Durchführung von Luftverkehrsdiensten: EU-Vorschriften

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der EU

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Sie legt gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Europäischen Union (EU) fest, einschließlich für die Genehmigung von Luftfahrtunternehmen der EU sowie Preistransparenz.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Betriebsgenehmigungen und Leasing von Luftfahrzeugen

Preistransparenz

Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Aufteilung des Flugverkehrs zwischen verschiedenen Flughäfen

Die EU-Länder können die Aufteilung des Flugverkehrs auf verschiedene Flughäfen unter Einhaltung der folgenden Bestimmungen regeln:

COVID-19 — Sondermaßnahmen

Mit der Verordnung (EU) 2020/696 und den Delegierten Verordnungen (EU) 2020/2114 und 2020/2115 der Kommission wird die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 vorübergehend geändert, um Fluggesellschaften und Flughäfen bei der Bewältigung des durch die COVID-19-Pandemie verursachten starken Rückgangs des Flugverkehrs zu unterstützen.

Diese Verordnungen

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. November 2008 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung) (ABl. L 293 vom 31.10.2008, S. 3-20)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2021