29.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 169/60


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 20. Juni 2012

zur Ernennung von Richtern und Generalanwälten beim Gerichtshof

(2012/345/EU)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 253 und 255,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit von vierzehn Richtern und vier Generalanwälten beim Gerichtshof endet am 6. Oktober 2012. Für den Zeitraum vom 7. Oktober 2012 bis zum 6. Oktober 2018 waren vierzehn Richter und vier Generalanwälte beim Gerichtshof zu ernennen.

(2)

Am 25. April 2012 haben die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten mit dem Beschluss 2012/244/EU (1) elf Richter und drei Generalanwälte beim Gerichtshof für den Zeitraum vom 7. Oktober 2012 bis zum 6. Oktober 2018 ernannt.

(3)

Um die teilweise Neubesetzung der Stellen der Richter und Generalanwälte beim Gerichtshof abzuschließen, sollten die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten drei weitere Richter und einen weiteren Generalanwalt für die verbleibenden zu besetzenden Stellen ernennen.

(4)

Die Regierungen der betreffenden Mitgliedstaaten haben die Wiederernennung von Herrn Antonio TIZZANO als Richter beim Gerichtshof und die Ernennung von Herrn Christopher VAJDA zum Richter beim Gerichtshof sowie die Wiederernennung von Herrn Paolo MENGOZZI als Generalanwalt beim Gerichtshof vorgeschlagen. Der durch Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung der genannten Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters bzw. Generalanwalts beim Gerichtshof abgegeben.

(5)

Somit sollten zwei Richter und ein Generalanwalt beim Gerichtshof für den Zeitraum vom 7. Oktober 2012 bis zum 6. Oktober 2018 ernannt werden. Die Ernennung eines Richters beim Gerichtshof für den noch zu besetzenden Posten wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Zu Richtern beim Gerichtshof werden für den Zeitraum vom 7. Oktober 2012 bis zum 6. Oktober 2018 ernannt:

 

Herr Antonio TIZZANO,

 

Herr Christopher VAJDA.

(2)   Herr Paolo MENGOZZI wird zum Generalanwalt beim Gerichtshof für den Zeitraum vom 7. Oktober 2012 bis zum 6. Oktober 2018 ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Juni 2012.

Der Präsident

J. TRANHOLM-MIKKELSEN


(1)  ABl. L 121 vom 8.5.2012, S. 21.