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    Rechtssache T-163/05: Urteil des Gerichts vom 3. März 2010 — Bundesverband deutscher Banken/Kommission (Staatliche Beihilfen — Übertragung öffentlichen Vermögens auf die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale — Entscheidung, mit der die Beihilfe für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird — Kriterium des privaten Kapitalgebers — Begründungspflicht)

    CELEX-Nummer:
    62005TA0163
    Form:
    Gerichtsinformationen
    Autor:
    Gericht
    Datum des Dokuments:
    03/03/2010
    Seitenzahl:
    1
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