Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Sie legt gemeinsame Regeln für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene oder Binnenwasserstraßen innerhalb und zwischen EU-Ländern fest. Sie behandelt außerdem Aspekte wie das Ein- und Ausladen, den Umschlag auf einen oder von einem anderen Verkehrsträger sowie transportbedingte Aufenthalte. Sie weitet die Anwendung internationaler Vorschriften auf die nationale Beförderung gefährlicher Güter aus.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ausnahmen

Die Richtlinie gilt nicht für die Beförderung gefährlicher Güter:

mit Fahrzeugen, Eisenbahnwagen und Schiffen, für die die Streitkräfte verantwortlich sind;

mit Seeschiffen auf Seewasserstraßen, die Teil von Binnenwasserstraßen sind;

mit Fähren, die Binnenwasserstraßen oder Binnenhäfen nur queren;

die ausschließlich innerhalb eines abgeschlossenen Bereichs stattfindet.

Nationale Vorschriften

Die EU-Länder haben das Recht, aus anderen Gründen als der Sicherheit der Beförderung (z. B. Umweltschutz oder nationale Sicherheit) die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu regeln oder zu untersagen. Sie können in folgenden Fällen spezifische Sicherheitsvorschriften für die nationale und internationale Beförderung gefährlicher Güter auf ihrem Hoheitsgebiet erlassen:

Beförderung gefährlicher Güter mit Fahrzeugen, Eisenbahnwagen und Binnenschiffen, sofern diese nicht durch diese Richtlinie erfasst sind;

in begründeten Fällen können sie die Nutzung bestimmter Strecken und Verkehrsträger vorschreiben;

für die Beförderung gefährlicher Güter in Reisezügen können sie besondere Vorschriften erlassen.

Internationale Übereinkommen

Die internationale Beförderung gefährlicher Güter wird durch das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)*, das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)* und die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)* geregelt. Diese internationalen Vorschriften müssen auf die nationale Beförderung ausgeweitet werden, um die Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter EU-weit zu harmonisieren und das reibungslose Funktionieren des Verkehrsbinnenmarkts zu gewährleisten. Die Anhänge der Richtlinie verweisen auf den Wortlaut dieser Übereinkommen.

ADR, RID oder ADN enthalten Verzeichnisse gefährlicher Güter und Angaben darüber, ob deren Beförderung untersagt ist oder nicht, sowie die Bedingungen, die im Falle einer zulässigen Beförderung zur Anwendung kommen. Die EU-Länder können unter bestimmten Bedingungen für einen Übergangszeitraum Ausnahmen beantragen.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 20. Oktober 2008 in Kraft getreten.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, das am 30. September 1957 in Genf geschlossen wurde.

* ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen, das am 26. Mai 2000 in Genf geschlossen wurde.

* RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter, die Anhang C des am 3. Juni 1999 in Vilnius geschlossenen Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) bildet.

HINTERGRUND

Website zu Straßenverkehrssicherheit.

RECHTSAKT

Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 2008/68/EG

20.10.2008

30.6.2009

ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13-59

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2008/68/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 07.10.2015