EU-Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes

Der Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) dient dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes und der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Er stellt ein Schlüsselelement der neu belebten Lissabon-Strategie für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Europa dar und wird bei der Erreichung der Ziele der neuen Strategie Europa 2020 eine ebenso zentrale Rolle spielen. Ein modernisiertes, multimodales transeuropäisches Verkehrsnetz sichert die ressourceneffiziente Mobilität von Personen und Gütern unter möglichst sozialverträglichen, umweltfreundlichen und sicherheitsorientierten Bedingungen und fördert die Schaffung von Arbeitsplatzen, das Wirtschaftswachstum und den territorialen und sozialen Zusammenhalt in der gesamten Europäischen Union (EU).

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 661/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes.

ZUSAMMENFASSUNG

Das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) soll zwei wichtigen Zielen der Europäischen Union (EU) – dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes und der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts – dienen, indem insbesondere Folgendes erreicht wird:

Das TEN-V umfasst Verkehrsinfrastrukturen (Straßen-, Eisenbahn- und Binnenwasserstraßennetze, Meeresautobahnen, See- und Binnenhäfen und Flughäfen) sowie die entsprechenden Verkehrsmanagement-, Ortungs- und Navigationssysteme.

Merkmale der verschiedenen Verkehrsnetze

Das Straßennetz umfasst Autobahnen und hochwertige Straßen sowie die Infrastruktur für das Verkehrsmanagement, die Information der Benutzer, das Störungsmanagement und die elektronische Gebührenerfassung. Dieses Netz soll seinen Benutzern einen hohen, einheitlichen und gleichbleibenden Dienstleistungs-, Komfort- und Sicherheitsstandard garantieren, und zwar nicht zuletzt durch das aktive Zusammenwirken der Verkehrsmanagementsysteme auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene sowie der Anbieter von Reise- und Verkehrsinformationen und Mehrwertdiensten.

Das Eisenbahnnetz besteht sowohl aus dem Hochgeschwindigkeitsbahnnetz als auch aus dem konventionellen Eisenbahnnetz und umfasst außerdem die Einrichtungen, die die Integration von Eisenbahn- und Straßenverkehrsdiensten und gegebenenfalls Luft- und Seeverkehrsdiensten ermöglichen. Die technische Harmonisierung und die schrittweise Einführung des einheitlichen Zugsteuerungs- und -sicherungssystems European Rail Traffic Management System (ERTMS) sichern die Interoperabilität der nationalen Netze. Die Benutzer erhalten dank der Kontinuität und der Interoperabilität einen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard.

Das Binnenwasserstraßennetz besteht aus Flüssen, Kanälen und Binnenhäfen. Das Netz umfasst ferner die Verkehrsmanagementinfrastruktur und insbesondere ein interoperables, intelligentes Verkehrs- und Transportsystem (River Information Services), das die vorhandenen Kapazitäten und die Sicherheit des Binnenwasserstraßennetzes optimieren sowie seine Interoperabilität mit anderen Verkehrsträgern verbessern soll.

Das Meeresautobahnnetz konzentriert den Güterstrom auf seegestützten Logistikstrecken, um die bestehenden Seeverbindungen zu verbessern, und schafft neue lebensfähige, regelmäßige und häufige Verbindungen für den Frachtverkehr zwischen den Mitgliedstaaten.

Das Flughafennetz besteht aus Flughäfen in der EU, die dem gewerblichen Luftverkehr offenstehen und bestimmten Spezifikationen des Anhangs II zu diesem Beschluss entsprechen. Sie sollen den Ausbau der Luftverkehrsverbindungen sowohl innerhalb der EU als auch zwischen der EU und der übrigen Welt sowie den Verbund mit den anderen Verkehrsträgern ermöglichen.

Das Netz für den kombinierten Verkehr umfasst Eisenbahnstrecken und Binnenwasserstraßen, die den kombinierten Güterfernverkehr zwischen allen Mitgliedstaaten ermöglichen. Es umfasst außerdem intermodale Terminals mit Einrichtungen für den Umschlag zwischen den verschiedenen Verkehrsnetzen.

Das Seeverkehrsmanagement- und -informationsnetz umfasst Küsten- und Hafenverkehrsmanagementsysteme, Schiffsortungssysteme, Meldesysteme für Schiffe mit gefährlichen Gütern und Seenotruf- und Seenotrettungssysteme.

Das Luftverkehrsmanagementnetz umfasst den Luftraum für den allgemeinen Luftverkehr, die Flugstrecken, die Flugnavigationshilfe, die Verkehrsflussplanung und -regelung und die Flugsicherung, die erforderlich sind, um die sichere und effiziente Abwicklung des Luftverkehrs im europäischen Luftraum zu gewährleisten.

Das Ortungs- und Navigationsnetz umfasst die satellitengestützten Ortungs- und Navigationssysteme sowie die im Rahmen des künftigen europäischen Funknavigationsplans festgelegten Systeme. Diese Systeme sollen verlässliche und effiziente Ortungs- und Navigationsdienste anbieten, die von sämtlichen Verkehrsträgern genutzt werden können.

Vorrangige Vorhaben

Vorrangige Vorhaben sind Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 661/2010/EU

25.8.2010

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ABl. L 204 vom 5.8.2010

Letzte Änderung: 31.01.2011