32000D0658

2000/658/EG: Beschluss des Rates vom 28. September 2000 über den Abschluss des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits

 ABl. L 276 vom 28.10.2000, S. 44–44 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
 Sonderausgabe in tschechischer Sprache: Kapitel 11 Band 34 S. 214 - 214
 Sonderausgabe in estnischer Sprache: Kapitel 11 Band 34 S. 214 - 214
 Sonderausgabe in ungarischer Sprache Kapitel 11 Band 34 S. 214 - 214
 Sonderausgabe in litauischer Sprache: Kapitel 11 Band 34 S. 214 - 214
 Sonderausgabe in lettischer Sprache: Kapitel 11 Band 34 S. 214 - 214
 Sonderausgabe in maltesischer Sprache: Kapitel 11 Band 34 S. 214 - 214
 Sonderausgabe in polnischer Sprache: Kapitel 11 Band 34 S. 214 - 214
 Sonderausgabe in slowakischer Sprache: Kapitel 11 Band 34 S. 214 - 214
 Sonderausgabe in slowenischer Sprache: Kapitel 11 Band 34 S. 214 - 214
 Sonderausgabe in bulgarischer Sprache: Kapitel 11 Band 21 S. 153 - 153
 Sonderausgabe in rumänischer Sprache: Kapitel 11 Band 21 S. 153 - 153

BG ES CS DA DE ET EL EN FR GA IT LV LT HU MT NL PL PT RO SK SL FI SV
html html html html html html html html html   html html html html html html html html html html html html html
pdf pdf pdf pdf pdf pdf pdf pdf pdf   pdf pdf pdf pdf pdf pdf pdf pdf pdf pdf pdf pdf pdf

 

Beschluss des Rates

vom 28. September 2000

über den Abschluss des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits

(2000/658/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 2, die Artikel 47 und 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2 und die Artikel 133 und 181 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Kommission(1),

nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes(2),

in der Erwägung, dass das am 8. Dezember 1997 in Brüssel unterzeichnete Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits genehmigt werden sollte -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits wird zusammen mit den einseitigen Erklärungen der Gemeinschaft und den gemeinsamen Erklärungen der Vertragsparteien im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut der in Absatz 1 genannten Rechtsakte ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 60 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft vor.

Artikel 3

(1) Der Standpunkt der Gemeinschaft in dem mit dem Abkommen eingesetzten Gemischten Rat und dem Gemischten Ausschuss wird vom Rat auf Vorschlag der Kommission im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags festgelegt.

(2) Der Präsident des Rates führt gemäß Artikel 46 des Abkommens den Vorsitz im Gemischten Rat und unterbreitet den Standpunkt der Gemeinschaft. Gemäß Artikel 48 des Abkommens führt ein Vertreter der Kommission den Vorsitz im Gemischten Ausschuss und unterbreitet den Standpunkt der Gemeinschaft.

Geschehen zu Brüssel am 28. September 2000.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. Vaillant

(1) ABl. C 350 vom 19.11.1997, S. 6.

(2) ABl. C 279 vom 6.5.1999, S. 404.

Haut



Verwaltet vom Amt für Veröffentlichungen