Ortsbewegliche Druckgeräte

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für

Diese Richtlinie gilt nicht für

Pflichten der Hersteller, Importeure und Händler

Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte

Ortsbewegliche Druckgeräte müssen den einschlägigen Anforderungen für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrenden Prüfungen, Zwischenprüfungen und außerordentlichen Prüfungen entsprechen sowie den Spezifikationen der Dokumentation, nach denen die Geräte hergestellt wurden.

Freier Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte

EU-Länder dürfen den freien Verkehr, die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von ortsbeweglichen Druckgeräten, die der vorliegenden Richtlinie entsprechen, in ihrem Hoheitsgebiet nicht verbieten, beschränken oder behindern.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 20. Juli 2010 in Kraft getreten und musste bis zum 30. Juni 2011 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

Ortsbewegliche Druckgeräte: Gerätegruppe, die sich auf folgende Geräte bezieht:
Pi-Kennzeichnung: eine Kennzeichnung, die angibt, dass ortsbewegliche Druckgeräte die geltenden Anforderungen für die Konformitätsbewertung gemäß der Richtlinie 2008/68/EG und der Richtlinie 2010/35/EU erfüllen.
Notifizierte Stelle: eine Prüfstelle, die die Anforderungen der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG und die in der Richtlinie 2010/35/EU festgelegten Bestimmungen erfüllt und dem EU-Land, in dem sie ihren Sitz hat, notifiziert wurde.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2010/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG (ABl. L 165 vom 30.6.2010, S. 1-18)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13-59)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2008/68/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 27.09.2019