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Document 52012XC0217(02)

State aid — Austria — State aid SA.31883 (11/C) (ex N 516/10) — Restructuring of Österreichische Volksbanken-AG — Invitation to submit comments pursuant to Article 108(2) TFEU Text with EEA relevance

OJ C 46, 17.2.2012, p. 3–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.2.2012   

EN

Official Journal of the European Union

C 46/3


STATE AID — AUSTRIA

State aid SA.31883 (11/C) (ex N 516/10) — Restructuring of Österreichische Volksbanken-AG

Invitation to submit comments pursuant to Article 108(2) TFEU

(Text with EEA relevance)

2012/C 46/03

By means of the letter dated on 9 December 2011 reproduced in the authentic language on the pages following this summary, the Commission notified Austria of its decision to initiate the procedure laid down in Article 108(2) TFEU concerning the abovementioned aid/measure.

Interested parties may submit their comments on the measure in respect of which the Commission is initiating the procedure within one month of the date of publication of this summary and the following letter, to:

European Commission

Directorate-General for Competition

State aid Registry

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Fax +32 22961242

Those comments will be communicated to Austria. Confidential treatment of the identity of the interested party submitting the comments may be requested in writing, stating the reasons for the request.

TEXT OF SUMMARY

1.   PROCEDURE

1.

On 9 December 2008 the Commission approved the Austrian bank support scheme, which consisted of a package of measures to ensure the stability of the financial system. In spring 2009 Österreichische Volksbanken-AG (‘ÖVAG’ or ‘the bank’) was recapitalised with EUR 1 billion under the Austrian bank support scheme and received refinancing guarantees of EUR 3 billion. A restructuring plan for ÖVAG was submitted in November 2010.

2.   DESCRIPTION

2.

ÖVAG is the central institute of Austria's Volksbanks (local credit co-operatives) providing them with centralised back-office services, liquidity management and financial products. At the end of 2008 ÖVAG was the fourth-largest bank in Austria with a balance sheet total of EUR 55,8 billion. ÖVAG operates in five business segments: corporate banking, retail banking, real estate, financial markets and banking book/other operations.

3.

The restructuring plan aims at a more focused bank and therefore involves a significant reduction of the bank's size through abandonment or downsizing of many non-core activities. With the new strategy the bank would focus on its role of central institute for the Volksbanks, cut back its corporate and real estate activities, divest its retail banking activities in Central and Eastern Europe and reduce its leasing operations. ÖVAG intended to reduce its reliance on unsecured wholesale funding. According to the plan, all those measures should have allowed ÖVAG to repay part of the State capital in 2011.

4.

However, in 2011 ÖVAG was not able to implement many important elements of the restructuring plan. In particular, it did not succeed in divesting some important subsidiaries and other stakes. Further, the bank expects a consolidated loss amounting to approximately EUR 500 to 750 million for the year 2011. As a result no dividend will be paid on any profit-related capital instrument, including State capital. On 13 October 2011 ÖVAG publicly announced that it would not proceed with the integration of ÖVAG with Investkredit nor with the repayment of the State capital in 2011 as originally planned.

5.

ÖVAG did not pass the EBA stress test in July 2011.

6.

ÖVAG is currently working on a revised restructuring plan. According to a press release of the bank of 13 October the revised plan tentatively envisages that ÖVAG will consolidate with the local Volksbanks.

3.   ASSESSMENT

7.

In particular in light of ÖVAG's difficulties in implementing the intended divestments and significant further losses expected for the financial year 2011, the Commission has serious doubts that the restructuring plan in its current form allows the bank to solve its problems and establish a viable business model. Further, the Commission notes that the plan to start repaying State's capital in 2011 and remunerate the remaining State capital has been cancelled. Therefore, the Commission considers that the restructuring plan in its current form does not demonstrate that the bank will be able to restore its long-term viability without continuous reliance on State aid.

8.

In the light of the unsuccessful divestments of some of its subsidiaries and other stakeholdings, the Commission has doubts whether the own contribution to the restructuring costs by the bank is sufficient.

9.

The intended significant reduction in size could in principle count towards limiting distortions of competition created by the State aid. However, it is not clear whether parts of those divestments are not simply necessary for viability reasons, and whether some of the intended divestments can actually be implemented.

10.

Based on those considerations the Commission has doubts that the restructuring aid complies with the principles laid down in the Commission Communication on the return to viability and the assessment of restructuring measures in the financial sector in the current crisis under the State aid rules (1) and can thus be considered compatible with the internal market under Article 107(3)(b) of the Treaty on the Functioning of the European Union.

TEXT OF LETTER

‘die Kommission teilt Österreich hiermit mit, dass sie nach Prüfung der von Ihren Behörden übermittelten Angaben zur obengenannten Beihilfemaßnahme beschlossen hat, das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzuleiten.

1.   VERFAHREN

1.

Am 9. Dezember 2008 (2) genehmigte die Kommission die österreichische Bankenstützungsregelung, die ein Bündel von Maßnahmen zur Wahrung der Finanzstabilität umfasst. Die Regelung wurde viermal verlängert (3), bevor sie am 30. Juni 2011 auslief.

2.

Im April 2009 erhielt die Österreichische Volksbanken-AG (im Folgenden ‚ÖVAG‘ oder die ‚Bank‘), die damals Österreichs viertgrößte Bank war, im Rahmen der österreichischen Bankenstützungsregelung eine Kapitalzuführung in Höhe von 1 Mrd. EUR. Zudem begab sie am 9. Februar, 18. März und 14. September 2009 drei bundesgarantierte Emissionen im Umfang von jeweils 1 Mrd. EUR. Österreich gewährte diese Beihilfemaßnahmen in der Annahme, die ÖVAG sei ein gesundes Finanzinstitut, und übermittelte am 29. September 2009 einen Rentabilitätsplan.

3.

Im Zuge der beihilfenrechtlichen Prüfung gelangte die Kommission jedoch zu dem Ergebnis, dass sich bei Anwendung der Kriterien im Anhang der Rekapitalisierungsmitteilung (4) gezeigt hat, dass die Bank zum Zeitpunkt der Rekapitalisierung nicht als gesund im Sinne der Rekapitalisierungsmitteilung erachtet werden konnte. Daher wurde ein Umstrukturierungsplan verlangt. Österreich vertrat weiterhin die Auffassung, dass es sich bei der ÖVAG um eine gesunde Bank gehandelt habe, meldete aber am 2. November 2010 einen Umstrukturierungsplan für die ÖVAG an. Dieser Plan wurde später durch eine Reihe weiterer Auskunftsschreiben ergänzt.

2.   BEGÜNSTIGTE UND HINTERGRUND DER BEIHILFEMASSNAHMEN

2.1   Die Begünstigte

4.

Die ÖVAG ist das Spitzeninstitut des österreichischen Volksbanken-Sektors (lokale Kreditgenossenschaften) und erbringt für diese zentral Leistungen in den Bereichen Back-Office, Liquiditätsmanagement und Finanzprodukte. Volksbanken sind Universalbanken mit lokalen bis regionalen Geschäftstätigkeiten. Sie bilden zusammen mit ihrem Spitzeninstitut ÖVAG die Volksbank-Gruppe. 58,2 % der ÖVAG stehen über eine Holding im Eigentum der Volksbanken. Die weiteren Anteilseigner sind die DZ-Bank-Gruppe (25 %), die Victoria-Gruppe (10 %) und die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (6,1 %). Die restlichen 0,7 % befinden sich in Streubesitz. Ende 2008 war die ÖVAG die viertgrößte Bank Österreichs mit einer Bilanzsumme von 55,8 Mrd. EUR (5), einem Aa3-Rating von Moody’s und einem A-Rating von Fitch (6).

5.

Der wichtigste räumlich relevante Markt der ÖVAG ist Österreich. Darüber hinaus ist die Bank in einer Reihe mittel- und osteuropäischer Länder tätig, in denen sie jedoch meist nur einen geringen Marktanteil hat. In begrenztem Umfang ist die ÖVAG auch in Deutschland im Unternehmenskundengeschäft und in der Immobilienfinanzierung tätig.

6.

Die ÖVAG ist in fünf Geschäftsfeldern tätig: Unternehmen, Retail, Immobilien, Financial Markets und Bankbuch/Allgemein. 2008 stellte die ÖVAG ihre Tätigkeit in den Geschäftsfeldern Kommunalfinanzierungen und Infrastrukturfinanzierung ein, als sie ihre Anteile an der Kommunalkredit Austria AG (im Folgenden ‚KA‘) für 1 Euro (Nennwert) an die Republik Österreich übertrug.

Das Segment Unternehmen

7.

Das Segment Unternehmen der ÖVAG-Gruppe wird im Wesentlichen von ihrer Tochtergesellschaft Investkredit Bank AG (7) (im Folgenden ‚IK‘) abgedeckt, die für die traditionelle Kernzielgruppe der Bank — mittelständische Unternehmen — Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensfinanzierung, Factoring, Projektfinanzierung, Handels- und Exportfinanzierung erbringt. Zudem hat die IK einen Teil der Aufgaben der ÖVAG als Spitzeninstitut der Volksbanken übernommen und unterstützt die Volksbanken bei der Bereitstellung von Finanzierungen für deren Kunden, indem sie sich an syndizierten Finanzierungen beteiligt. Vervollständigt wird das Produktportfolio der ÖVAG durch Risikoabsicherungsinstrumente und Beratungsleistungen für Unternehmenszusammenschlüsse, Übernahmen und Beteiligungsvorhaben. Mitte 2010 verfügte die ÖVAG im Segment Unternehmen über Aktiva von insgesamt 8,7 Mrd. EUR und risikogewichtete Aktiva (im Folgenden ‚RWA‘) von [7-9] (8) Mrd. EUR.

Das Segment Retail

8.

Im Retailgeschäft ist die ÖVAG vor allem in mittel- und osteuropäischen Ländern tätig, in denen sie mit der VB International AG (im Folgenden ‚VBI‘) und der VB-Leasing (im Folgenden ‚VBLI‘) vertreten ist. Der Marktanteil der VBI liegt meist nicht über [2-5 %]. Die VBLI hat in den meisten mittel- und osteuropäischen Ländern einen Marktanteil von [5-10 %]. Höhere Marktanteile hält die ÖVAG lediglich in Rumänien (gemessen an den Privatkundenkrediten der VBI: [10-15 %]), Bosnien-Herzegowina (VBI: [5-10 %], VBLI: [20-30] %) und Kroatien (VBLI: [10-15 %]). Die ÖVAG-Tochter VB-Leasing Finanzierungs-Gruppe bietet Retailkunden in Österreich Mobilienleasingdienste an. Mitte 2010 verfügte die ÖVAG im Retail-Segment in Mittel- und Osteuropa über Aktiva von insgesamt 13,9 Mrd. EUR und RWA von [6-8] Mrd. EUR. Gleichzeitig waren im Geschäftsfeld Leasing Aktiva von insgesamt [1-4] Mrd. EUR und RWA von [1-4] Mrd. EUR zu verzeichnen.

9.

In Österreich ist die ÖVAG ausschließlich über die regionalen Volksbanken im Retailgeschäft tätig. Bis zur Veräußerung der vier ÖVAG-Töchter Volksbank Wien AG, IMMO-Bank AG, Bank für Ärzte und Freie Berufe AG (2009) und Volksbank Linz-Mühlviertel GmbH (2010) war die ÖVAG aber auch in diesem Segment in Österreich tätig.

Das Segment Immobilien

10.

Das Segment Immobilien der ÖVAG umfasst die folgenden Geschäftseinheiten: Immobilienfinanzierung (in Österreich sowie Mittel- und Osteuropa) mit der Investkredit Bank AG, Immobilienleasing (in Österreich sowie Mittel- und Osteuropa) mit der Immoconsult Leasinggesellschaft m.b.H. und Immobilien Development (in Mittel- und Osteuropa sowie Südosteuropa) mit der Premiumred Real Estate Development GmbH. Zu diesem Segment gehörte bis zu ihrer Veräußerung im Jahr 2010 auch die Europolis AG, eine in Mittel-, Süd- und Osteuropa tätige Immobilieninvestitions- und Vermögensverwaltungsgesellschaft. Die private Wohnungsfinanzierung fällt nicht unter dieses Segment, da in Mittel- und Osteuropa diese Aufgabe von den Retailbanken des VBI-Netzes übernommen wird. Mitte 2010 wurden im Immobilien-Segment Aktiva von insgesamt 7,6 Mrd. EUR und RWA von [3-5] Mrd. EUR verzeichnet.

Das Segment Financial Markets

11.

Das Segment Financial Markets innerhalb der ÖVAG ist für Treasury-Dienstleistungen, Wertpapier- und Devisenhandel sowie für die Steuerung von Zins- und Wechselkursrisiken verantwortlich. Darüber hinaus fungiert das Ressort als Produktlieferant für die Volksbanken wie auch für die ÖVAG-Tochtergesellschaften, Firmenkunden und institutionelle Kunden einschließlich konzernfremde Banken in Österreich und in anderen Ländern. Die Produktpalette umfasst traditionelle Fonds, Zertifikate, Fonds- und Vermögensverwaltung. Per 30. Juni 2010 verzeichnete dieses Segment eine Bilanzsumme von 4,1 Mrd. EUR und RWA von [1-3] Mrd. EUR.

Das Segment Bankbuch/Allgemein

12.

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2010 wurden alle Aktivitäten für das Bankbuch der ÖVAG organisatorisch gebündelt und mit den Bereichen Asset Liability Management und Liquiditätsmanagement, die innerhalb der ÖVAG für die Steuerung der langfristigen Zins- und Währungsrisiken zuständig sind, und der Tochtergesellschaft Back Office Service für Banken GmbH (ausgelagerte Service-Gesellschaft der ÖVAG-Gruppe) in einem Segment zusammengefasst. Per 30. Juni 2010 verzeichnete dieses Segment eine Bilanzsumme von 13,7 Mrd. EUR und RWA von [2-4] Mrd. EUR.

2.2   Entwicklungen seit Beginn der Finanzkrise

13.

Die Probleme der ÖVAG hatten vielfältige Ursachen. Eine der Schwachstellen ihres Geschäftsmodells, die durch die Krise zutage trat, war die Abhängigkeit der Bank von Refinanzierungen am Interbankengeldmarkt. Dies ist zum einen auf die Rolle der Bank als Spitzeninstitut der regionalen Volksbanken zurückzuführen, die der ÖVAG ihre überschüssige Liquidität zuführen, so dass die ÖVAG nicht mit ihren eigenen Anteilseignern um die Einlagen der Retailkunden konkurrieren muss. Zum anderen beruhte das Geschäftsmodell der KA darauf, dass sie dank eines guten Ratings billige Interbankenkredite erhalten und ihren Kunden günstige Finanzierungen anbieten konnte. Als die Finanzmärkte nach dem Zusammenbruch von Lehman Brother austrockneten, war dieses Modell nicht mehr zu halten. Folglich musste die ÖVAG die KA an die Republik Österreich veräußern (siehe Erwägungsgrund 6).

14.

Außerdem führte die Volatilität der Immobilienbewertung im Portfolio von Europolis (9) zur vollständigen Abschreibung des Firmenwerts dieser Tochtergesellschaft, wodurch sich das betriebliche Ergebnis um 176 Mio. EUR verschlechterte (10).

15.

Schließlich belasteten die Abschreibungen für Lehman Brothers und isländische Banken das Ergebnis aus Finanzinvestitionen um — 141 Mio. EUR. Des Weiteren wurden im Structured-Credit-Portfolio Abschreibungen im Umfang von — 61 Mio. EUR vorgenommen, die jedoch mittels Risikovorsorgen, die bereits 2007 in Hinblick auf mögliche zukünftige Risiken aus der Subprime-Krise gebildet wurden, teilweise gedeckt werden konnten.

16.

So musste die ÖVAG für das Geschäftsjahr 2008 auf Konzernebene einen Jahresfehlbetrag vor Steuern von — 402 Mio. EUR hinnehmen.

17.

Aufgrund des Wirtschaftsabschwungs im Jahr 2009 verzeichnete die ÖVAG einen erheblichen Anstieg der notleidenden Kredite. Deshalb hob die Bank die Risikovorsorgen für das Kreditgeschäft auf das Rekordniveau von — 863 Mio. EUR an; davon entfielen — 383 Mio. EUR auf das Segment Unternehmen, — 175 Mio. EUR auf Banken in Mittel- und Osteuropa und — 169 Mio. EUR auf das Segment Immobilien (11).

18.

Zudem nahm die ÖVAG aufgrund der negativen Entwicklungen auf den Immobilienmärkten Abschreibungen für diverse Beteiligungen sowie im Structured-Credit-Portfolio von — 224 Mio. EUR bzw. — 103 Mio. EUR vor (12).

19.

Folglich verzeichnete die ÖVAG für das Geschäftsjahr 2009 auf Konzernebene einen Jahresfehlbetrag vor Steuern von — 944 Mio. EUR.

20.

Im Juli 2009 setzte Moody’s das Rating der ÖVAG auf Baa1 herab und gab eine negative Prognose ab.

21.

2010 veräußerte die ÖVAG ihre Immobilientochter Europolis (Aktiva von 1,7 Mrd. EUR). Des Weiteren wurden 2009 und 2010 die vier im österreichischen Retail-Segment tätigen ÖVAG-Tochtergesellschaften mit einer Bilanzsumme von 5 Mrd. EUR veräußert.

3.   DIE BEIHILFEMASSNAHMEN

22.

Angesichts des Wirtschaftsabschwungs und der wirtschaftlichen Unsicherheit, die außergewöhnlich hohe Verluste und eine Liquiditätsknappheit zur Folge hatten, wurde beschlossen, die Liquidität und Kapitalausstattung der ÖVAG durch Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der österreichischen Bankenstützungsregelung zu verbessern. Es wurden folgende Maßnahmen zugunsten der ÖVAG durchgeführt: i) eine Kapitalzuführung von 1 Mrd. EUR sowie ii) staatliche Garantien für Anleihen der ÖVAG in Höhe von 3 Mrd. EUR. Infolge der Rekapitalisierungsmaßnahme stieg Ende 2009 die Kernkapitalquote der ÖVAG auf 9,2 % und ihre Eigenmittelquote auf 12,5 %.

3.1   Kapitalzuführung von 1 Mrd. EUR

23.

Im April 2009 unterzeichnete die Republik Österreich mit der ÖVAG eine Vereinbarung zur Zeichnung von Partizipationskapital von insgesamt 1 Mrd. EUR. Die Partizipationsscheine wurden am 7. April 2009 begeben. Mit diesem Instrument erhält der Staat keine Stimmrechte, aber eine Vorzugsdividende und ein Wandlungsrecht. Das Instrument ist unbefristet und wird als Tier-1-Kapital (Kernkapital) verbucht.

24.

Die Partizipationsscheine werden im Falle einer Gewinnerzielung mit einer Vorzugsdividende von 9,3 % p. a. vergütet. Im sechsten und siebten vollen Geschäftsjahr nach Zeichnung der Partizipationsscheine erhöht sich die Dividende jeweils um 50 Basispunkte, im achten Jahr um 75 und ab dem 9. Geschäftsjahr jeweils um 100 Basispunkte; insgesamt ist diese Dividende jedoch auf einen Maximalwert in Höhe des 12-Monats-EURIBOR zuzüglich 1 000 Basispunkte p. a. begrenzt. Dividenden werden nur ausgeschüttet, wenn die Bank einen Gewinn erzielt und beschließt, den Gewinn auszuschütten. In einem Jahr ausgefallene Dividenden werden nicht im Folgejahr nachgezahlt. Die Partizipationsscheine nehmen proportional zum gesamten am Verlust teilnehmenden Kapital an etwaigen Verlusten teil.

25.

Die Bank hat das Recht, die Partizipationsscheine jederzeit ganz oder in Tranchen zurückzuzahlen. In den ersten zehn Geschäftsjahren nach Zeichnung des Partizipationskapitals beträgt der Rückzahlungsbetrag 100 % des Nennwerts, danach 150 % des Nennwerts (13).

26.

Der Staat hat das Recht, die Partizipationsscheine in ÖVAG-Stammaktien umzutauschen. Er benötigt dafür bis zum […] die Zustimmung der Bank, kann aber das Wandlungsrecht auch ohne deren Zustimmung ausüben,

a)

wenn die für das Geschäftsjahr 2011 zugesagte Dividende nicht oder nicht in voller Höhe geleistet wird, oder

b)

wenn nach dem 31. Dezember 2011 für zumindest zwei unmittelbar aufeinander folgende Geschäftsjahre die auf die Partizipationsscheine jeweils zugesagte Dividende nicht oder nicht in voller Höhe geleistet wird, oder

c)

wenn der Staat am […] noch Partizipationsscheine im Nennwert von mindestens 700 Mio. EUR hält, oder

d)

wenn der Staat am […] noch Partizipationsscheine im Nennwert von mindestens 400 Mio. EUR hält.

27.

Tabelle 1 zeigt, wie sich die staatliche Kapitalzuführung auf die Kapitalquoten der ÖVAG ausgewirkt hat.

Tabelle 1

Auswirkungen der staatlichen Kapitalzuführung auf die Kapitalquoten der ÖVAG

Quote

März 2009

Dezember 2009

Juni 2010

 

IST

IST inkl. PS

IST

Theoretisch ohne PS

IST

Theoretisch ohne PS

Tier-1-Ratio

6,86 %

9,84 %

9,20 %

5,64 %

8,64 %

5,10 %

EM Ratio

9,19 %

12,17 %

12,48 %

8,75 %

11,36 %

< 8 %

Quelle: Umstrukturierungsbericht, S. 51.

3.2   Garantien von 3 Mrd. EUR

28.

Die ÖVAG, die im Rahmen der österreichischen Bankenstützungsregelung staatliche Garantien erhalten konnte, begab 2009 bundesgarantierte Emissionen von insgesamt 3 Mrd. EUR. Nähere Angaben zu diesen Emissionen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle 2

Bundesgarantierte Emissionen der ÖVAG im Jahr 2009

Tranche

Nominale

Em. Valuta

Laufzeit

Kupon

All-in Kosten

1.

1 Mrd. EUR

9.2.2009

9.2.2012

3,000 %

[100-200] bp über 6M Euribor

2.

1 Mrd. EUR

18.3.2009

19.3.2013

3,375 %

[100-200] bp über 6M Euribor

3.

1 Mrd. EUR

14.9.2009

14.9.2012

2,250 %

[100-200] bp über 6M Euribor

Quelle: Umstrukturierungsbericht, S. 37.

4.   DER UMSTRUKTURIERUNGSPLAN

29.

Im November 2010 legte Österreich der Kommission den Umstrukturierungsplan der ÖVAG vor. Dieser zielte auf eine stärkere Fokussierung der Bank ab und sah daher eine beträchtliche Verkleinerung der Bank durch Aufgabe oder Redimensionierung vieler nicht zum Kerngeschäft zählender Geschäftsfelder vor. Die Bank wollte sich ihrer neuen Strategie zufolge auf ihre Rolle als Spitzeninstitut der Volksbanken konzentrieren, ihre Tätigkeiten im Unternehmenskunden- und Immobiliengeschäft zurückfahren, ihr Retailgeschäft in Mittel- und Osteuropa veräußern und ihr Leasinggeschäft reduzieren.

30.

Im Segment Unternehmen wollte sich die ÖVAG auf das klassische Finanzierungsgeschäft (Corporate Lending), Projektfinanzierungen, Unternehmenszusammenschlüsse und Unternehmenskäufe sowie das Factoring konzentrieren und andere Geschäftstätigkeiten […] auslaufen lassen. Außerdem plante die Bank, die Rentabilität ihrer Kundenbeziehungen in diesem Segment zu prüfen. Daraufhin sollten sich die RWA in diesem Segment auf [4-7] Mrd. EUR belaufen.

31.

Ferner beabsichtigte die ÖVAG, ihr gesamtes VBI- und VBLI-Geschäft in Mittel- und Osteuropa zu veräußern. Das österreichische Leasinggeschäft sollte mit RWA von [350-450] Mio. EUR in der Bank verbleiben.

32.

Das umstrukturierte Segment Immobilien sollte folgende Bereiche umfassen: i) Immobilienfinanzierung, ii) Immobilienentwicklung und iii) die Verwaltung von Immobilienvermögen. Das […] sollte eingestellt und das entsprechende Ressort abgewickelt werden. Außerdem wollte die ÖVAG prüfen, welche Kunden in diesem Segment unprofitabel waren. Danach sollten sich die RWA im Immobilien-Segment auf rund [1-4] Mrd. EUR belaufen.

33.

Die Segmente Financial Markets und Bankbuch/Allgemein sollten im Hinblick auf Funktion und Umfang weitgehend unverändert bleiben.

34.

Außerdem wollte die ÖVAG ihre Anteile an der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG veräußern.

35.

Mit der Eingliederung der wichtigsten ÖVAG-Tochter IK sollten wesentliche Synergien und Kosteneinsparungen auf den Weg gebracht und bis Mitte 2011 abgeschlossen werden. Dem Umstrukturierungsplan zufolge sollten alle diese Maßnahmen die ÖVAG in die Lage versetzen, dem Staat 2011 Kapital in Höhe von [300-600] Mio. EUR zurückzuzahlen.

36.

Die ÖVAG wollte ihre Abhängigkeit von unbesicherten Refinanzierungen am Interbankenmarkt verringern. Zu diesem Zweck wollte sie mehr […] begeben und eine kleine Online-Bank von einer lokalen Volksbank übernehmen (14). Beide Maßnahmen sollten rund [1-3] Mrd. EUR des Finanzierungsbedarfs im Jahr 2011 decken. Die beabsichtigte erhebliche Verkleinerung sollte zur Verringerung des Finanzierungsbedarfs beitragen. Dies wiederum hätte die Finanzierungslücke auf [1-3] Mrd. EUR (2011 und 2012) bzw. [1-3] Mrd. EUR (2014) verringert. Schließlich sollte der Verkauf der VBI und der VBLI den Finanzierungsbedarf im Jahr 2012 um [2-4] Mrd. EUR senken.

37.

Der Plan sah eine Reduzierung der Bilanzsumme von 91,1 Mrd. EUR im dritten Quartal 2008 (mit RWA von [35-45] Mrd. EUR) auf [20-30] Mrd. EUR im Jahr 2016 (mit RWA von [10-18] Mrd. EUR) vor. Dadurch wären eine Reduzierung der Bilanzsumme um rund [65-75 %] und eine Reduzierung der RWA um [65-75 %] erreicht worden.

38.

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Gewinnerwartungen und die prognostizierten Kapitalquoten im Umstrukturierungszeitraum für ein Basisszenario und ein pessimistisches Szenario

Tabelle 3

Kennzahlen der ÖVAG für 2008-2014 (Basisszenario)

Kennzahlen

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gewinn nach Steuern

(Mio. EUR)

[200-250] (15)

[80-100]

[100-120]

[120-140]

[140-160]

[160-180]

RWA (Mrd. EUR)

[15-17]

[14-16]

[14-16]

[14-16]

[14-16]

[14-15]

Core-Tier-1-Ratio (%) (16)

n. z.

[5-6 %]

[5-6 %]

[5-6 %]

[5,5-6,5 %]

[6-7 %]

Quelle: Finanzplanung der Bank ab dem 16. Dezember 2010.


Tabelle 4

Kennzahlen der ÖVAG für 2008-2014 (pessimistisches Szenario)

Kennzahlen

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gewinn nach Steuern

(Mio. EUR)

[20-40] (17)

[40-60]

[60-80]

[80-100]

[100-120]

[100-120]

RWA (Mrd. EUR)

[17-19]

[16-19]

[16-19]

[16-19]

[15-18]

[15-18]

Core-Tier-1-Ratio (%) (18)

n. z.

[4-6 %]

[4-6 %]

[4-6 %] (19)

[4-6 %] (19)

[4-6 %] (18)

Quelle: Finanzplanung der Bank ab dem 16. Dezember 2010.

5.   ENTWICKLUNGEN SEIT ÜBERMITTLUNG DES UMSTRUKTURIERUNGSPLANS

39.

Während die ÖVAG 2010 einen kleinen Gewinn erzielte, hatte sie 2011 mit weiteren Problemen zu kämpfen. Am 6. April 2011 senkte Moody’s das Rating für die ÖVAG auf Baa2 ab.

40.

Der ÖVAG gelang es zwar, die VBI zu veräußern […]. Außerdem wurde die relativ große rumänische VBI-Tochtergesellschaft, die weiterhin stark durch […] ist, aus der Transaktion ausgeschlossen. Die VBLI, die für das Leasinggeschäft in Mittel- und Osteuropa zuständig ist, konnte gar nicht verkauft werden. Auch für die RZB-Beteiligung fand die ÖVAG keinen Käufer.

41.

Die ÖVAG bestand den Stresstest der Europäischen Bankenaufsicht (im Folgenden ‚EBA‘) im Juli 2011 nicht. Im simulierten Worst-Case-Szenario würde ihre Core-Tier-1-Quote per 31. Dezember 2012 bei einem Wert von 4,5 % und damit um 0,5 % unter der von der EBA festgelegten Mindestanforderung liegen. Am 27. Oktober 2011 gab die ÖVAG öffentlich bekannt, dass die EBA eine Kapitallücke von 972 Mio. EUR errechnet habe, die der Bank fehlen würden, um im Worst-Case-Szenario die Mindestanforderung in Bezug auf die Kernkapitalquote (core tier-1) erfüllen zu können.

42.

Im August und im September 2011 wies die ÖVAG in Gewinnwarnungen darauf hin, dass die Gruppe für 2011 mit einem Konzernverlust von rund 500 bis 750 Mio. EUR rechne. Daher würden keine Ausschüttungen auf gewinnabhängige Instrumente einschließlich des staatlichen Kapitals erfolgen.

43.

Am 13. Oktober 2011 gab die ÖVAG öffentlich bekannt, dass weder die Integration des Bankbetriebs der ÖVAG mit der IK noch die ursprünglich geplante Rückführung des Partizipationskapitals an die Republik Österreich erfolgen würden.

44.

Die ÖVAG überarbeitet derzeit ihren Umstrukturierungsplan. Nach der Pressemitteilung der Bank vom 13. Oktober 2011 wird in dem überarbeiteten Umstrukturierungsplan eine Konsolidierung der ÖVAG mit den Volksbanken angestrebt. Auf diese Weise solle erreicht werden, dass alle Mitglieder gegenseitig für ihre Verbindlichkeiten haften. Der Kommission wurden bislang noch keine weiteren Angaben dazu übermittelt.

6.   STELLUNGNAHME ÖSTERREICHS

45.

Österreich betont, dass die ÖVAG eine systemrelevante Bank sei, deren Insolvenz äußerst negative Auswirkungen auf das österreichische Bankensystem und die österreichische Realwirtschaft gehabt hätte. Diese Beurteilung wurde durch ein Schreiben der Österreichischen Nationalbank bekräftigt.

46.

Österreich bestreitet nicht, dass es sich bei den in Abschnitt 3 beschriebenen Maßnahmen um Beihilfen handelt. Nach Auffassung Österreichs wurden alle Maßnahmen im Einklang mit der genehmigten österreichischen Bankenstützungsregelung gewährt. Österreich hält daran fest, dass die ÖVAG zum Zeitpunkt der Kapitalzuführung keine notleidende Bank im Sinne der Rekapitalisierungsmitteilung gewesen sei. Gleichwohl willigte Österreich in die Vorlage eines Umstrukturierungsplans für die Bank ein.

7.   BEIHILFNERECHTLICHE WÜRDIGUNG

7.1   Vorliegen einer Beihilfe

47.

Nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beinträchtigen.

48.

Die Kommission weist darauf hin, dass sie bereits in den Beschlüssen über die österreichische Bankenstützungsregelung festgestellt hat, dass die Liquiditätsgarantien und Kapitalzuführungen, die im Rahmen der Regelung gewährt wurden, staatliche Beihilfen darstellen. Diese Bewertung wird von Österreich nicht angefochten.

7.2   Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt

7.2.1   Anwendung von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV

49.

Nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV können Beihilfen, die ‚zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats‘ gewährt werden, als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden.

50.

Die Kommission hat anerkannt, dass die weltweite Finanzkrise eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats auslösen kann und Bankenstützungsmaßnahmen ein geeignetes Mittel sind, um solche Störungen zu beheben. Ihre Kriterien für die beihilfenrechtliche Würdigung solcher Maßnahmen hat sie in der Bankenmitteilung (20), der Rekapitalisierungsmitteilung und der Umstrukturierungsmitteilung (21) erläutert. Die Kommission ist weiterhin der Auffassung, dass angesichts der neuerlich angespannten Lage auf den Finanzmärkten die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Beihilfe auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV erfüllt sind. Die Kommission hat diese Auffassung mit der Annahme der Verlängerungsmitteilung im Dezember 2010 bekräftigt (22).

51.

In Bezug auf die Wirtschaft Österreichs hat die Kommission mit der Genehmigung der österreichischen Bankenstützungsregelung (23) sowie mit der Genehmigung der staatlichen Beihilfen, die Österreich einzelnen Banken (24) gewährte, anerkannt, dass eine beträchtliche Störung des österreichischen Wirtschaftslebens droht und dass staatliche Maßnahmen zur Bankenstützung ein geeignetes Mittel zur Behebung dieser Störung sind. Daher sollte Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV die Rechtsgrundlage für die Würdigung der Beihilfemaßnahmen sein (25).

7.2.2   Vereinbarkeit der Beihilfemaßnahmen mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV

52.

Die Kommission hält fest, dass die Umstrukturierungsmitteilung keine Kriterien festlegt, unter denen eine Bank möglicherweise einen Umstrukturierungsplan vorlegen muss, sondern sich auf die in der Rekapitalisierungsmitteilung erläuterten Kriterien stützt.

53.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die ÖVAG staatliche Beihilfen in Höhe von mehr als 2 % ihrer gesamten RWA erhalten hat, dass die Kapitalzuführung offenbar erforderlich war, damit die Bank auf einer hinreichend soliden Grundlage ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen konnte, und dass es der Bank nicht gelang, die erforderlichen Mittel auf den Märkten aufzunehmen (26). Die Bank muss daher nach Randnummer 4 der Umstrukturierungsmitteilung eine umfassende Umstrukturierung vornehmen. Österreich bestreitet nicht, dass ein Umstrukturierungsplan vorzulegen ist und die Bank eine solche umfassende Umstrukturierung vornehmen muss.

7.2.3   Rentabilität

54.

In den Randnummern 9 bis 11 der Umstrukturierungsmitteilung heißt es, dass der Mitgliedstaat einen umfassenden und detaillierten Umstrukturierungsplan vorlegen sollte, der vollständige Angaben zum Geschäftsmodell enthält. In dem Umstrukturierungsplan sollte ferner auf die Ursachen für die Schwierigkeiten des Finanzinstituts und auf Alternativen zum vorgeschlagenen Umstrukturierungsplan eingegangen werden.

55.

Bei der Prüfung eines Umstrukturierungsplans muss die Kommission untersuchen, ob die betreffende Bank in der Lage ist, ihre langfristige Rentabilität wiederherzustellen und künftig ohne fortgesetzte staatliche Unterstützung auszukommen. Im Falle der ÖVAG muss aus dem Umstrukturierungsplan hervorgehen, dass sie Maßnahmen getroffen hat, um die Ursachen ihrer Schwierigkeiten anzugehen, dass ihr Geschäftsmodell rentabel ist und dass sie in der Lage ist, ein realistisches Stress-Szenario zu überstehen. Der Umstrukturierungsplan sollte ferner, wie unter Randnummer 14 der Umstrukturierungsmitteilung dargelegt, die geplanten Modalitäten der Rückzahlung der staatlichen Beihilfe oder aber die Zahlung einer marktüblichen Vergütung für die Beihilfe vorsehen.

56.

Als positiven Aspekt wertet die Kommission, dass der Umstrukturierungsplan viele Ursachen der Schwierigkeiten der Bank aufzeigt (z. B. Verluste der KA, der VBI oder in den Segmenten Immobilien und Unternehmen) und darauf eingeht, wie diese Ursachen behoben werden sollen. Angesichts der Schwierigkeiten der ÖVAG, die geplanten Veräußerungen zu vollziehen, und der erheblichen weiteren Verluste, die für das Geschäftsjahr 2011 vor allem aufgrund der VBI Romania und der IK erwartet werden, hat die Kommission jedoch große Zweifel daran, dass die Bank mit dem Umstrukturierungsplan in seiner derzeitigen Form ihre Probleme lösen und ein rentables Geschäftsmodell einführen kann.

57.

Nach den Randnummern 9 sowie 12 bis 15 der Umstrukturierungsmitteilung sollte aus dem Umstrukturierungsplan auch hervorgehen, wie die Bank so rasch wie möglich ihre langfristige Rentabilität ohne staatliche Beihilfen wiederherstellen wird. Die Bank sollte insbesondere in der Lage sein, eine angemessene Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften und dabei all ihre Kosten aus dem normalen Geschäftsbetrieb zu decken sowie alle einschlägigen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen.

58.

Die ÖVAG hat Finanzprognosen für den Zeitraum 2011-2016 mit Angaben zu den Einnahmen, Kosten, Gewinnen und Kapitalpositionen jeder Geschäftseinheit übermittelt. Im Umstrukturierungsplan geht die ÖVAG im Basis-Szenario von einem voraussichtlichen Nettoergebnis von rund [200-250] Mio. EUR im Jahr 2011 bzw. [80-100] Mio. EUR im Jahr 2012 und einem Anstieg auf [160-180] Mio. EUR im Jahr 2016 aus. Die Core-Tier-1-Kapitalquote der ÖVAG soll von [5-7 %] (2011) auf [6-7 %] (2016) steigen. Angesichts der für 2011 erwarteten hohen Verluste und der Tatsache, dass die ÖVAG die VBI Romania und die VBLI nicht veräußern konnte (beide waren bei den Finanzprognosen ab 2012 nicht mehr berücksichtigt worden), ist die Kommission der Auffassung, dass sie daraus weder schließen kann, dass die im Umstrukturierungsplan prognostizierte Rentabilität und Kapitaladäquanz ausreichend sind, noch dass sie zu erreichen sind.

59.

Außerdem merkt die Kommission an, dass der Plan, mit der Rückzahlung der staatlichen Kapitalzuführung noch 2011 zu beginnen und die verbleibenden Partizipationsscheine vereinbarungsgemäß zu vergüten, aufgegeben wurde. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass dem Umstrukturierungsplan in seiner derzeitigen Form nicht entnommen werden kann, wie die Bank ihre langfristige Rentabilität sobald wie möglich ohne fortgesetzte staatliche Beihilfen wiederherstellen wird.

60.

In Bezug auf die Frage, ob die ÖVAG ein Stressszenario überstehen würde, sei auf Tabelle 4 verwiesen, in der die Prognosen der ÖVAG für das Finanzergebnis und die Finanzlage enthalten sind. Da diese Prognosen belegen, dass die ÖVAG die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen nur […], kann die ÖVAG nicht als Finanzinstitut erachtet werden, das die Anforderungen nach Randnummer 13 der Umstrukturierungsmitteilung erfüllt. Diese Beurteilung wird offensichtlich dadurch bestätigt, dass die ÖVAG den Stresstest der EBA im Juli 2011 nicht bestanden hat.

61.

Die Kommission bewertet es positiv, dass die ÖVAG anstrebt, sich künftig weniger auf unbesicherte Refinanzierungen über den Interbankenmarkt zu stützen. Die ÖVAG beabsichtigte daher, mehr gedeckte Schuldverschreibungen zu begeben und eine kleine Online-Bank von einer lokalen Volksbank zu übernehmen. Ferner sollte die geplante Verkleinerung zur Verringerung des Finanzierungsbedarfs beitragen. Der Kommission liegen jedoch bislang nicht genügend Informationen vor, um zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen dazu geeignet sind.

62.

Nach Auffassung der Kommission ist auf der Grundlage der bislang von Österreich übermittelten Auskünfte nicht festzustellen, ob der von der ÖVAG vorgelegte Umstrukturierungsplan die Anforderungen der Umstrukturierungsmitteilung in Bezug auf die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität erfüllt. Vielmehr zeigen die 2011 eingetretenen Entwicklungen, dass die Umstrukturierung der ÖVAG umfassender sein muss als im November 2010 geplant.

7.2.4   Lastenverteilung

63.

Nach den Randnummern 22 bis 24 der Umstrukturierungsmitteilung sollten Banken und deren Kapitaleigner sich soweit wie möglich mit eigenen Mitteln an der Umstrukturierung beteiligen, damit sichergestellt ist, dass sich die Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt und moralische Risiken vermieden werden. Dies bedeutet, dass Banken ihre eigenen Mittel zur Finanzierung der Umstrukturierung verwenden sollen, indem sie beispielsweise Vermögenswerte verkaufen und angemessene Vergütungen für die staatliche Unterstützung entrichten. Ferner sollten die Kapitaleigner die Verluste des Finanzinstituts nach Möglichkeit auffangen.

64.

Die Kommission begrüßt die von der ÖVAG unternommenen Anstrengungen, mit denen die Finanzierung der Umstrukturierung so weit wie möglich aus eigenen Mitteln geleistet werden soll. Zu diesem Zweck hat sie beispielsweise die vier österreichischen Retailbanken verkauft und strebt den Verkauf der VBI, der VBLI und ihrer Beteiligung an der RZB an.

65.

Da es ihr aber nicht gelang, diese Beteiligungen zu veräußern, hat die Kommission Bedenken, dass der Eigenbeitrag der Bank zu den Umstrukturierungskosten ausreichend ist.

66.

Außerdem hat die ÖVAG noch keine Vergütung für die Kapitalzuführung der Republik Österreich gezahlt und wird dies auch 2011 nicht tun. Die mit dem Umstrukturierungsplan übermittelten Finanzprognosen sind keine solide Grundlage für die Bewertung der künftigen Rentabilität der Bank. Die Kommission kann deshalb derzeit nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die ÖVAG dem Staat in Zukunft eine angemessene Vergütung zahlen wird.

67.

Sie nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die ÖVAG für die Liquiditätsgarantien eine Vergütung entrichtet, die mit der auf der Grundlage der Bankenmitteilung ausgestalteten österreichischen Bankenstützungsregelung im Einklang steht.

68.

Zur Begrenzung der Beihilfe auf das erforderliche Minimum heißt es in Randnummer 23 der Umstrukturierungsmitteilung, dass staatliche Mittel nicht für die Finanzierung marktverzerrender, nicht mit dem Umstrukturierungsprozess im Zusammenhang stehender Tätigkeiten verwendet werden dürfen. Vor diesem Hintergrund sollte die Absicht der ÖVAG, sich durch die Übernahme einer Online-Bank den Zugang zu Privatkundeneinlagen zu sichern, sorgfältig geprüft werden. Auch wenn diese Maßnahme möglicherweise akzeptiert werden könnte, weil die ÖVAG damit ihre Abhängigkeit vom Interbankengeldmarkt verringert, muss sie dennoch mit Verhaltenszusagen einhergehen, die verhindern, dass staatliche Mittel zur Verzerrung des Wettbewerbs verwendet werden.

69.

Folglich ist die Kommission der Auffassung, dass sie aufgrund der von Österreich übermittelten Auskünfte bislang nicht feststellen kann, ob der Umstrukturierungsplan eine ausreichende Lastenverteilung vorsieht.

7.2.5   Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen

70.

Nach der Umstrukturierungsmitteilung muss der Umstrukturierungsplan Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsbeschränkungen und zur Gewährleistung eines wettbewerbsbestimmten Bankensektor vorsehen. Außerdem muss er etwaigen moralischen Risiken vorbeugen und gewährleisten, dass staatliche Beihilfen nicht zur Finanzierung wettbewerbswidrigen Verhaltens verwendet werden.

71.

Nach Randnummer 31 der Umstrukturierungsmitteilung muss die Kommission bei der Bewertung der Höhe der Beihilfe und der beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen sowohl den absoluten als auch den relativen Beihilfebetrag berücksichtigen. Die ÖVAG hat eine staatliche Kapitalzuführung erhalten, die 3 % ihrer RWA entspricht. Außerdem hat die ÖVAG Liquiditätsgarantien erhalten, die 5,3 % ihrer Bilanzsumme entsprechen.

72.

Nach Randnummer 31 der Umstrukturierungsmitteilung muss die Kommission bei ihrer Bewertung sowohl die Höhe der Beihilfe als auch den Umfang der Lastenverteilung und die Marktposition der Bank nach der Umstrukturierung berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser Analyse sollen geeignete Maßnahmen zur Begrenzung etwaiger Wettbewerbsverzerrungen getroffen werden.

73.

Die Kommission begrüßt die von der ÖVAG eingeleitete beträchtliche Verkleinerung der Bank (siehe Erwägungsgrund 37), die [60-75 %] der Bilanzsumme und [60-75 %] der RWA ausmachen wird, wenn sie nach dem Umstrukturierungsplan durchgeführt wird. Gleichwohl stellt die Kommission fest, dass dies auch die Verringerung infolge des Verkaufs der KA an Österreich einschließt. Angesichts der Probleme der KA und der Maßnahmen, die Österreich ergreifen musste, damit die Bank ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen kann, scheint es sich bei dieser Veräußerung eher um eine Maßnahme zur Unterstützung der Rentabilität der ÖVAG zu handeln. Die Kommission wird weiter prüfen, in welchem Umfang die Verkleinerung der ÖVAG als Maßnahme zur Begrenzung etwaiger beihilfebedingter Wettbewerbsverzerrungen gelten kann.

74.

Folglich ist die Kommission der Auffassung, dass sie aufgrund der von Österreich übermittelten Auskünfte bislang nicht feststellen kann, dass der Umstrukturierungsplan ausreichende und geeignete Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen vorsieht.

7.3   Schlussfolgerung

75.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gekommen, dass nach dem im November 2010 vorgelegten Umstrukturierungsplan und der seither übermittelten Informationen weiterhin ernste Zweifel bestehen, dass die ÖVAG ihre langfristige Rentabilität wiederherstellen kann, dass eine ausreichende Lastenverteilung erzielt wird und dass angemessene Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen ergriffen werden. Die Kommission hat deshalb Zweifel, dass die Umstrukturierungsbeihilfe nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.

8.   BESCHLUSS

Aus den vorstehenden Erwägungen hat die Kommission beschlossen, wegen der von Österreich gewährten Kapitalzuführung von 1 Mrd. EUR und der Liquiditätsgarantien von 3 Mrd. EUR das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV einzuleiten, und ersucht Österreich um Übermittlung eines geänderten Umstrukturierungsplans.

Österreich wird aufgefordert, der Österreichischen Volksbanken-AG umgehend eine Kopie dieses Schreibens zu senden.

Die Kommission weist Österreich darauf hin, dass sie die Beteiligten durch Veröffentlichung dieses Schreibens und einer Zusammenfassung im Amtsblatt der Europäischen Union informieren wird. Außerdem wird sie die Betroffenen in den EFTA-Staaten, die das EWR-Abkommen unterzeichnet haben, durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung in der EWR-Beilage zum Amtsblatt der Europäischen Union und die EFTA-Überwachungsbehörde durch Übermittlung einer Kopie dieses Schreibens über den Vorgang unterrichten. Alle Beteiligten können innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung Stellung nehmen.’


(1)  OJ C 195, 19.8.2009, p. 9.

(2)  Entscheidung der Kommission vom 9.12.2008 in der Beihilfesache N 557/08 — Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitäts- und dem Interbankmarktstärkungsgesetz für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in Österreich (ABl. C 3 vom 8.1.2009, S. 2).

(3)  Die erste Verlängerung der Beihilferegelung einschließlich bestimmter Änderungen wurde am 30. Juni 2009 (ABl. C 172 vom 24.7.2009, S. 4), die zweite Verlängerung am 17. Dezember 2009 (ABl. C 28 vom 4.2.2010, S. 6), die dritte Verlängerung am 25. Juni 2010 (ABl. C 250 vom 17.9.2010, S. 4) und die vierte Verlängerung am 16. Dezember 2010 (ABl. C 20 vom 21.1.2011, S. 3) genehmigt.

(4)  Siehe Randnummer 13 und Anhang der Mitteilung der Kommission — Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Finanzkrise: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen (ABl. C 10 vom 15.1.2009, S. 2).

(5)  Ende 2007 waren es noch 78,6 Mrd. EUR. Quelle: Konzernbericht 2009 der ÖVAG.

(6)  Fitch berücksichtigt, dass die ÖVAG der Sicherungseinrichtung des Volksbanken-Verbunds angehört. Daher hat die ÖVAG dasselbe lang- und kurzfristige Emittentenausfallrating (IDR) wie die gesamte Gruppe erhalten (‚A‘ bzw. ‚F1‘).

(7)  Nach der Übernahme der IK im Jahr 2005 übertrug die ÖVAG im Zuge der strukturellen Optimierung das Unternehmens- und Immobilienfinanzierungsgeschäft an die IK, während sie sich selbst fortan auf Backoffice-Funktionen, Treasury- und Kapitalmarktaktivitäten konzentrierte.

(8)  Geschäftsgeheimnisse, wenn möglich wurden Bandbreiten in den [Klammern] angeführt.

(9)  Europolis ist eine ehemalige ÖVAG-Tochter, die dem Segment Immobilien zugeordnet war. Sie ist als Immobilieninvestor und Vermögensverwalter in Mittel- und Südosteuropa tätig.

(10)  Siehe Konzernbericht 2008 der ÖVAG, S. 22.

(11)  Siehe Konzernbericht 2009 der ÖVAG, S. 23.

(12)  Vgl. Fußnote 10.

(13)  Der Rückzahlungsbetrag erhöht sich um jene Prozentpunkte, um die die vertraglich zugesagte Dividende für die Partizipationsscheine unterschritten wurde, sofern ausschüttungsfähige Jahresgewinne, die für die Rückzahlung ausgereicht hätten, thesauriert wurden, obwohl dafür keine rechtliche Verpflichtung oder aufsichtsbehördliche Anordnung bestand.

(14)  Die Einlagen dieser Online-Bank betragen derzeit rund [300-500] Mio. EUR und entsprechen einem Marktanteil von [3-6 %] im Online-Banking in Österreich. Die ÖVAG wollte dieses Volumen innerhalb der nächsten zehn Jahre verdoppeln.

(15)  Einschließlich außerordentlicher Erträge wie erwartete Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften.

(16)  Nach Basel III.

(17)  Einschließlich außerordentlicher Erträge wie erwartete Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften.

(18)  Nach Basel III.

(19)  Unter der Mindestanforderung für Core-Tier-1-Kapital nach Basel III (einschließlich Kapitalerhaltungspuffer).

(20)  Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise (ABl. C 270 vom 25.10.2008, S. 8).

(21)  Mitteilung über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften (ABl. C 195 vom 19.8.2009, S. 9).

(22)  Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2011 (ABl. C 329 vom 7.12.2010, S. 7).

(23)  Entscheidung der Kommission vom 9.12.2008 in der Beihilfesache N 557/08 — Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitäts- und dem Interbankmarktstärkungsgesetz für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in Österreich (ABl. C 3 vom 8.1.2009, S. 2), verlängert durch die Entscheidung der Kommission in der Sache N 352/09 vom 30. Juni 2009 (ABl. C 172 vom 24.7.2009, S. 4), erneut verlängert durch den Beschluss der Kommission in der Sache N 663/09 vom 17. Dezember 2009 (ABl. C 28 vom 4.2.2010, S. 6), erneut verlängert durch den Beschluss der Kommission in der Sache N 241/10 vom 25. Juni 2010 (ABl. C 250 vom 17.9.2010, S. 4) und erneut verlängert durch den Beschluss der Kommission in der Sache SA.32018 vom 16. Dezember 2010 (ABl. C 20 vom 21.1.2011, S. 3).

(24)  Außer den Beschlüssen über die österreichische Bankenstützungsregelung siehe auch Beschluss der Kommission in der Sache N 698/09 — Hypo Group Alpe Adria (ABl. C 85 vom 31.3.2010, S. 21), Beschluss der Kommission in der Sache N 261/10 — Zweite Umstrukturierungsbeihilfe für BAWAG (ABl. C 250 vom 17.9.2010, S. 5) und Beschluss der Kommission in der Sache SA.32745/11 — Umstrukturierung der Kommunalkredit Austria AG (ABl. C 239 vom 17.8.2011, S. 2).

(25)  In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass Österreich der ÖVAG die Beihilfe im Rahmen der österreichischen Bankenstützungsregelung gewährt hat, die von der Kommission auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV genehmigt wurde.

(26)  Bei der Prüfung, ob eine Bank zum Zeitpunkt der Kapitalzuführung durch den Staat ein gesundes Finanzinstitut war, können spätere Entwicklungen zwar nicht berücksichtigt werden, aber sie bestätigen offensichtlich die Auffassung der Kommission in dieser Frage.


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