf, um eine effektivere und wirksamere Budgethilfe zu schaffen, die durch gestärkte partnerschaftliche Beziehungen mit Entwicklungsländern zu Entwicklungsergebnissen führen soll.

Ein erheblicher Anteil der EU-Unterstützung wird im Rahmen von Budgethilfe in Form von finanziellen Ressourcen für öffentliche Haushalte in Entwicklungsländern bereitgestellt, zusammen mit dem Politikdialog, der Leistungsbewertung und dem Kapazitätsaufbau.

Eine der wichtigsten Neuerungen des Papiers ist der Vorschlag für eine stärkere Differenzierung zwischen Budgethilfevereinbarungen zur schnelleren Reaktion auf politische, wirtschaftliche und soziale Belange des Partnerlandes. Diese Differenzierung sieht wie folgt aus:

  • Good-Governance- und Entwicklungsvereinbarungen (GGDC), um Kernbereiche der Verwaltungssysteme zu stärken;
  • Sektorreformvereinbarungen (SRC) zur Verbesserung sektorspezifischer Dienstleistungen;
  • Staatsentwicklungsvereinbarungen (SBC) sind besonders für fragile Staaten oder Staaten, die gerade eine Krise hinter sich lassen, gedacht und sollen diese Länder bei der Wahrnehmung der wichtigsten staatlichen Funktionen und grundlegenden Dienste unterstützen.

Bedeutung der Grundwerte, wie beispielsweise Menschenrechte

Der Respekt für die Grundwerte der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit wird in Vereinbarungen zur Budgethilfe eine zunehmende Rolle spielen. Ein Land muss sich zu den Grundwerten bekennen, um eine Good-Governance- und Entwicklungsvereinbarung zu erhalten.

EU-Koordinierung

Ein weiterer Aspekt ist die Bedeutung der EU-Koordinierung. Hier listet das Papier die wichtigsten Prinzipien auf.

Berechtigung

Um für die Budgethilfe berechtigt zu sein, müssen Länder Folgendes im Einsatz haben:

  • gut definierte nationale oder sektorspezifische Reformen und Strategien;
  • einen stabilen makroökonomischen Rahmen;
  • ein glaubwürdiges und relevantes Programm zur Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen.

Das Strategiepapier stärkt diese bestehenden Kriterien und fügt neue in Bezug auf den öffentlichen Zugang zu Haushaltsdaten hinzu. Länder müssen demonstrieren, dass Sie entweder die relevanten Informationen der Öffentlichkeit verfügbar machen oder erfolgreich in diese Richtung arbeiten.

Andere wesentliche Elemente umfassen:

  • ein stärkerer Schwerpunkt auf Rechenschaftspflicht, Transparenz und Mobilisierung eigener Einnahmen (d. h. höhere Einnahmen über gerechte und transparente Steuersysteme);
  • einen verbesserten Rahmen für das Risikomanagement, der an dem spezifischen Risikoprofil der Budgethilfe ausgerichtet ist und sich mit politischer Governance, makroökonomischer Stabilität, Entwicklungsrisiken, Verwaltung öffentlicher Finanzen, Korruption und Betrug befasst;
  • ein stärkerer Schwerpunkt auf Ergebnisse, Leistung, Vorhersehbarkeit und Eigenverantwortung. Die EU konzentriert sich durch den Ansatz der variablen Tranchen auf Ergebnisse und Leistung. In der Regel bietet die Kommission Budgethilfe in Form einer Kombination aus festen (Basis-)Tranchen, die an die Erfüllung der Förderkriterien geknüpft sind, und variablen Tranchen, die zusätzlich zu den Förderkriterien von Fortschritten bei bestimmten Indikatoren abhängen.

Siehe auch: Europäische Kommission - Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

13.06.2014

nach oben