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Konsularischer Schutz der EU: Besserer Schutz für EU-Bürger im Ausland

 

ZUSAMMENFASSUNG

Fast sieben Millionen Bürger der Europäischen Union (EU) reisen oder leben außerhalb der EU an Orten, an denen ihr eigenes Land keine Botschaft und kein Konsulat hat.

Während ihres Aufenthalts benötigen sie möglicherweise Hilfe von konsularischen Behörden, zum Beispiel bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, als Opfer eines Unfalls oder wenn sie sich inmitten einer politischen Krise befinden, die eine Evakuierung erforderlich macht.

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Richtlinie legt fest, wann und wie EU-Bürger, die sich in einem Drittland in Not befinden, das Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden der anderen EU-Länder haben, wenn ihr eigenes Land nicht vertreten ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Nicht diskriminierender konsularischer Schutz

Andere EU-Länder gewähren nicht vertretenen EU-Bürgern jegliche Hilfe, die sie ihren eigenen Staatsangehörigen bieten würden, so z. B.

  • Hilfe bei Todesfällen;
  • Hilfe bei schweren Unfällen oder schwerer Erkrankung;
  • Hilfe bei Festnahme oder Haft;
  • Hilfe für Opfer einer Straftat;
  • Unterstützung und Rückführung in Notfällen.

Die Richtlinie klärt zudem, in welchem Umfang Familienmitglieder ohne EU-Bürgerschaft Hilfe in Anspruch nehmen können.

Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen

Die neue Richtlinie legt außerdem die Vorschriften zur Koordinierung der Hilfe zwischen den EU-Ländern sowie die Rolle der EU-Delegationen fest.

Das EU-Heimatland des Bürgers wird stets durch das Land, von dem der Bürger Hilfe ersucht, konsultiert und kann sich jederzeit um seine eigenen Bürger kümmern, auch wenn es keine Botschaft oder kein Konsulat im betreffenden Land unterhält (zum Beispiel, indem es Auskunft per Telefon gibt, die Familie oder Freunde kontaktiert oder mithilfe konsularischer Online-Dienste).

Der Bürger kann von einer Botschaft an eine andere übermittelt werden, da EU-Länder, die im Land vertreten sind, vor Ort vereinbaren können, wer sich einer Person annehmen soll, um einen wirksamen Schutz für EU-Bürger zu gewährleisten. Solche Vereinbarungen müssen veröffentlicht werden.

Bürger erhalten Informationen zur verfügbaren Hilfe und über jegliche geltenden Vereinbarungen zwischen Konsulaten durch Kontaktaufnahme mit der EU-Delegation im betreffenden Land.

Krisensituationen

Die Richtlinie legt Vorschriften fest, um zu gewährleisten, dass nicht vertretene Bürger angemessen berücksichtigt und in Krisensituationen vollständig unterstützt werden. In solchen Fällen ist eine klare Aufgabenteilung und Koordinierung unverzichtbar, um zu verhindern, dass EU-Bürger vernachlässigt werden.

Finanzverfahren

Sofern die gewährleistete Hilfe Kosten oder Gebühren beinhaltet, sollen nicht vertretene EU-Bürger nicht mehr zahlen als die Bürger des EU-Landes, das sie unterstützt.

Bürger, die nicht in der Lage sind, diese Kosten vor Ort zu erstatten, werden ersucht, ein Formular zu unterzeichnen, durch das sie sich verpflichten, diese Kosten an ihre eigenen Behörden zurückzuzahlen.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Diese Richtlinie tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.

HINTERGRUND

Die EU-Verträge garantieren allen EU-Bürgern das Recht auf Gleichbehandlung im Hinblick auf diplomatischen und konsularischen Schutz durch die Behörden jedes EU-Landes, wenn sie reisen oder außerhalb der EU leben und ihr eigenes Land nicht vertreten ist (siehe Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 23 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; Artikel 46 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union).

Im Rahmen des bisherigen Rechtssystems mussten die EU-Länder die erforderlichen Vorschriften untereinander schaffen. Zu diesem Zweck wurde ein Beschluss des Rates gefasst (Beschluss 95/553/EG des Rates über den konsularischen Schutz für nicht vertretene EU-Bürger).

Die neue Richtlinie ersetzt Beschluss 95/553/EG ab dem 1. Mai 2018. Das Ziel ist die weitere Vereinfachung der Kooperation und Koordinierung zwischen konsularischen Behörden und die Stärkung des Rechts der EU-Bürger auf konsularischen Schutz.

Weiterführende Informationen:

RECHTSAKT

Richtlinie (EU) 2015/637 des Rates vom 20. April 2015 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) 2015/637 des Rates

14.5.2015

1.5.2018

ABl. L 106 vom 24.4.2015, S. 1-13

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 95/553/EG der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen (ABl. L 314 vom 28.12.1995, S. 73-76)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Konsularischer Schutz der EU-Bürger in Drittstaaten: Sachstand und Entwicklungsperspektiven (KOM(2011) 149 endgültig vom 23.3.2011)

Letzte Aktualisierung: 19.08.2015

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