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Einlagensicherungssysteme
Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme zum Schutz der Einleger von Kreditinstituten
Sie soll Einleger aller Kreditinstitute schützen sowie die Stabilität des Bankensystems in der Europäischen Union (EU) als Ganzes schützen.
Die EU-Länder mussten sie bis zum in nationales Recht umsetzen.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Einlagensicherungssysteme (ABl L 173 vom , S. 149-178)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/49/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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