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EU-Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'EU-Programme – Agenturen' .

EU-Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel

In enger Zusammenarbeit mit der für Gesundheits- und Verbraucherpolitik zuständigen Abteilung der Europäischen Kommission verwaltet die Agentur die Programme der Europäischen Union in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

RECHTSAKT

Durchführungsbeschluss 2013/770/EU der Kommission vom 17. Dezember 2013 zur Einrichtung der Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2004/858/EG.

ZUSAMMENFASSUNG

In enger Zusammenarbeit mit der für Gesundheits- und Verbraucherpolitik zuständigen Abteilung der Europäischen Kommission verwaltet die Agentur die Programme der Europäischen Union in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (Chafea) mit Sitz in Luxemburg ist als unabhängige Agentur für die Umsetzung bestimmter Programme der Europäischen Union (EU) verantwortlich. Sie arbeitet mit der Europäischen Kommission zusammen, die in diesen Bereichen für den politischen Entscheidungsprozess zuständig ist.

Chafea stellt die Umsetzung von Teilen folgender Programme sicher:

  • das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik 2014-2020: Produktsicherheit, Vertretung und Rechte der Verbraucher;
  • das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit 2014-2020: Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten, Umgang mit gesundheitlichem Notstand, Einführung von Innovationen, besserer Zugang zu medizinischem Fachwissen und Informationen, verbesserte Qualität der Gesundheitsversorgung und Patientensicherheit;
  • die „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“-Maßnahmen, die von der Richtlinie 2000/29/EG und Verordnung (EG) Nr. 882/2004 abgedeckt werden (Vorschriften für Lebensmittel, Futtermittel, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit);
  • die Durchführung von Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen und zur Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in EU-Ländern und Drittländern; und
  • einige verbleibende Arbeiten aus Programmen im Zeitraum 2007-2013 in denselben Bereichen.

Die Hauptaufgaben von Chafea sind folgende:

  • Verwaltung und Beaufsichtigung des Lebenszyklus der Projekte (Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Auswertung von Projekten, Verhandlung von Verträgen und dauerhafte Zusammenarbeit mit Empfängern von Zuschüssen);
  • Ausführung des Verwaltungshaushaltsplans für die Programme.

Chafea tritt an die Stelle der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher. Diese Entscheidung umfasst den Zeitraum bis 31.12.2024.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Durchführungs-beschluss 2013/770/EU

19.12.2013

-

ABl. L 341 vom 18.12.2013, S. 69-72

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Durchführungs-beschluss 2014/927/EU

7.1.2015

-

ABl. L 363 vom 18.12.2014, S. 183-184

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (Amtsblatt L 11 vom 16.1.2003, S. 1-8).

Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (Amtsblatt L 297 vom 22.9.2004, S. 6-16).

Letzte Aktualisierung: 07.07.2015

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