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Document 32014D0368
2014/368/EU: Commission Implementing Decision of 16 June 2014 amending Implementing Decision 2011/778/EU authorising certain Member States to provide for temporary derogations from certain provisions of Council Directive 2000/29/EC in respect of seed potatoes originating in certain provinces of Canada (notified under document C(2014) 3878)
2014/368/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. Juni 2014 über die Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/778/EU zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, für Pflanzkartoffeln mit Ursprung in bestimmten Provinzen Kanadas befristete Ausnahmen von einigen Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zuzulassen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 3878)
2014/368/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. Juni 2014 über die Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/778/EU zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, für Pflanzkartoffeln mit Ursprung in bestimmten Provinzen Kanadas befristete Ausnahmen von einigen Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zuzulassen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 3878)
OJ L 178, 18.6.2014, p. 27–28
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32011D0778 | Ersetzung | Artikel 1.2 Nummer C) | ||
Modifies | 32011D0778 | Ersetzung | Artikel 15 |
18.6.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 178/27 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 16. Juni 2014
über die Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/778/EU zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, für Pflanzkartoffeln mit Ursprung in bestimmten Provinzen Kanadas befristete Ausnahmen von einigen Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zuzulassen
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 3878)
(Nur der griechische, der italienische, der maltesische, der portugiesische und der spanische Text sind verbindlich)
(2014/368/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/778/EU der Kommission (2) wurde unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme für die Einfuhr von Pflanzkartoffeln mit Ursprung in bestimmten Provinzen Kanadas nach Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Malta und Portugal gewährt. |
(2) |
Die mit dem Durchführungsbeschluss 2011/778/EU gewährte Ausnahme war zeitlich befristet. Portugal hat eine Verlängerung dieser Ausnahme beantragt. Die Umstände, die zur Gewährung der Ausnahme geführt haben, sind unverändert. Daher sollte diese weiter gelten. Es ist davon auszugehen, dass die eingeführten Kartoffeln auch weiterhin den Rechtsvorschriften der Union entsprechen werden. Darüber hinaus sieht der vorliegende Beschluss geeignete Mechanismen vor, welche die Überwachung der Anwendungsbedingungen der Ausnahmeregelungen sicherstellen. Daher sollten die mit diesem Beschluss erteilten Ermächtigungen zur Zulassung von Ausnahmen länger gelten, als dies bei den vorangegangenen Beschlüssen der Fall war, und zwar bis zum 31. März 2024. |
(3) |
Der Durchführungsbeschluss 2011/778/EU sollte daher entsprechend geändert werden. |
(4) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Durchführungsbeschluss 2011/778/EU wird wie folgt geändert:
(1) |
Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
|
(2) |
Artikel 15 erhält folgende Fassung: „Artikel 15 Die Ermächtigung zur Zulassung von Ausnahmen gemäß Artikel 1 wird vor dem 31. März 2024 widerrufen, wenn
|
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Malta und die Portugiesische Republik gerichtet.
Brüssel, den 16. Juni 2014
Für die Kommission
Tonio BORG
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1.
(2) ABl. L 317 vom 30.11.2011, S. 37.