Unfälle und Störungen in der Zivilluftfahrt

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 996/2010 – Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

Unabhängige Stellen für Sicherheitsuntersuchungen

Verpflichtung zur Durchführung einer Untersuchung

Zusammenarbeit der Sicherheitsuntersuchungsstellen

Gemäß der Verordnung können Sicherheitsuntersuchungsstellen zusammenarbeiten, und die Übertragung von Aufgaben ist möglich.

Europäisches Netz der Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre Sicherheitsuntersuchungsstellen untereinander ein europäisches Netz der Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt (ENCASIA) errichten, das:

Untersuchungen

Abstimmung mit anderen Behörden

Vertraulichkeit und sachgemäße Verwendung von Informationen

Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen

Bericht und Sicherheitsempfehlungen

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 2. Dezember 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Unfall. Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, bei dem eine Person tödliche oder schwere Verletzungen erleidet, das Luftfahrzeug einen erheblichen Schaden erleidet oder das Luftfahrzeug vermisst wird oder völlig unzugänglich ist. Im Fall eines bemannten Luftfahrzeugs findet das Ereignis zwischen dem Zeitpunkt des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht und dem Zeitpunkt, zu dem alle diese Personen das Luftfahrzeug wieder verlassen haben, statt. Im Fall eines unbemannten Luftfahrzeugs findet das Ereignis zwischen dem Zeitpunkt, zu dem das Luftfahrzeug für Bewegungen zum Zweck des Flugs bereit ist, und dem Zeitpunkt, zu dem es bei Beendigung des Flugs zur Ruhe kommt und das primäre Antriebssystem abgeschaltet wird, statt.
Störung. Ein Ereignis außer einem Unfall, das mit dem Betrieb eines Luftfahrzeugs zusammenhängt und den sicheren Betrieb beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG (ABl. L 295 vom 12.11.2010, S. 35-50).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission (ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 18-43).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 18.10.2021