32001D0202

2001/202/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2001 zur Änderung des Verzeichnisses der in Frankreich unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000—2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 416)

 ABl. L 78 vom 16.3.2001, S. 42–73 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

BG ES CS DA DE ET EL EN FR GA IT LV LT HU MT NL PL PT RO SK SL FI SV
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Entscheidung der Kommission

vom 21. Februar 2001

zur Änderung des Verzeichnisses der in Frankreich unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 416)

(Nur der französische Text ist verbindlich)

(2001/202/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 4 Unterabsatz 1,

nach Anhörung des Ausschusses für die Entwicklung und Umstellung der Regionen, des Ausschusses für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums und des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Entscheidung 2000/339/EG der Kommission(2) wurde ein Verzeichnis der unter Ziel 2 fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 aufgestellt.

(2) Die französische Regierung hat der Kommission mitgeteilt, dass ihr bei der Festlegung der förderfähigen Gebiete bei bestimmten Gemeinden Sachfehler unterlaufen sind.

(3) Die französische Regierung bestätigte auf Bitte der Kommission, dass die vorgeschlagenen Berichtigungen weder auf die Ersetzung förderfähiger Gebiete durch andere noch auf eine Änderung der förderfähigen Bevölkerung in den betreffenden Gemeinden abzielen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das mit der Entscheidung 2000/339/EG aufgestellte Verzeichnis der in Frankreich unter Ziel 2 fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 wird wie im Anhang aufgeführt geändert.

Für die nicht im Anhang aufgeführten Gemeinden bleibt das Verzeichnis der unter Ziel 2 fallenden Gebiete unverändert.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet.

Brüssel, den 21. Februar 2001

Für die Kommission

Michel Barnier

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1.

(2) ABl. L 123 vom 24.5.2000, S. 1.

ANHANG

BERICHTIGUNG DES VERZEICHNISSES DER UNTER ZIEL 2 DER STRUKTURFONDS FALLENDEN GEBIETE IN FRANKREICH

Zeitraum 2000 bis 2006

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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