Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft mit Drittländern: das konzept der Kommission für die künftige Unterstützung der Entwicklung des Unternehmenssektors
/* KOM/2003/0267 endg. */
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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft mit Drittländern: Das Konzept der Kommission für die künftige Unterstützung der Entwicklung des Unternehmenssektors
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft mit Drittländern [1]: Das Konzept der Kommission für die künftige Unterstützung der Entwicklung des Unternehmenssektors [2]
[1] "Drittländer" schließt hier die Entwicklungsländer, Länder im Transformationsprozess und/oder im Wiederaufbau, die so genannten "Schwellenländer" und Mexiko als OECD-Länder ein. Nicht eingeschlossen sind die EU-Beitrittskandidaten.
[2] Im vorliegenden Dokument bezieht sich der Begriff "Unternehmenssektor" auf Unternehmen des Privatsektors unabhängig vor deren Größe und auf staatliche Unternehmen, die zu Marktbedingungen arbeiten.
I. Die Bedeutung des Unternehmenssektors
Der wichtige Beitrag, den der Unternehmenssektor und insbesondere der Privatsektor über die Maßnahmen der öffentlichen Hand hinaus leisten kann, um die Entwicklung zu unterstützen und die Armut zu bekämpfen, wird vielfach nicht verstanden und ausreichend gewürdigt. Für die Richtigkeit dieser Aussage liegen inzwischen genügend objektive Beweise vor. In den Reihen der wichtigsten bilateralen und multilateralen Geber, darunter die Vereinten Nationen (und ihre entwicklungspolitisch tätigen Sonderorganisationen) und die Finanzinstitutionen von Bretton Woods sowie der Entwicklungsausschuss der OECD (DAC) und die Nichtregierungsorganisationen herrscht inzwischen Einvernehmen über die Bedeutung der Unterstützung des Unternehmens- und Privatsektors. Dieser breiter Konsens spiegelt die Wahrnehmung wider, dass wirtschaftliches Wachstum die Ressourcen zur Bekämpfung der Armut schafft und dass die Entwicklung von Unternehmen und eines dynamischen Privatsektors wesentliche Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum sind, da sie in Entwicklungsländern die meisten Arbeitsplätze schaffen, insbesondere wenn man den informellen Sektor mitrechnet.
Die Bedeutung der Unterstützung des Privatsektors und im weiteren Sinne die Entwicklung des Unternehmenssektors wird in den Leitlinien dargelegt, die von den internationalen Entwicklungsinstitutionen veröffentlicht wurden, etwa in den Leitlinien zur Unterstützung der Entwicklung des Privatsektors des DAC (1995) und in den Weltbankberichten Supporting Private Sector Development (1998) und Africa can compete - A framework for support for Private Sector Development in sub-Saharan Africa (August 1998) sowie in anderen Strategiepapieren der regionalen Entwicklungsbanken, der Internationalen Finanzkorporation (IFC), der Multilateralen Agentur für Investitionsgarantie der Weltbank (MIGA) und der Europäischen Investitionsbank. Damit findet sich nun die zentrale Rolle des Privatsektors in den politischen Zielen der meisten, wenn nicht aller Entwicklungs- und Schwellenländer sowie der wichtigsten bilateralen Geber und der multilateralen Finanzinstitutionen wieder.
Zudem wurde zentrale Rolle des Privatsektors im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und Handelsintegration in den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der UN-Konferenzen über Entwicklungsfinanzierung (Monterrey, März 2002) und über nachhaltige Entwicklung (Johannesburg, September 2002) gebührend hervorgehoben. Die Gemeinschaft hat sich verpflichtet, die wichtigsten Empfehlungen dieser UN-Konferenzen, zu denen sie einen aktiven Beitrag geleistet hat, zu unterstützen und umzusetzen.
Ferner konzentriert sich das vor Kurzem eingeleitete NEPAD (New Economic Programme for African Development) auf die Mobilisierung nationaler und internationaler Ressourcen zur Unterstützung der Entwicklung des Privatsektors als Möglichkeit zur Wiederbelebung der angeschlagenen Volkswirtschaften des afrikanischen Kontinents. Über diese internationalen Verpflichtungen hinaus muss die Entwicklungsagenda von Doha berücksichtigt werden, die bei der WTO-Ministertagung im November 2001 verabschiedet wurde und hervorhebt, dass es für die Entwicklungsländer wichtig ist, die Handelsdimension in ihre nationalen Entwicklungsstrategien einzubeziehen.
Die vorliegende Mitteilung geht von dem oben genannten Konsens und Verständnis aus und zielt darauf ab, die Unterstützung der Gemeinschaft für die Entwicklung des Unternehmens- und Privatsektors in Partnerländern zu vereinfachen, zu rationalisieren und besser abzustimmen. Sie liefert ein umfassendes Paket neuer Vorschläge, die von der Gemeinschaft auf drei verschiedenen Ebenen umgesetzt werden sollen: auf makroökonomischer Ebene, in einzelnen Sektoren und auf Unternehmensebene.
II. Bisherige Erfahrungen der Gemeinschaft
Die Gemeinschaft verfügt bereits über ein breites Spektrum an Instrumenten zur Förderung der Entwicklung des Unternehmenssektors, von denen jedes seine eigene Daseinsberechtigung, seine eigenen Verfahren und seine eigene Rechtsgrundlage besitzt. Diese Instrumente sind oft speziell auf die besonderen Anforderungen der Partnerländer zugeschnitten, auf die im Rahmen der verschiedenen Kooperations abkommen der Gemeinschaft eingegangen werden soll. Darüber hinaus liegt bei vielen großen Regionalprogrammen entweder der Schwerpunkt auf dem Privatsektor oder sie enthalten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Privatsektor.
Insbesondere im Mittelmeerraum hat die Unterstützung der Gemeinschaft die Form traditioneller Projektfinanzierung, Sektor bezogener Unterstützung der nationalen Programme zur Modernisierung der Industrie, einer Unterstützung der Privatisierung und der Reform der nationalen Steuer- und Finanzsysteme angenommen. Ferner wurde technische Hilfe geleistet und auch Handels- und Investitionsfördermaßnahmen durchgeführt, um den institutionellen und rechtlichen Rahmen, die Effizienz der Verwaltung, eine verantwortungsvolle Regierungsführung und die finanzielle Transparenz zu stärken und bei der Einrichtung integrierter Business Center und lokaler Unternehmerverbände zu helfen. Die Unterstützung des Privatsektors erfolgte häufig in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EB).
In Asien und Lateinamerika verwaltet die Gemeinschaft das ALA-INVEST-Instrument, mit dem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch technische Hilfe und Handels- und Investitionsfördermaßnahmen sowie Partnerschaftsprogramme unterstützt werden.
In den Balkanländern liefert die im Jahr 2000 angenommene CARDS-Verordnung einen neuen mittelfristigen Programmierungsrahmen (2000-2006) für die Förderung der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und die Unterstützung funktionsfähiger Marktwirtschaften, gestützt auf die Entwicklung des Privatsektors und die Integration in den internationalen und regionalen Handel. Die TACIS-Verordnung verfolgt für den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) dasselbe mittelfristige Ziel.
In den AKP-Ländern konzentriert sich die PRO-INVEST-Fazilität hauptsächlich auf den Aufbau von Kapazitäten und die Entwicklung kleiner Unternehmen im Rahmen der Strategien zur Armutsverringerung.
Dennoch wurden infolge einer Reihe von Evaluierung in der Vergangenheit einige Kooperationsinstrumente im Bereich der Entwicklung des Privatsektors eingestellt (beispielsweise ECIP, MED-INVEST, EBAS usw. ). Zugleich wurden neue Instrumente geschaffen, die hauptsächlich von der EIB verwaltet wurden (die FEMIP-Fazilität für Partnerländer im Mittelmeerraum und die Cotonou-Investitionsfazilität für die Gruppe der AKP-Länder).
III. Zweck der vorliegende Mitteilung
Die Bedeutung, die inzwischen der Entwicklung des Unternehmens- und Privatsektors beigemessen wird, wurde in zahlreichen Dokumenten, die Kommission und Rat in den letzten Jahren angenommen haben, eindeutig formuliert. So wurde 1998 eine Mitteilung über die Entwicklung des Privatsektors in den AKP-Ländern angenommen; 1999 nahm der Rat eine Entschließung über eine Gemeinschaftsstrategie für die Entwicklung des Privatsektors in Entwicklungsländern an und im Jahr 2000 wurde die Bedeutung der Entwicklung des Privatsektors in der Mitteilung über die Entwicklungspolitik der Gemeinschaft und der darauf folgenden gemeinsamen Erklärung des Rates und der Kommission hervorgehoben. Im Bereich der Beschäftigungspolitik nahm die Kommission 2001 eine Mitteilung über Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung und 2002 eine Mitteilung über die soziale Verantwortung von Unternehmen an. Darüber hinaus setzt sich die Gemeinschaft infolge der Mitteilung der Kommission über Handel und Entwicklung vom September 2002 für die Ausweitung des Marktzugangs für die am wenigsten entwickelten Länder, die Aufstockung der handelsbezogenen technischen Hilfe (TRTA) und für die Förderung des Nord-Süd und des Süd-Süd-Handels ein [3].
[3] KOM (1998) 667; Resolution des Rates vom 21.05.1999; KOM (2000) 212, KOM (2000) 416, KOM (2002) 347 und KOM (2002) 513
Die Verwaltung der bestehenden Instrumente zur Unterstützung der Entwicklung des Unternehmenssektors jedoch erfordert erhebliche Ressourcen und häufig ist es eine schwere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie mit anderen Instrumenten und Maßnahmen in Einklang stehen. Die Rolle und der "modus operandi" der Gemeinschaft bei der Bereitstellung offizieller (d. h. in Form von Zuschüssen geleisteter) Unterstützung für den Privatsektor, der in vielen Drittländern noch sehr schwach ausgeprägt ist, muss auf den Prüfstand gestellt und die verfügbaren Instrumente müssen in enger Zusammenarbeit mit anderen bilateralen und multilateralen Gebern vereinfacht, rationalisiert und besser abgestimmt werden.
Des Weiteren geht aus den in den letzten Jahren durchgeführten Evaluierungen der Strategien, Programme und Instrumente der Gemeinschaft hervor, dass die Kommission ihre Energien und Ressourcen auf das konzentriert muss, was sie am besten kann, d. h. die Ausarbeitung von Strategien und Programmen zusammen mit der strategischen Evaluierung und der Gewährleistung einer politischen Kohärenz des Ganzen und der Koordinierung der Geber. Durch diese Schwerpunktverlagerung ist die Umsetzung der Politik und die direkte Finanzierung besser bei einer Reihe ausgewiesener Finanzmittler aufgehoben, während sich die Kommission weiterhin mit der allgemeinen Regulierung, Überwachung und Kontrolle befasst.
Vor diesem Hintergrund heben die obengenannten großen Strategiedokumente die Notwendigkeit eines einheitlichen und schlüssigen Rahmens sowie einer abgestimmten Unterstützung für den Unternehmenssektor in allen Drittländern hervor, dank derer eine flexible Anpassung an die einzelnen Regionen und Programme möglich wird.
Vor diesem Hintergrund sollen mit dieser Mitteilung Vorschläge für die Neugestaltung und Umstrukturierung der Unterstützung der Gemeinschaft für die Entwicklung des Unternehmenssektor sind Drittländern unterbreitet werden.
Die Vorschläge beruhen auf fünf Überlegungen:
(1) Die entwicklungspolitische Bedeutung des Unternehmenssektors.
(2) Die Erfahrungen der Kommission mit der Verwaltung zahlreicher Instrumente zur Unterstützung der Entwicklung des Unternehmenssektors und insbesondere des Privatsektors.
(3) Die Vorteile eines Handelns auf Gemeinschaftsebene.
(4) Die angesichts der Reform der Außenhilfeprogramme der Gemeinschaft nötige Verbesserung der Abstimmung von Instrumenten und Verfahren, um Effizienz und Umsetzung zu verbessern.
(5) Eine klare Vorstellung von dem, was die Kommission am besten tun kann und dem, was besser anderen überlassen wird.
Die vorgeschlagene Vereinfachung, Rationalisierung und bessere Abstimmung der Verwaltung dieser Instrumente, die zu einer besseren Kohärenz der externen Maßnahmen der Gemeinschaft führen soll, wird die Flexibilität und die Effizienz der Hilfeprogramme der Gemeinschaft steigern. Dies ist besonders in Entwicklungs- und Schwellenländern mit mittleren Einkommen wichtig, wo die Aussichten auf ein dynamisches Wachstum der lokalen Unternehmen vielversprechend sind und wo europäische KMU ihre Geschäftstätigkeit oder ihre Handelsbeziehungen in Form von Partnerschaften (Joint Ventures), Twinning, Technologietransfer oder technischer Hilfe entwickeln können. Dies ist der wichtige zusätzliche Nutzen, den weitere Maßnahmen der Gemeinschaft nun erbringen können.
IV. Vorschlag für ein Konzept zur Unterstützung der Entwicklung des Unternehmenssektors
Die Kommission hat aus den Erfahrungen mit der Unterstützung der Entwicklung des Unternehmenssektor in Drittländern die entsprechenden Lehren gezogen und nun fünf Tätigkeitsfelder und Instrumente identifiziert, auf denen die Unterstützung des Unternehmenssektors beruhen wird:
1. Allgemeiner politischer Dialog und Unterstützung insbesondere im Hinblick auf Wirtschafts- und Handelspolitik und verantwortungsvolle Regierungs führung unter Bereitstellung des notwendigen ordnungspolitischem Rahmens, Aufbau von Institutionen und Beratung.
Ziele: Dies umfasst Maßnahmen auf makroökonomischer Ebene und wurde in der Entschließung des Rates vom Mai 1999 eindeutig als der Bereich genannt, auf den die Kommission ihre Maßnahmen konzentrieren soll ("es müssen mehr Anstrengungen auf die Analyse der allgemeinen Politik und des institutionellen und rechtlichen Rahmens verwendet werden, in dem der Privatsektor tätig ist"). Die Maßnahmen der Gemeinschaft in diesem Bereich zielen darauf ab, einem politischen Rahmen auf nationaler und regionaler Ebene zu schaffen, der Wettbewerbsfähigkeit, Marktwirtschaft und "Good Governance" unterstützt und fördert. Das schließt technische Hilfe zur Unterstützung von Reformen insbesondere in den Bereichen Rechtssetzung, Bankwesen und Finanzen, Steuern, öffentliche Ausgaben, Zollverfahren und Maßnahmen zur Handelserleichterungen, Aufbau von Institutionen sowie Wirksamkeit der Verwaltung ein. Zusätzlich könnte die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Herstellung von "Good Governance" und finanzieller Transparenz die Wiedereingliederung eines umfangreichen informellen Sektors in die reguläre Wirtschaft erleichtern.
Ein abgestimmtes Konzept: Die Hilfe, die die Kommission Drittländern leisten kann, ist von Land zu Land unterschiedlich und sollte maßgeschneidert sein, um im Zusammenhang mit dem kohärenten Programmierungsrahmen der Länder strategiepapiere und nationalen Richtprogramme auf den jeweiligen Bedarf eingehen zu können. Das kann in Form eines Finanzbeitrags zu einem Reformprogramm geschehen, das mit der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und anderen Gebern vereinbart wurde. Nach der Bestandsaufnahme und Bewertung der makroökonomischen und Sektor bezogenen Gegebenheiten werden Projekte und Begünstigte identifiziert und dann die einzelnen Instrumente und Finanzmittler in Anspruch genommen, die sich für die besonderen oder lokalen Anforderungen am besten zu eignen scheinen. Eine ordentliche Untersuchung und Bestandsaufnahme der Lage hilft der Gemeinschaft außerdem, in einem politischen Dialog mit ihren Partnern vor Ort einzutreten und zu erörtern, welche institutionelle Unterstützung für die erfolgreiche Umsetzung der von der Gemeinschaft besonders geförderten Maßnahmen benötigt wird. Dank des gemeinschaftlichen Besitzstandes nämlich verfügt die Gemeinschaft über wertvolle Erfahrungen, die sie mit den Partnerländern teilen kann.
Von der Umsetzung von Programmen in diesem Bereich werden unter anderem folgende messbare Ergebnisse erwartet:
- Schaffung besserer mikro-/makroökonomischer Bedingungen, die sich durch eine Reihe wirtschaftlicher Indikatoren messen lassen;
- besser funktionierende Institutionen und Organisationen sowie Verbesserungen der lokalen Gegebenheiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), messbar durch eine Reihe von Effizienzindikatoren;
- beschleunigte Entwicklung des Privatsektors und seines Beitrags zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum beispielsweise durch Initiativen zur Unterstützung bestimmter Privatisierungsprojekte oder Jointventures zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Die Erfolge in diesem Bereich könnten ebenfalls durch eine Reihe quantitativer und qualitativer Indikatoren gemessen werden.
Die Kommission schlägt vor, zur Verwirklichung der Ergebnisse in diesem Tätigkeitsfeld den Schwerpunkt auf drei Instrumente zu legen:
* technische und wirtschaftliche Analyse, die sich auf die wichtigsten Stärken und Schwächen des Privatsektors in der jeweiligen Situation konzentriert, prioritäre Bereiche für Maßnahmen empfiehlt und Bedingungen nennt, die für den Erfolg von außen unterstützter Aktivitäten des Privatsektors notwendig sind.
* Politische Beratung, analytische/ diagnostische Arbeit und institutionelle Unterstützung zum Aufbau von Kapazitäten, zur Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen verantwortungsvolle Regierungsführung und finanzielle Transparenz und Stärkung des ordnungspolitischen und rechtlichen Rahmens auf nationaler und regionaler Ebene. Selbstverständlich ist auch technische Hilfe nötig, um den Auswirkungen regionaler Handelsvereinbarungen Rechnung zu tragen. Die politische Beratung sollte sich darauf konzentrieren, wie die Rolle und Arbeitsweise der Vertretungsorganisationen des Privatsektors gestärkt und ausländische Direktinvestitionen sowie die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit angekurbelt werden können.
* Einrichtung und Bestätigung des Instruments des wirtschaftlichen Dialogs als wichtiges Forum zur Vorlage und Ermittlung von Fakten und zentralen politischen Fragen, insbesondere im Hinblick auf das Unternehmertum, die Entwicklung des Privatsektors und die Auflösung von Monopolen/Liberalisierungspolitik.
* Identifikation institutioneller Partner vor Ort (auf zentralstaatlicher und lokaler Ebene) oder spezifischer Sektoren, in denen Feldarbeit geleistet werden könnte, an der sich das gesamte Personal vor Ort einschließlich der Delegation der Kommission beteiligen könnte.
2. Investitionen und Fördermaßnahmen für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen
Ziele: Zweck der Unterstützung der Investitionen und der Weitergabe von Technologien von den Industrieländern an die Entwicklungsländer durch die Gemeinschaft ist es, auf nationaler und auf regionaler Ebene nachhaltige und umweltfreundliche Investitionen und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit von Unternehmen zu fördern. Damit sollen die Effizienz und die Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Volkswirtschaften erhöht und insbesondere die Exportchancen gesteigert werden.
Diese Unterstützung geht von der Annahme aus, dass die meisten Partnerländer trotz Fortschritten bei der Verbesserung des Investitionsklimas und der Bereitstellung einheimischer Ressourcen weiterhin Hilfe von Außen benötigen, um ausländische Direktinvestitionen anzuziehen. Ausländische Direktinvestitionen sind außerdem ein wichtiges Instrument für die Weitergabe von Know-how der Industrieländer an die Entwicklungsländer und für die Herausbildung von Managementqualitäten. Je nach Entwicklungsstand der beteiligten Länder könnte die Gemeinschaft die Rolle der Investitionsförderungsagenturen oder privater Mittler (Industrie- und Handelskammern, Berufsverbände, Beraterfirmen) und der Erbringer investitions bezogener Unternehmensdienstleistungen stärken.
Mit dem Programm sollen Maßnahmen zur Förderung von Investitionen und Handel unterstützt werden, darunter Investitionen und Partnerschaften, die helfen, umfassendere soziale Ziele zu verwirklichen und die Verwaltung des Prozesses der Handelsintegration zu erleichtern. EU-Unternehmen könnten in diesen Ländern mit weitgehend ungenutzten unternehmerischen Ressourcen ihren Partnern Kapital, Technologie, Marktzugang und technische Fähigkeiten/Managementfähigkeiten zur Verfügung stellen.
Zur Gewährleistung eines abgestimmten Konzepts werden nach Maßgabe eines flexiblen "modus operandi" fünf Maßnahmengruppen ins Auge gefasst (voraussichtlich werden Unternehmen oder ihre Organisationen und andere Mittler direkt unterstützt, aber auch die Unterstützung eines bestimmten Sektors kann in Erwägung gezogen werden).
a) Stärkung der Institutionen
Mit den Maßnahmen dieser ersten Gruppe sollen hauptsächlich auf regionaler Ebene unterstützt werden:
- die Entwicklung investitionsbezogener Mittlerorganisationen, die für die Organisation und Durchführung erfolgreicher und nachhaltiger Investitions fördermaßnahmen zuständig sind;
- eine zentralisierte und umfassende Bereitstellung investitionsbezogener Unternehmensgründungsdienste für KMU (nach der positiven Erfahrungen der Euro Info Korrespondenzzentren in Drittländern);
- Regulierung und Überwachung in einzelnen Sektoren;
- die Entwicklung von Qualifikationen und Informationssystemen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Projekten und Veranstaltungen;
- die Schulung der lokalen Berater.
b) Unterstützung wichtiger Sektoren
Diese Maßnahmen richten sich an Begünstigte und Beteiligte in den Industrieländern und den Entwicklungsländern und umfassen
- regionale oder länderbezogene Erhebungen zur Identifizierung der Sektoren und Prioritätsbereiche für Maßnahmen im Hinblick auf die Verbesserung des Investitionsklimas;
- Ausarbeitung strategischer Studien und Erhebungen in wichtigen Sektoren oder Teilsektoren, die in den betreffenden Regionen und Ländern identifiziert wurden;
- Identifizierung von Projektunterstützung, die Mittlerorganisationen und Beraterfirmen vor, während und nach Kooperationstreffen im Rahmen eines Sektors, eines Teilsektors oder von Unternehmen untereinander leisten sollen;
- Stärkung privater Finanzmittler vor Ort, die für das Unternehmertum und bei der Entwicklung des Privatsektors eine entscheidende Rolle spielen.
c) Kooperationstreffen zwischen Unternehmen
Mit diesem abgestimmten Konzept sollen wichtige Sektoren unterstützt werden. Zu diesem Zweck werden unter anderem direkte Kontakte zwischen einzelnen Unternehmen gefördert, um in diesen Sektoren zwischen einzelnen Unternehmen vermehrt Investitions- und Kooperationsabkommen abzuschließen.
d) Regionale sektorspezifische Investitionsfördertreffen (z. B. zu Bergbau, Agrarindustrie, Tourismus)
Diese Treffen decken alle Länder in der EU (und eventuell auch nicht in der EU) und die betreffende Entwicklungsregion sowie gegebenenfalls ausgewählte Drittländer ab.
e) Teilsektorspezifische Fördertreffen in Teilregionen
Diese Treffen richten sich an spezialisierte kleinere Teilsektoren der Wirtschaft wie Leder, Gartenbau/Blumenzucht, Wald/Holzprodukte bzw. Möbel oder Chemikalien/ Kunststoffe. Sie lassen sich auf Betreiben von Mittlerorganisationen aus der EU oder aus den Empfängerländern hin der Nachfrage entsprechend und unter Aufteilung der Kosten im Rahmen der Maßnahmen der Gruppe "Institutionenaufbau" organisieren.
Falls erforderlich, können die Investitionsfördertreffen ausnahmsweise auch ein Land oder mehrere Regionen abdecken, mehrere Sektoren ansprechen oder sektorenübergreifend ausgerichtet sein.
Ferner könnten bestimmte Ad-hoc-Fördermechanismen für diejenigen Bereiche und Maßnahmen festgelegt werden, die sich nicht für die Veranstaltungsform der Investitionsfördertreffen eignen, etwa für Dienstleistungen, Infrastruktur, Privatisierungsvorhaben, Informations- und Kommunikationstechnologie und andere horizontale Managementfragen (wie finanzielle Transparenz innerhalb eines Sektors, Vorschriften und Verfahren zur Überwachung und Regulierung, Rechtsvorschriften über Partnerschaften und Jointventures, Beziehungen zwischen Unternehmen und Banken, Umsetzung der Kernarbeitsnormen und der Umweltnormen, Börsennotierung von Unternehmen und Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen).
3. Erleichterung von Investitionsfinanzierung und Entwicklung der Finanzmärkte
Ziele: In der Entschließung des Rates "Entwicklung" vom Mai 1999 heißt es, dass die Unterstützung von Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung von kleineren Unternehmen im formellen und informellen Sektor so weit wie möglich über lokale Mittler abgewickelt werden soll. Die Strategie stellt Ziele auf, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den geeigneten Rahmen für die Erbringung gut ausgebauter und effizienter Finanzdienstleistungen bereitzustellen. Die eingesetzten Instrumente müssen sicherstellen, dass privaten Unternehmen im formellen wie im informellen Sektor qualitativ hochwertige und engagierte Finanzdienstleistungen zur Verfügung stehen. Genauer gesagt geht es bei diesen Instrumenten und Dienstleistungen insgesamt darum, private Ersparnisse im In- und Ausland zu mobilisieren, um vom aufstrebenden Unternehmenssektor dringend benötigte Investitionen zu finanzieren. Diese Strategie beruht auf der Annahme, dass effizientere Finanzmärkte eine wesentliche Voraussetzung für die gesunde Entwicklung des Privatsektors in Entwicklungsländern sind. Natürlich dürfen diese von der Gemeinschaft unterstützten neuen Aktivitäten zur Finanzierung von Investitionen weder den nationalen noch den internationalen Finanzmarkt verzerren und sie sollen vermeiden, dass zwischen potenziellen privaten und öffentlichen Begünstigten unfairer Wettbewerb entsteht.
Die Einrichtung von Fazilitäten zur Finanzierung von Investitionen dient folgenden Zielen:
* Mobilisierung privater Ersparnisse im In- und Ausland zur Finanzierung von Investitionen;
* Gewährleistung eines besseren Zuganges zu Kapitalmärkten für gewerbliche (private und staatliche) Unternehmen, die in Entwicklungsländern niedergelassen sind;
* Unterstützung von Maßnahmen in den Partnerländern, die kleinen und mittleren Unternehmen beim Zugang zu Kapitalmärkten helfen. Diese Unterstützung kann zusammen mit Maßnahmen gewährt werden, die auf den Aufbau von Kapazitäten abzielen;
* Verbesserung der Effizienz und Effektivität von Finanzsystemen und auch der Überwachung und Regulierung des Finanzwesens. Diese Unterstützung kann zusammen mit Maßnahmen gewährt werden, die auf den Aufbau von Kapazitäten abzielen;
* Stärkung des nationalen Rechtsrahmens für Investitionen und Wettbewerb;
* Entwicklung innovativer und wirksamer Finanzinstrumente wie etwa Investitionsfonds, Risikokapital-, Eigenkapital- und Quasi-Eigenkapital investitionen, Bürgschaften für private (in- und ausländische) Investitionen oder Unterstützung von Garantiefonds des Privatsektors sowie öffentlich-privater Partnerschaften;
* Bereitstellung von Darlehen und Kreditlinien und verschiedener Formen bedingter und/oder nachrangiger Darlehen.
Gewährleistung eines abgestimmten Konzepts: Bei der Bereitstellung von Mitteln zur Investitionsfinanzierung sollte die Gemeinschaft den Marktbedingungen vor Ort sorgsam Rechnung tragen. Allerdings kann die Gemeinschaft gegebenenfalls auch im Benehmen mit Partnerländern beschließen, abhängig vom jeweiligen Typ bestimmter Maßnahmen eine Vorzugsfinanzierung zu gewähren (etwa bei bestimmten öffentlichen Vorhaben oder Vorhaben mit erheblichen sozialen oder ökologischen Auswirkungen, auch wenn sie privater Natur sind). Dem sollte in den politischen Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und den betreffenden Ländern Rechnung getragen werden.
Ein Beispiel für dieses neue Konzept liefert das unter dem Namen Investitionsfazilität bekannte Instrument, das nun für die AKP-Länder eingerichtet und aus Mitteln des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert wird. Mit diesen Mitteln sollen wirtschaftlich tragfähige Unternehmen hauptsächlich im Privatsektor oder aber entsprechende Aktivitäten im öffentlichen Sektor, die den Privatsektor unterstützen, gefördert werden.
Unternehmen erhalten unmittelbar oder über Mittler Zugang zu den Finanzmitteln. Die Maßnahmen sollen auch eine Beteiligung an Privatisierungsmaßnahmen umfassen und auf die Mobilisierung inländischer und ausländischer Ersparnisse abzielen, indem sie helfen, die Kapazitäten lokaler Finanzinstitutionen und Kapitalmärkte aufzubauen und ausländische Investitionen anzuziehen. Kofinanzierungsmaßnahmen mit europäischen und lokalen Finanzinstitutionen werden erleichtert.
Ein weiteres interessantes Beispiel ist die Rolle der EIB im Zusammenhang mit der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft. Nach dem jüngsten EU-Ministergipfel in Barcelona (März 2002) und der Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz in Valencia im April 2002 wurde eine neue Investitionsfazilität der EIB auf den Weg gebracht, mit der die Darlehensvergabe durch die Bank allmählich auf ein Volumen von rund 2 Mrd. EUR jährlich angehoben werden soll. Dank dieser Investitionsfazilität dürften erheblich mehr Darlehen an den Privatsektor vergeben werden. Ferner stellt die EIB Risikokapital bereit und unterstützt (europäische und außereuropäische) KMU durch Darlehen aus ihren Eigenmitteln, wobei sie auf spezialisierte Finanzmittler zurückgreift und innovative Finanzinstrumente wie Globaldarlehen usw. einsetzt.
Ferner unterstützt die Gemeinschaft aktiv die Entwicklung des Privatsektors über multilaterale Kanäle (Kofinanzierung mit der Weltbank und auch der IFC, den regionalen Entwicklungsbanken und den Sonderorganisationen und Fonds der Vereinten Nationen).
Was die Verwaltung dieser Instrumente betrifft, so beteiligt sich die Gemeinschaft (d. h. die Kommission) nicht direkt an der Umsetzung und Verwaltung von Finanzierungsmaßnahmen, weil diese Programme normalerweise unter die Zuständigkeit von Fachinstitutionen wie der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder anderer multilateraler Institutionen fallen, die ihrerseits die Mittel gegebenenfalls über weitere regionale und/oder nationale Finanzinstitutionen abwickeln.
Auf der anderen Seite arbeitet die Kommission eng mit diesen spezialisierten Finanzinstitutionen zusammen und übernimmt eine führende Rolle, wenn es um die Festlegung von regionalen Zielen, finanziellen Bedingungen im Zusammenhang mit den Investitionsaktivitäten, Leitlinien für die Zuweisung von Mitteln und die Überwachungs- und Evaluierungsverfahren geht. Ferner unterstützt sie die notwendigen Reformen oder politischen Maßnahmen in diesem Bereich.
4. Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen durch nichtfinanzielle Dienstleistungen
Ziele: Die Erfahrungen der Vergangenheit und eine empirische Bestandsaufnahme zeigen, dass wirksame Dienstleistungen für die Unternehmensentwicklung wesentliche Voraussetzung für das Wachstum von KMU und Kleinstunternehmen sind. Das KMU-Programm der Kommission hält Unternehmen des Privatsektors an, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, sich Zugang zu modernen Technologien zu verschaffen, ihr Management zu verbessern und sich neue Märkte zu erschließen.
Zur Gewährleistung eines abgestimmten Konzepts sollen mit einer Reihe von Maßnahmen die makro- und mikroökonomischen Grundlagen der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Kleinstunternehmen verbessert werden, während sich andere Maßnahmen unmittelbar auf die Entwicklung eines echten Marktes für Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung konzentrieren. Darunter fallen folgende Maßnahmen:
- Anfängliche und fortlaufende Anleitung für Unternehmen und Berufsverbände (normalerweise auf deren Betreiben hin) oder aktivere Strategien, für die zum Teil die Begünstigten aufkommen (Prinzip der Kostenteilung), und die sich auf die gesamte Bandbreite der verfügbaren Dienstleistungen sowie die Frage nach dem Zugang zu diesen konzentrieren (in diesem Fall könnten auch die Erfahrungen der Euro Info Korrespondenzzentren als Anbieter eines integrierten Dienstleistungspaketes hilfreich sein);
- Verschiedene Formen der Weiterqualifikation, um bei der Modernisierung von Unternehmen zu helfen und die Einrichtung von Unternehmensnetzen oder Genossenschaften zu fördern;
- Hilfe bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Unternehmensplänen;
- Koordinierung mit anderen Teilprogrammen, etwa der Unterstützung für Unternehmen, und ihren Organisationen sowie Investitionsfinanzierung auf Unternehmensebene, verknüpft mit den von der EIB angebotenen Möglichkeiten.
Die Unterstützungsmaßnahmen können auf nationaler oder regionaler Grundlage organisiert und verwaltet werden. Ist jedoch Expertise aus der EU beteiligt, sorgt die Kommission in der jeweiligen Region für ein abgestimmtes Vorgehen.
Um die Wirksamkeit der lokalen Finanzsysteme zu verbessern und für KMU die Zugangsmöglichkeiten zu verschiedenen Finanzierungsquellen zu erweitern, sind in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und anderen Finanzinstitutionen besondere Anstrengungen erforderlich. Falls nötig, müssen Modernisierungspläne aufgestellt und die Produktionskapazitäten verbessert werden.
Kleine Unternehmen und der Handel mit handwerklichen Erzeugnissen sollten in den Entwicklungsländern berücksichtigt werden, da sie sich häufig nicht nach demselben Muster entwickeln wie die schnell wachsenden KMU. Dennoch sind sie für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von entscheidender Bedeutung. In dieser Hinsicht sollte die vom Europäischen Rat im Juni 2000 in Feira angenommene Europäische Charta für Kleinunternehmen als Bezugsrahmen für den Dialog mit den Interessenträgern aus der Gemeinschaft und aus Drittländern dienen.
5. Unterstützung von Kleinstunternehmen
Ziele: In vielen Ländern bieten Kleinstunternehmen die ideale Gelegenheit zur Einbindung in die wirtschaftliche Entwicklung. Genauer gesagt kann die Gründung und Modernisierung von Kleinstunternehmen und Genossenschaften und dadurch die Verbesserung der Bedingungen für Selbständige ein wirksames Mittel sein, Armen wirtschaftliche Chancen zu eröffnen und dadurch die Armut zu bekämpfen. Das größte Hindernis für die Entwicklung dieser Unternehmen ist der Mangel geeigneter lokaler Dienstleistungen finanzieller und nichtfinanzieller Art, der Mangel an Unternehmenskultur und Informationen über Märkte sowie an Zugang zu Finanzmitteln.
Gewährleistung eines abgestimmten Konzepts: Neben der Arbeit, die zur Verbesserung der makro- und mikroökonomischen Grundlagen der Wettbewerbsfähigkeit nötig ist (siehe oben), kann die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen folgende Formen annehmen:
- Aufbau sowie Ausbau der Kapazitäten von Mittlerinstitutionen, die als Stimme der Kleinstunternehmen fungieren und öffentliche Güter bereitstellen;
- Förderung von Mikrofinanzinstitutionen zur Entwicklung neuer Dienstleistungen und Finanzprodukte, die den mittel- und langfristigen Bedürfnissen von Klein- und Kleinstunternehmen genau angepasst sind;
- Beitrag zur Einbeziehung der Mikrofinanzierung in lokale Finanzsysteme durch Verbreitung der bewährtesten Verfahren und Leistungsstandards, Errichtung eines Rahmens für Regulierung und entsprechende Aufsicht sowie Unterstützung der institutionellen Entwicklung;
- Verbesserung und Überwachung der Leistungsfähigkeit von Mikrofinanzinstitutionen, ihrer Lenkungsmechanismen und ihrer Fähigkeit, Kleinstunternehmen Dienste zu leisten.
Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung (möglichst durch Kofinanzierung) mit multilateralen Gremien (etwa der Ausschuss der Geberagenturen für die Entwicklung kleiner Unternehmen, die Beratende Gruppe zur Hilfe für die Armen, CGAP) und mit anderen Finanzinstitutionen (Europäische Investitionsbank, Investitionsfonds und andere lokale und internationale Finanzinstitutionen). Lokale Programme, Mittlerinstitutionen und Dienstleistungserbringer können ebenfalls beteiligt werden, um die notwendige Marktanalyse und weitere Maßnahmen, eine Bedarfsbewertung und die Verwaltung zu übernehmen.
V. Umsetzung und Follow-up
Die Kommission beabsichtigt, die vollständige Kontrolle über die Strategie, die Programmierung und die Aspekte der Konzipierung dieser fünf Tätigkeitsfelder sowie gegebenenfalls über die Durchführung besonderer Maßnahmen und auch der technischen Hilfe zu behalten.
Die Kommission plant , die Umsetzung und Verwaltung von Finanzinstrumenten und auch der Mikrofinanzierung und nichtfinanzieller Dienstleistungen (Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung) in Gänze Mittlern (die noch auszuwählen sind) zu übertragen, mit denen sie entsprechende Verwaltungs-/ Finanzvereinbarungen oder -übereinkommen schließen wird.
Die oben ausgeführten Vorschläge bauen auf frühere Erfahrungen auf, die zeigen, dass für die Verwaltung dieser Programme umfangreiches und spezialisiertes Personal nötig ist und ein dezentralisiertes Konzept am besten von Mittlern und nicht von der Kommission selbst umgesetzt werden sollte. Dennoch soll die Kommission angesichts ihrer institutionellen Kompetenzen und Zuständigkeiten die Kontrolle über die politischen Fragen wie die Strategien und die Programmierung sowie die Gesamtüberwachung des Unterstützungsprogramms behalten.
Die oben dargelegten fünf Bereiche für Maßnahmen oder Instrumente gelten allgemein, das heißt sie sind in allen Regionen verfügbar. Der Förderrahmen und die gewählten Instrumente müssen so weit wie möglich abgestimmt und rationalisiert werden, um ein schlüssiges Vorgehen in allen Regionen zu gewährleisten. Allerdings müssen diese Instrumente mit einem gewissen Maß an Flexibilität eingesetzt werden, um den großen regionalen Unterschieden und den politischen und wirtschaftlichen Verbindungen zwischen der Gemeinschaft und verschiedenen Drittländern gerecht zu werden. Folgleich wird die Mischung der gewählten Unterstützung/Instrumente von Region zu Region ebenso unterschiedlich ausfallen wie der Weg, wie diese im Einzelnen umgesetzt werden.
Zur Überwachung der Fortschritte wird vorgeschlagen zu prüfen, ob eine Reihe an Indikatoren für die Entwicklung des Privatsektors entwickelt werden soll, um den Prozess des Strukturwandels und auch die Gründung neuer KMU, Genossenschaften und Kleinstunternehmen sowie die Umsetzung der Politik bewerten zu können.
Die Kommission ist derzeit dabei, eine umfassende Strategie und eine Programmierung auf Grundlage der neuen Generation der Länderstrategiepapiere (LSP) und der Nationalen Richtprogramme (NRP) sowie der Regionalen Strategiepapiere (RSP) und der Regionalen Richtprogramme (RRP) für alle Länder und Regionen abzuschließen, mit denen Kooperations- und Hilfeabkommen bestehen. Die LSP gelten bis 2005 oder 2006 und die NRP je nach Programm bis 2003 oder 2006. Die derzeitigen Vorschläge zur Gewährleistung eines abgestimmten und schlüssigen Konzepts für die Entwicklung des Unternehmenssektors sollen im Rahmen des oben genannten Strategie- und Programmierungsrahmens so bald wie möglich umgesetzt werden, d.h. wenn die NRP einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden. Das wir ab dem Jahr 2003 der Fall sein.
Darüber hinaus plant die Kommission die Weiterentwicklung ihrer Strategien zur Unterstützung der Entwicklung des Privatsektors in Drittländern. Einer der vorrangigen Bereiche ist das Versagen staatlicher Unternehmen im Managementbereich, ein Thema, das in den letzten zwanzig Jahren weltweit im Mittelpunkt der Strukturreformprogramme stand. Als einer der beiden wichtigsten Geber von Entwicklungshilfezuschüssen ist die EU seit Langem mit der Finanzierung und Reform von KMU in Entwicklungs- und Schwellenländern befasst.
Diese Erfahrung zeigt, dass die Gemeinschaft eine Rolle zu spielen hat und ihre Hilfe die internationalen Finanzinstitutionen bei der Förderung und Unterstützung der Reformagenda ergänzt. Angesichts der zahlreichen Mängel der Privatisierung in den Entwicklungsländern, der wahrscheinlichen Auswirkungen dieser Mängel auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und der herausragenden Rolle einiger europäischer Unternehmen in öffentlich-privaten Partnerschaften jedoch muss die EU zu einem aktiveren Partner werden und versuchen, die Reformen effizienter und effektiver zu machen. Daher wird vorgeschlagen, die Frage der Privatisierung und der staatlichen Unternehmen in einer getrennten Mitteilung aufzugreifen.
Ferner bemüht sich die Kommission insbesondere in Drittländern um die Förderung und Entwicklung einer wirksameren Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den externen Hilfeprogrammen der Gemeinschaft und den Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank (sowie anderer Finanzmittler).
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