EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
EU-Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'EU-Programme – Agenturen' .
EU-Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel
In enger Zusammenarbeit mit der für Gesundheits- und Verbraucherpolitik zuständigen Abteilung der Europäischen Kommission verwaltet die Agentur die Programme der Europäischen Union in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
RECHTSAKT
Durchführungsbeschluss 2013/770/EU der Kommission vom 17. Dezember 2013 zur Einrichtung der Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2004/858/EG.
ZUSAMMENFASSUNG
In enger Zusammenarbeit mit der für Gesundheits- und Verbraucherpolitik zuständigen Abteilung der Europäischen Kommission verwaltet die Agentur die Programme der Europäischen Union in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (Chafea) mit Sitz in Luxemburg ist als unabhängige Agentur für die Umsetzung bestimmter Programme der Europäischen Union (EU) verantwortlich. Sie arbeitet mit der Europäischen Kommission zusammen, die in diesen Bereichen für den politischen Entscheidungsprozess zuständig ist.
Chafea stellt die Umsetzung von Teilen folgender Programme sicher:
Die Hauptaufgaben von Chafea sind folgende:
Chafea tritt an die Stelle der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher. Diese Entscheidung umfasst den Zeitraum bis 31.12.2024.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Durchführungs-beschluss 2013/770/EU |
19.12.2013 |
- |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Durchführungs-beschluss 2014/927/EU |
7.1.2015 |
- |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (Amtsblatt L 11 vom 16.1.2003, S. 1-8).
Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (Amtsblatt L 297 vom 22.9.2004, S. 6-16).
Letzte Aktualisierung: 07.07.2015