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    Rechtssache C-319/06: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 19. Juni 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Entsendung von Arbeitnehmern — Freier Dienstleistungsverkehr — Richtlinie 96/71/EG — Vorschriften im Bereich der öffentlichen Ordnung — Wöchentliche Ruhezeit — Pflicht zur Vorlage von Entsendungsunterlagen auf formlose Anfrage der nationalen Behörden — Pflicht zur Benennung eines in Luxemburg ansässigen Ad-hoc-Vertreters, der alle für Kontrollzwecke notwendigen Unterlagen aufbewahrt)

    CELEX-Nummer:
    62006CA0319
    Form:
    Gerichtsinformationen
    Autor:
    Gerichtshof
    Datum des Dokuments:
    19/06/2008
    Seitenzahl:
    1
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