Πράσινο Βιβλίο για τις πρακτικές ρυθμίσεις σχετικά με την καθιέρωση του ενιαίου νομίσματος

Dieses Grünbuch zielt darauf, die Unsicherheiten, die noch mit dem Übergang zur einheitlichen Währung verbunden sind (Szenario, Festlegung des rechtlichen Rahmens), möglichst weitgehend zu beseitigen, zu ermitteln, was technisch durchführbar ist, und Aktionsschwerpunkte zur Förderung der Akzeptanz durch die Bevölkerung zu erkunden.

RECHTSAKT

Grünbuch der Kommission vom 31. Mai 1995 über die praktischen Fragen des Übergangs zur einheitlichen Währung [KOM(1995) 333 endg., Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Eingangs bietet das Grünbuch einen Überblick über die Vorteile der Wirtschafts- und Währungsunion: solider makroökonomischer Rahmen, stabilisierender Faktor für das internationale Währungssystem, Beseitigung wechselkursbedingter Verzerrungen im Binnenmarkt, Preistransparenz usw.

REFERENZSZENARIO FÜR DEN ÜBERGANG ZUR EINHEITLICHEN WÄHRUNG

Die Wahl des Szenarios für den Übergang zur einheitlichen Währung muss vor allem auf drei Kriterien beruhen: technische Durchführbarkeit, Konformität mit dem EG-Vertrag, Kostengünstigkeit, Einfachheit und Flexibilität. Die Kommission sah sich veranlasst, einem Szenario mit drei Phasen vor anderen (z. B. einer zeitlich verzögerten Umstellung auf einen Schlag) den Vorzug zu geben. Das Szenario hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Das Referenzszenario sieht drei Phasen vor, die Buchstaben, Geist und Logik des EG-Vertrags entsprechen:

Ein reibungsloser Übergang würde erleichtert, wenn die für die einzelnen Phasen vorgesehenen Maßnahmen so früh wie möglich eingeleitet werden. Die zuständigen öffentlichen Stellen (Rat, Kommission, Europäisches Währungsinstitut/Europäische Zentralbank (EZB), Mitgliedstaaten) müssen den verschiedenen Verwendern der Währung möglichst bald deutliche Signale geben, um sie von der Unumkehrbarkeit der WWU zu überzeugen und sie zu veranlassen, mit den für das Gelingen des Übergangs erforderlichen Vorarbeiten zu beginnen.

Phase A: Ingangsetzen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

Die Phase A beginnt mit der Entscheidung über den Eintritt in die Währungsunion, die der Rat nach dem im EG-Vertrag (Artikel 121 und 123, vormals Artikel 109 j und 109 l) vorgesehenen Verfahren trifft. In dieser Phase geht es darum, dass die Entscheidungen und Maßnahmen getroffen werden, die für die Verwirklichung der WWU in Phase B erforderlich sind, insbesondere die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Zusammen mit den Banken und sonstigen Finanzinstituten würde das ESZB mit der Einrichtung des erforderlichen Instrumentariums beginnen, damit die Geld- und Wechselkurspolitik ab Beginn der folgenden Phase in Ecu durchgeführt werden kann. Schätzungen zufolge dürften diese Vorbereitungen innerhalb höchstens eines Jahres abgeschlossen sein.

Um die Unumkehrbarkeit sicherzustellen, sollte der Rat, als Teil seiner Entscheidung zur Verwirklichung der Währungsunion, den Endtermin für die komplette Einführung der einheitlichen Währung festlegen (spätestens vier Jahre nach Beginn der Phase A). In dem Grünbuch wird weiterhin empfohlen, zu Beginn von Phase A eine Reihe von Maßnahmen zu erlassen; insbesondere geht es um Folgendes:

Dieses Paket sollte frühzeitig vorbereitet, manche Maßnahmen sogar bereits geraume Zeit vor Beginn von Phase A angenommen werden. Während der ganzen Phase würden private Wirtschaftsteilnehmer auf freiwilliger Basis ihre notwendigen Vorbereitungen für die Einführung der einheitlichen Währung beginnen oder fortführen.

Phase B: Tatsächlicher Beginn der Währungsunion, Entstehung einer kritischen Masse von Ecu-Transaktionen

Phase B beginnt gemäß dem EG-Vertrag mit der Festlegung der Umrechnungskurse der teilnehmenden Währungen durch den Rat und dem Übergang der Zuständigkeit für die einheitliche Geldpolitik auf das ESZB. Die Ecu ist damit nicht mehr als Währungskorb definiert, sondern wird zu einer eigenständigen Währung, für die die nationalen Währungen auf dem jeweiligen Staatsgebiet vollkommene Substitute sind, d.h. verschiedene Bezeichnungen der einheitlichen Währung. Die Festsetzung der Umrechnungskurse führt nicht zu einer Änderung des Außenwerts der Ecu. Der Umrechnungskurs von Korb-Ecu auf Einheitswährungs-Ecu ist 1 zu 1. Die amtlichen Devisenmärkte für die teilnehmenden nationalen Währungen werden wegfallen.

Phase B würde höchstens drei Jahre dauern. Um die Glaubwürdigkeit und Unumkehrbarkeit der WWU zu gewährleisten, sollte nach Auffassung der Kommission eine Dynamik für die Einführung der einheitlichen Währung in Kraft gesetzt werden, indem sofort eine kritische Masse von Ecu-Transaktionen geschaffen wird. Das Entstehen solch einer kritischen Masse erfordert zunächst eine Umstellung im Banken- und generell im Finanzsektor, dem für die komplette Umstellung der noch verbleibenden Operationen und Systeme eine Frist von höchstens drei Jahre verbliebe.

Die genaue Definition dieser kritischen Masse von Ecu-Transaktionen muss in Absprache mit dem Bankensektor und dem EWI als zuständigem Organ für die Vorbereitung des geldpolitischen Rahmens geklärt werden. Die Kommission strebt eine möglichst weitgefasste Definition an, welche Geld- und Wechselkurspolitik, Neuemissionen der öffentlichen Hand, Interbanken-, Geld-, Kapital- und Devisenmärkte sowie Großbetrags-Zahlungssysteme umfasst.

Die Entstehung einer kritischen Masse von Ecu-Transaktionen hat verschiedene Auswirkungen auf die wichtigsten Verwendergruppen, denn in den Beziehungen zwischen den Banken und der großen Mehrheit ihrer Kunden (Unternehmen, Verbraucher) würde bis in Phase C die nationale Währung verwendet. Das bedeutet Folgendes:

Phase C: Endgültige Umstellung auf die einheitliche Währung

Der Beginn dieser Phase wird beim Ingangsetzen der WWU schon angekündigt (zu Beginn von Phase A). Phase C könnte jedoch bereits geraume Zeit vor dem vorher angekündigten Zeitpunkt beginnen, wenn der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs auf Grund besonders günstiger Bedingungen dies beschließt. Die Phase würde solange dauern, wie nötig, um die nationalen Banknoten und Münzen physisch zu ersetzen, d.h. im Idealfall einige Wochen. Mit ihr findet die Einführung der einheitlichen Währung ihre Vollendung, was sich in folgenden Entwicklungen konkretisiert:

Die endgültige Umstellung muss sorgfältig vorbereitet werden, in einigen Fällen (Registrierkassen, Fahrkarten- und Warenautomaten) schon sehr frühzeitig mit der Information über die technische Beschaffenheit der Banknoten und Münzen, damit die Maschinen und die Software angepasst werden können. Die konkrete Umstellung könnte sich innerhalb weniger Wochen vollziehen, damit die mit einem längeren Parallelumlauf verbundenen Komplikationen vermieden werden. Die Geldzeichen in alten Währungen können innerhalb der in den einzelnen Ländern geltenden gesetzlichen Frist gebührenfrei bei der Zentralbank umgetauscht werden.

Angesichts der beispiellosen Größenordnung der Aufgabe hält die Kommission einen Zeitraum von maximal vier Jahren zwischen der Entscheidung über den Eintritt in die WWU (Phase A) und der endgültigen Umstellung auf die einheitliche Währung (Phase C) nicht unbedingt für zu lang. Die Dauer des Prozesses lässt sich auf jeden Fall abkürzen. Sie hängt in hohem Maße von der Vorbereitung der Öffentlichkeit und von den technischen Erfordernissen ab (der Zeit, die das Bankgewerbe für die notwendigen Vorbereitungen benötigt und die zur Herstellung von Ecu-Banknoten und Münzen erforderlich ist).

Wie lange es dauern wird, die breite Öffentlichkeit mit der Ecu vertraut zu machen und alle notwendigen technischen Vorbereitungen zu treffen, lässt sich nur schwer exakt voraussagen. Doch sofern die öffentlichen Stellen bereit sind, die Vorbereitungen bereits vor Beginn von Phase A einzuleiten, und sofern die kritische Masse ausreichend groß ist, könnte Phase B verkürzt werden. Die Kommission schlägt daher vor, die im Referenzszenario genannten Zeiträume als Maxima zu betrachten und die vom Rat festgelegten Zeitpunkte als Endtermine zu verstehen.

DIE ROLLE DER VERSCHIEDENEN AKTEURE

Im Grünbuch wird eine Kurzanalyse der Konsequenzen vorgenommen, die die Verwirklichung des Referenzszenarios auf die wichtigsten von der Einführung der einheitlichen Währung betroffenen Branchen und Sektoren haben wird. Dieser erste Versuch einer Gesamtbewertung geht mit einem Aufruf zur Konzertierung mit den verschiedenen Beteiligten einher, um so die technische Durchführbarkeit des vorgeschlagenen Referenzszenarios zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.

Die im Grünbuch entwickelte Strategie für den Übergang zur einheitlichen Währung zielt darauf ab, dass den einzelnen Kategorien von Währungsverwendern hierdurch möglichst wenig Probleme entstehen. Die einzelnen Verwenderkategorien sind nicht in gleicher Weise und nicht immer zur gleichen Zeit betroffen. Es kommt darauf an, rechtzeitig die zentralen Sektoren zu mobilisieren, indem nur die Änderungen vorgenommen werden, die unbedingt erforderlich sind, um eine reibungslose Umstellung auf die einheitliche Währung und ihre endgültige, konkrete Einführung in Phase C zu gewährleisten. Länger als vier Jahre dauert die vollständige Verwirklichung des Referenzszenarios auf keinen Fall; betroffen ist die Gesamtheit der Währungsverwender.

Der Banken- und Finanzsektor insgesamt ist von Anfang an betroffen, da Geld- und Wechselkurspolitik sich nämlich ab Beginn von Phase B auf die Markttransaktionen und die entsprechenden Systeme auswirken. Im Grünbuch werden die technischen Konsequenzen dieser Umstellung auf die Organisation des Bankenwesens untersucht (Kapitalmarkt, Zahlungssysteme, Rechnungslegung, Kunden). Vorgeschlagen wird ein koordinierter Ansatz, beispielsweise in Form von Umstellungsplänen, die zur inhaltlichen und zeitlichen Abstimmung der Vorarbeiten von den Berufsverbänden oder anderen Instanzen erarbeitet würden. Für die Privatkundschaft wird die einheitliche Währung erst in Phase C eingeführt, wenn Banknoten und Münzen in Ecu in Umlauf gesetzt werden. Die Kommission wird mit Banken, Finanzinstituten und Zahlungssystemverwendern Konsultierungen durchführen, um die Definition der kritischen Masse in Phase B, den Regelungsbereich der Umstellungspläne, die Auswirkung auf die Märkte, die Interoperabilität der Zahlungssysteme usw. festzulegen und generell ihre Reaktionen und Vorschläge im Zusammenhang mit dem Grünbuch entgegenzunehmen.

Auch die öffentlichen Verwaltungen haben sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch der Gemeinschaft bei der Einführung der einheitlichen Währung eine wichtige Anstoßfunktion zu spielen. Dies betrifft verschiedenste Bereiche: Gesetzesnovellierungen, Neuemissionen in Ecu ab Beginn von Phase B, Annahme von Zahlungen, insbesondere von Steuerzahlungen in Ecu in Phase B, Einführung der einheitlichen Währung bei Haushaltsvorgängen, systematische Information der Bürger, insbesondere durch doppelte Angabe von Preisen und sonstigen Geldbeträgen. Um zu konkretisieren, worauf es bei dieser Anstoßfunktion ankommt - die für das Vertrauen der Wirtschaftsakteure und Bürger entscheidend ist -, schlägt die Kommission vor, in den betreffenden Verwaltungsstellen systematisch Arbeitsgruppen über die Auswirkungen der Ecu-Einführung einzusetzen. Sie schlägt den nationalen Verwaltungen vor, ihre Projekte zur Erleichterung eines reibungslosen Übergangs zur einheitlichen Währung ihr zwecks Informationsaustausch zu übermitteln.

Bis auf bestimmte Ausnahmen werden die Unternehmen von der Ecu-Einführung erst in Phase C berührt. Aber auch sie müssen möglichst bald Überlegungen hierüber anstellen und sich Strategien für den Übergang zur einheitlichen Währung geben, die es ihnen gestatten, zum gegebenen Zeitpunkt ihre Kerntätigkeiten reibungslos auf die Ecu umzustellen (Bargeldhandhabung, Verkauf, Rechnungslegung, Finanzwesen, Steuern, Personalverwaltung usw.). In bestimmten Fällen (innergemeinschaftlicher Handel) hätten sie sogar Interesse daran, bereits in Phase B die Ecu zu übernehmen, vor allem wenn sie im größeren Umfang den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. Auch können ihnen hieraus bedeutende geschäftliche Vorteile entstehen. Nach Auffassung der Kommission sollte jede Vertretungsorganisation möglichst einen Ansprechpartner für Fragen der einheitlichen Währung benennen, der die angeschlossenen Unternehmen hierüber unterrichtet; jeder Mitgliedstaat sollte eine Struktur für die Konzertierung mit dem Privatsektor einrichten, über die die für einen gelungenen Übergang zur einheitlichen Währung erforderlichen Informationen und Verfahren ausgetauscht werden.

In hohem Maße wird es von den Verbrauchern abhängen, ob die Einführung der einheitlichen Währung gelingt, auch wenn sie physisch erst in Phase C mit ihr in Berührung kommen, wenn Münzen und Banknoten in Ecu eingeführt und Geldzeichen in nationaler Währung endgültig eingezogen werden. Mit Entschlossenheit müssen zur Vorbereitung der Bürger geeignete Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt werden (z. B. durch Förderung der doppelten Preisauszeichnung in Phase B), an denen die öffentlichen und privaten Akteure mitwirken; außerdem muss für Phase C ausreichender Rechtsschutz gewährleistet werden (z. B. über den Inhalt der Kundeninformation und die Rundungsregeln für Umrechnungen zwischen Ecu und nationaler Währung). Die Kommission will den Dialog mit den Vertretungsorganen der Verbraucher verstärken, um einen Konsens mit sämtlichen Kategorien von Währungsverwendern über die Zweckmäßigkeit einer gemeinschaftlichen Reglementierung der doppelten Preisauszeichnung herbeizuführen.

DER RECHTLICHE RAHMEN FÜR DIE ECU

Die Rechtssicherheit der Währungsverwender bildet eine der Kernvoraussetzungen dafür, dass die Einführung der Ecu gelingt. In dem Grünbuch werden fünf wichtige Bereiche untersucht, in denen noch Unsicherheiten hinsichtlich der Verwirklichung der einheitlichen Währung bestehen:

Beim Übergang zur einheitlichen Währung gilt das Prinzip der Fortdauer aller bestehenden Rechtsverpflichtungen. Um die Stabilität aller durch Gesetz oder Vertrag begründeten Rechtsverhältnisse sicherzustellen, wünscht die Kommission, dass die Mitgliedstaaten ihr mitteilen, welche rechtlichen Maßnahmen erforderlich sind, damit die Ecu von Beginn von Phase B an auf der gleichen rechtlichen Grundlage verwendet werden kann wie die nationale Währung. Auf diese Weise gedenkt sie, gegebenenfalls die erforderlichen rechtlichen Schritte vorschlagen zu können, die den Verwendern der künftigen einheitlichen Währung Rechtssicherheit garantieren.

KOMMUNIKATION

Die Kommunikation ist ein zentral wichtiger Bereich für das Gelingen der einheitlichen Währung, wo doch heute noch so viele Zweifel und Informationsdefizite bestehen. Damit das im EU-Vertrag niedergelegte Ziel der einheitlichen Währung in der Öffentlichkeit Unterstützung findet, muss für die einzelnen WWU-Phasen eine globale Kommunikationsstrategie umgesetzt werden, die auf die verschiedenen Hauptkategorien von Währungsverwendern abgestimmt ist. In diesem Rahmen sollen auch die erforderlichen technischen Vorarbeiten im Privatsektor und auf staatlicher Ebene in Gang gebracht werden. Im Rahmen des Kommunikationsprogramms sollen verschiedenartige adressatengerechte Mittel eingesetzt werden (Schulunterricht, Berufsbildung, Zeitungsartikel, Radio- und Fernsehsendungen).

Ημερομηνία τελευταίας τροποποίησης: 02.10.2002