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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

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    Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 21. September 1994.
    Antonio Marinari gegen Lloyds Bank plc und Zubaidi Trading Company.
    Ersuchen um Vorabentscheidung: Corte suprema di Cassazione - Italien.
    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Absatz 3 - "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist".
    Rechtssache C-364/93.

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:1994:338

    CELEX-Nummer:
    61993CC0364
    Form:
    Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin
    Autor:
    Gerichtshof
    Datum des Dokuments:
    21/09/1994
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