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Dokument L:1996:066:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 66, 16. März 1996


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 66
39. Jahrgang
16. März 1996



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

VERORDNUNG (EG) Nr. 470/96 DER KOMMISSION vom 15. März 1996 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen auf dem Geflügelfleischsektor

1

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 471/96 DER KOMMISSION vom 15. März 1996 zur Bestimmung des Umfangs, in dem den Ausfuhrlizenzanträgen für Erzeugnisse des Sektors Geflügelfleisch stattgegeben wird

3

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 472/96 DER KOMMISSION vom 15. März 1996 zur Lieferung von Weichweizenmehl für die Bevölkerung von Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kirgistan und Tadschikistan

4

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 473/96 DER KOMMISSION vom 15. März 1996 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 468/96 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

11

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 474/96 DER KOMMISSION vom 15. März 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

12

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 475/96 DER KOMMISSION vom 15. März 1996 zur Festsetzung des Weltmarktpreises für nichtentkörnte Baumwolle

14

 

*

Richtlinie 96/13/EG des Rates vom 11. März 1996 zur Änderung des Artikels 2 Absatz 2 der Richtlinie 77/780/EWG hinsichtlich der Liste der auf Dauer ausgeschlossenen Kreditinstitute

15

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

96/204/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 20. September 1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (IV/M.582 - Orkla/Volvo) (Nur der englische Text ist verbindlich) (1)

17

 
 

(1)

Text von Bedeutung für den EWR

 



DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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