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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

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    Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2004.
    Mannesmannröhren-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
    Wettbewerb - Kartell - Märkte für nahtlose Stahlrohre - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen.
    Rechtssache T-44/00.

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2004:218

    CELEX-Nummer:
    62000TJ0044
    Form:
    Urteil
    Autor:
    Gericht
    Datum des Dokuments:
    08/07/2004
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