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Document 32013R0577R(02)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 zu den Muster-Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken, zur Erstellung der Listen der Gebiete und Drittländer sowie zur Festlegung der Anforderungen an Format, Layout und Sprache der Erklärungen zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( ABl. L 178 vom 28.6.2013 )

OJ L 59, 28.2.2014, p. 47–51 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/577/corrigendum/2014-02-28/oj

28.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/47


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 zu den Muster-Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken, zur Erstellung der Listen der Gebiete und Drittländer sowie zur Festlegung der Anforderungen an Format, Layout und Sprache der Erklärungen zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

( Amtsblatt der Europäischen Union L 178 vom 28. Juni 2013 )

Auf Seite 118 wird die Rubrik „Erläuterungen für das Ausfüllen des Ausweises“ des Heimtierausweises wie folgt korrigiert:

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Auf Seite 119 wird die Rubrik „Erläuterungen für das Ausfüllen des Ausweises“ des Heimtierausweises wie folgt korrigiert:

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Auf Seite 121 wird die Rubrik „V. TOLLWUTIMPFUNG“ des Heimtierausweises wie folgt korrigiert:

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Auf Seite 122 wird die Rubrik „VI. Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern“ des Heimtierausweises wie folgt korrigiert:

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Auf Seite 123 wird die Rubrik „IM FALL EINER WEITEREN UNTERSUCHUNG“ des Heimtierausweises wie folgt korrigiert:

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Auf Seite 135 wird die Rubrik „VI. TEST ZUR TITRIERUNG VON ANTIKÖRPERN“ des Heimtierausweises wie folgt korrigiert:

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Auf Seite 136 wird die Rubrik „IM FALL EINER WEITEREN UNTERSUCHUNG“ des Heimtierausweises wie folgt korrigiert:

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