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Gewährleistung der einheitlichen Umsetzung von Rechten

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021-2027)' .

Gewährleistung der einheitlichen Umsetzung von Rechten

Im Rahmen dieser Verordnung wird das neue EU-ProgrammRechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft für den Zeitraum 2014 bis 2020 eingerichtet. Das Ziel dieses Programms ist der Schutz und die Förderung der spezifischen Rechte und Freiheiten der Bürger gemäß dem Unionsrecht.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft für den Zeitraum 2014 bis 2020

ZUSAMMENFASSUNG

Allgemeines Ziel des Programms ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines EU-Raums zu leisten, in dem die Gleichstellung und die Rechte von Personen gefördert, geschützt und wirksam umgesetzt werden. Der Fokus liegt dabei auf der Finanzierung von Projekten, die Ergebnisse mit europäischem Mehrwert erzielen, darunter transnationale, einzelstaatliche und kleinere Projekte.

Die spezifischen Ziele des Programms sind folgende:

  • Förderung der Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, und die Achtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung verankert in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
  • Prävention und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Intoleranz;
  • Förderung und Schutz der Rechte von Personen mit Behinderungen;
  • Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Voranbringen des Gender Mainstreaming;
  • Vorbeugung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie der Gewalt gegen andere gefährdete Gruppen als auch Schutz der betroffenen Opfer;
  • Förderung und Schutz der Rechte des Kindes;
  • Beitrag zur Gewährleistung eines bestmöglichen Schutzes der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten;
  • Förderung der Ausübung der Unionsbürgerrechte;
  • Befähigung der Bürger in ihrer Eigenschaft als Verbraucher oder Unternehmer im Binnenmarkt, ihre aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte durchzusetzen, unter Berücksichtigung der im Rahmen des Verbraucherprogramms finanzierten Projekte.

Arten von Maßnahmen

Aus dem Programm werden unter anderem folgende Arten von Maßnahmen finanziert: das Sammeln von Daten und Statistiken; Studien, Forschungsarbeiten, Analysen und Erhebungen; Schulungstätigkeiten; wechselseitiges Lernen, Zusammenarbeit sowie Sensibilisierung und Verbreitungsaktivitäten; Unterstützung der Hauptakteure, wie etwa Unterstützung von NRO bei der Durchführung von Maßnahmen, die europäischen Mehrwert, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft erbringen.

Wer kann teilnehmen?

An dem Programm teilnehmen können alle Einrichtungen und Stellen mit rechtlichem Sitz in der EU. Ferner können alle Einrichtungen und Stellen mit rechtlichem Sitz in den Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und in Kandidatenländern, potenziellen Kandidaten und Beitrittsländern gemäß den allgemeinen Voraussetzungen und Bedingungen teilnehmen. Einrichtungen mit Erwerbszweck haben nur zusammen mit Organisationen ohne Erwerbszweck oder öffentlichen Einrichtungen Zugang zu dem Programm.

Das Programm basiert auf Jahresarbeitsprogrammen, und die Finanzausstattung wurde auf insgesamt 439,473 Millionen EUR festgelegt. Es werden regelmäßige Überprüfungen und Bewertungen der Programmumsetzung durchgeführt.

Das neue Programm tritt die Nachfolge der Programme Grundrechte und Unionsbürgerschaft und Daphne III sowie der beiden Abschnitte Nichtdiskriminierung und Vielfalt und Gleichstellung der Geschlechter des Programms für Beschäftigung und soziale Solidarität - Progress - an, das von 2007 bis 2013 umgesetzt wurde.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 1381/2013

29.12.2013

-

ABl. L 354 vom 28.12.2013

Letzte Änderung: 29.08.2014

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