Zusammenfassung |
Folgenabschätzung zu den Verordnungen zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung und die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1016/2010 und (EU) Nr. 1059/2010 |
A. Handlungsbedarf |
Warum? Um welche Problematik geht es? |
Haushaltsgeschirrspüler verbrauchen erhebliche Mengen Strom und unterliegen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und die Energieverbrauchskennzeichnung. Aufgrund dieser Anforderungen und des technischen Fortschritts fallen die meisten der derzeit auf dem Markt erhältlichen Geschirrspüler in die drei höchsten Energieeffizienzklassen (A+ oder höher). Dies ist einerseits eine positive Entwicklung, bedeutet andererseits aber auch, dass die Verbraucher nicht in der Lage sind, die Leistungsfähigkeit der Geräte auf dem Markt hinreichend zu unterscheiden, sodass sie unter Umständen einen Geschirrspüler der Klasse A+ kaufen, ohne zu wissen‚ dass dieses Gerät keinesfalls zu den besten Geräten, sondern vielmehr zu denen gehört, die auf dem Markt derzeit am schlechtesten abschneiden. Da infolgedessen effizientere Geräte keinen Marktvorteil haben, gibt es für die Hersteller keinen Anreiz mehr, innovative und energieeffiziente Geräte zu entwickeln. Trotz der geltenden Ökodesign-Anforderungen und der Energieverbrauchskennzeichnung hat sich der Energieverbrauch von Haushaltsgeschirrspülern in der Union in den vergangenen Jahren stetig erhöht und dürfte aufgrund der wachsenden Verbreitung in Privathaushalten in der EU auch weiterhin steigen. Daher sollten die Anforderungen an den Energie- und Wasserverbrauch überarbeitet werden, um deren Anstieg mithilfe des technologischen Fortschritts zu begrenzen. Die geltende Ökodesign-Verordnung enthält keine Anforderungen zur Ressourceneffizienz, etwa in Bezug auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit, die dazu beitragen könnten, den Trend zu einer immer kürzeren durchschnittlichen Lebensdauer von Geschirrspülern umzukehren und die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen. Bei Geschirrspülern besteht jedoch, wie bei vielen anderen Produkten auch, erhebliches Verbesserungspotenzial im Hinblick auf Aspekte der Kreislaufwirtschaft wie die Verfügbarkeit und Kosten von Ersatzteilen und deren Bereitstellung, den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen und die Entsorgung der Geräte am Ende der Lebensdauer. Dieses Potenzial ließe sich durch entsprechende Ökodesign-Maßnahmen schrittweise erschließen. Ziel der Überarbeitung der Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsgeschirrspüler ist es, eine Veränderung der Marktbedingungen und der Geräteoptimierungsprozesse herbeizuführen, ohne den in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Anstieg der Durchdringungsquote von Geschirrspülern auf dem EU-Markt zu beeinträchtigen. |
Was soll mit dieser Initiative erreicht werden? |
Die Überarbeitung dürfte dazu führen, dass der Gesamtenergieverbrauch dieser Geräte in der EU jedes Jahr zurückgeht, wobei Stromeinsparungen von 2,1 TWh/Jahr und Wassereinsparungen von 16 Mio. m³/Jahr erzielt werden. Dies würde einen Beitrag in Höhe von 0,14 % zum EU-Energieeffizienzziel bis 2030 leisten und die Treibhausgasemissionen um 0,7 Mio. t CO2-Äq/Jahr reduzieren. Durch die vorgeschriebene Bereitstellung erforderlicher Informationen und Ersatzteile dürften zudem Reparaturen sowie die Entsorgung der Geräte am Ende der Lebensdauer erleichtert werden. Dadurch werden die Verbraucher in die Lage versetzt, die effizientesten Geräte zu wählen und damit ihre Ausgaben für Strom und Wasser bei der Nutzung des Geschirrspülers zu senken. Die Überarbeitung der Ökodesign-Anforderungen dürfte den technischen Fortschritt fördern, wobei Maßnahmen zur Materialeffizienz zu besseren und kostengünstigeren Reparaturmöglichkeiten führen dürften, sodass sich die Lebensdauer der Geräte verlängert, die Verbraucher Geld sparen, Reparateure höhere Einnahmen erzielen und ein positiver Beitrag zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft geleistet wird. |
Worin besteht der Mehrwert eines Tätigwerdens auf EU-Ebene? |
Ohne harmonisierte EU-Vorgaben würden sich die Mitgliedstaaten veranlasst sehen, im Rahmen ihrer Energie- und Umweltpolitik erneut nationale produktspezifische Mindestanforderungen an die Energieeffizienz einzuführen. Dies würde den freien Warenverkehr beeinträchtigen und die Kosten der Unternehmen in der EU für die Einhaltung der Vorschriften erhöhen. Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und die Energieverbrauchskennzeichnung auf EU-Ebene sind mit einem eindeutigen Mehrwert verbunden. Darüber hinaus ist die Überarbeitung der Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsvorschriften für Geschirrspüler für die EU auch aus folgenden Gründen von Bedeutung: -Durch die überarbeiteten Mindestanforderungen zur Energieeffizienz dürfte die Dynamik des technischen Fortschritts bei im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebrachten Geschirrspülern aufrechterhalten werden; -es sollen neue Ökodesign-Anforderungen für bislang nicht regulierte Aspekte im Zusammenhang mit der Materialeffizienz eingeführt und EU-weit harmonisiert werden, die sich auf die Leistungsfähigkeit, die Reparierbarkeit und die Langlebigkeit der Geräte beziehen. |
B. Lösungen |
Welche gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen wurden erwogen? Wird eine Option bevorzugt? Warum? |
In der Folgenabschätzung wurden folgende Optionen in Betracht gezogen: -Option O: unveränderte Rahmenbedingungen als Basisszenario der Bewertung: keine weiteren Maßnahmen, die derzeit geltenden Verordnungen für Haushaltsgeschirrspüler bleiben unverändert; -Option A: Kombinationen aus ehrgeizigeren Energieeffizienzanforderungen im Rahmen von Ökodesign-Vorschriften und Energieverbrauchskennzeichnung (verschiedene Szenarios möglich); -Option B: Kombinationen aus weniger ehrgeizigen Energieeffizienzanforderungen im Rahmen von Ökodesign-Vorschriften und Energieverbrauchskennzeichnung (verschiedene Szenarios möglich); -Option C: Ökodesign-Anforderungen zur Materialeffizienz zusätzlich zu den Anforderungen der Optionen A und B (drei Szenarios). Die wirksamste Option in Bezug auf Energieverbrauch, Ressourceneffizienz und Kosteneinsparungen besteht in einer Kombination aus i) strengeren Ökodesign-Anforderungen an die Energieeffizienz größerer Geräte durch Einführung einer zweiten Stufe, die 2024 in Kraft tritt, ii) eng gefassten (nicht proportional abgestuften) Energieverbrauchskennzeichnungsklassen und iii) Materialeffizienz-Anforderungen in Bezug auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen. Diese Kombination wurde als bevorzugte Option ausgewählt. |
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Die Interessenträger äußerten sich zwar nicht zu sämtlichen Maßnahmenkombinationen der verschiedenen Szenarios, brachten aber Präferenzen für bestimmte Optionen zum Ausdruck. Option A entspricht der von einigen Mitgliedstaaten, Verbraucherverbänden und Umweltschutz-NRO empfohlenen Strenge der Vorgaben, während einige Vertreter der Industrie Bedenken hinsichtlich der strengeren Energieeffizienzmaßnahmen äußerten. Diesen Bedenken wurde Rechnung getragen, indem die Einführung der Maßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde. Andere Mitgliedstaaten und Vertreter der Industrie plädierten für Option B, die jedoch wiederum von anderen Interessenträgern, darunter Verbraucherverbände und Umweltschutz-NRO, abgelehnt wurde. Hinsichtlich der Durchsetzbarkeit bestimmter in Option C vorgesehener Anforderungen zur Materialeffizienz wurden Bedenken geäußert, die Aufnahme dieser Anforderungen wurde aber von anderer Seite auch unterstützt. Durch den gewählten bedachtsamen Ansatz dürfte jedoch eine reibungslose Umsetzung gewährleistet sein. |
C. Auswirkungen der bevorzugten Option |
Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen? |
Bis 2030 dürfte die bevorzugte Option folgende Gesamtauswirkungen nach sich ziehen: ·Stromeinsparungen von 2,06 TWh/Jahr, Wassereinsparungen von 16 Mio. m³/Jahr sowie einen Beitrag in Höhe von 0,14 % zum EU-Energieeffizienzziel bis 2030; ·Verringerung der Treibhausgasemissionen um 0,7 Mio. t CO2-Äq/Jahr; ·Nettokosteneinsparungen für die Verbraucher von 18 Mio. EUR/Jahr (unter Berücksichtigung eines höheren Einkaufspreises); ·zusätzliche Unternehmenseinnahmen von 4 Mrd. EUR/Jahr und in der Folge 11 000 zusätzliche Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe in der EU und 34 000 Stellen im Einzelhandel; ·Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie und der führenden Rolle als Hersteller qualitativ hochwertiger Produkte; ·Förderung von Innovationen zur Steigerung der Effizienz von Geschirrspülern und ·höhere Einnahmen und Erträge für unabhängige Unternehmen (z. B. KMU), die Geräte reparieren oder überholen. |
Welche Kosten entstehen bei der bevorzugten Option bzw. den wesentlichen Optionen? |
Den Herstellern entstehen Kosten in Höhe von 3,2 Mio. EUR für zwei Sätze von Energielabeln (eines nach den geltenden Vorschriften und ein weiteres auf der Grundlage der neuen Maßnahmen), die während eines Übergangszeitraums von sechs Monaten parallel existieren. Für die Händler werden einmalige Kosten in Höhe von 0,3 Mio. EUR für die erforderliche Neukennzeichnung von etwa 2,5 % ihrer ausgestellten Produkte veranschlagt. |
Worin bestehen die Auswirkungen auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen? |
Siehe vorgenannte Kosten und Vorteile. In der EU gibt es abgesehen von Nischenmärkten keine KMU, die Geschirrspüler herstellen. Bei vielen unabhängigen Reparaturbetrieben handelt es sich hingegen um KMU oder Kleinstunternehmen, die insbesondere von den Anforderungen an die Reparierbarkeit profitieren dürften. |
Wird es nennenswerte Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Behörden geben? |
Nein, die Kosten für die Marktaufsichtsbehörden dürften sich kaum verändern. Die Kosten für die Durchsetzung der Verordnungen lassen sich nur schwer abschätzen, jedoch dürfte der Verwaltungsaufwand dank der Produktdatenbank auf niedrigem Niveau gehalten werden. |
Wird es andere nennenswerte Auswirkungen geben? |
Ja, die bevorzugte Option dürfte sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationstätigkeit in der EU auswirken und gleichzeitig die Marktbedingungen für die Entwicklung unabhängiger Reparaturdienste verbessern‚ wodurch wiederum Ressourcen eingespart werden. |
D. Folgemaßnahmen |
Wann wird die Maßnahme überprüft? |
Eine Überprüfung findet spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten statt. |