Einheitlicher europäischer Luftraum II

Die Überarbeitung des europäischen Luftverkehrsmanagementsystems muss dem in den nächsten Jahren wachsenden Luftverkehr Rechnung tragen. Sie soll außerdem die Sicherheit erhöhen, für geringere Kosten und weniger Verspätungen sorgen und die Auswirkungen dieser Transportart auf die Umwelt reduzieren.

RECHTSAKT

Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschus und den Ausschuss der Regionen vom 25. Juni 2008: "Einheitlicher europäischer Luftraum II: Kurs auf einen nachhaltigeren und leistungsfähigeren Luftverkehr" [KOM(2008) 389 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die von der Kommission vorgeschlagene Reform des einheitlichen europäischen Luftraums baut auf vier Pfeilern auf: Leistung, einheitliche Sicherheit, neue Technologien und die Verwaltung der Kapazität am Boden.

Erster Pfeiler: Leistungsregulierung

In diesem Bereich schlägt die Kommission drei Maßnahmen vor:

Zweiter Pfeiler: Ein einheitlicher Sicherheitsrahmen

Die Kommission unterstreicht, dass das stetige Wachstum des Luftverkehrs in Europa, die Engpässe im Luftraum und auf Flughäfen sowie der Einsatz neuer Technologien einen gemeinsamen europäischen Ansatz für eine harmonisierte Entwicklung der Sicherheitsvorschriften zur Aufrechterhaltung oder gar Anhebung des Sicherheitsniveaus im Luftverkehr rechtfertigen. Unter diesem Blickwinkel schlägt die Kommission vor, die Zuständigkeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) auf die verbleibenden für die Sicherheit maßgebenden Bereiche, nämlich Flughäfen, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste, auszuweiten.

Dritter Pfeiler: Öffnung für neue Technologien

Die Kommission stellt fest, dass das gegenwärtige Flugsicherungssystem bis an seine Grenzen belastet wird, mit überholten Technologien arbeitet und an der Fragmentierung leidet. Europa muss daher sein System, insbesondere im Rahmen der Umsetzung von SESAR beschleunigt ausbauen, um die Sicherheitsniveaus und die Kapazitäten im Bereich des Flugverkehrsmanagements zu erhöhen.

Vierter Pfeiler: Verwaltung der Kapazität am Boden

Die Kommission betont die Notwendigkeit von Investitionen, damit die Flughafenkapazität an die Kapazitäten des Flugverkehrsmanagements angepasst und die Gesamteffizienz des Netzes aufrechterhalten bleibt. Sie erinnert an den Aktionsplan zur Stärkung der Kapazitäten, der Effizienz und der Sicherheit an den europäischen Flughäfen.

Gemeinschaftliche Beobachtungsstelle zur Flughafenkapazität

Die Kommission wird eine Beobachtungsstelle einrichten, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten, einschlägigen Behörden und Beteiligten zusammensetzt, deren Aufgabe im Austausch und der Beobachtung von Daten und Informationen zur Flughafenkapazität insgesamt und in der Beratung bezüglich des Ausbaus und der Implementierung der Flughafenkapazität in der Gemeinschaft besteht.

Eurocontrol

Darüber hinaus sollen durch die interne Reform von Eurocontrol die Führungs- und Aufsichtsstrukturen dieser Organisation am einheitlichen europäischen Luftraum ausgerichtet werden. Für den Fall, dass diese Reform tatsächlich durchgeführt wird, beabsichtigt die Kommission, die Zusammenarbeit mit Eurocontrol zur Durchführung ihrer Politik auszubauen.

Hintergrund

Die Kommission stellt fest, dass der seit 2004 bestehende einheitliche europäische Luftraum in wichtigen Bereichen nicht die erwarteten Ergebnisse gebracht hat. Dies gilt für die Integration in funktionalen Luftraumblöcken, die Flugsicherung, die Kosteneffizienz und die Gesamteffizienz des europäischen Luftstraßennetzes. Die Luftraumnutzer und die Flugreisenden tragen unnötige Kosten der bestehenden Ineffizienzen in Form von Zeit, Treibstoffverbrauch und Geld.

Die Kommission ist demnach der Ansicht, dass die vier Verordnungen zum einheitlichen europäischen Luftraum geändert werden müssen (549/2004, 550/2004, 551/2004 und 552/2004), um die Leistungen im Luftverkehr zu verbessern, die Rechtvorschriften an den Wandel der letzten Jahre anzupassen und die Einrichtung eines einheitlichen europäischen Luftraums, eines wirklich "einheitlichen" Luftraums zu erreichen.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission zum Einheitlichen Europäischen Luftraum II (EN).

Letzte Änderung: 10.09.2008