Qualität und Sicherheit von zur Transplantation bestimmten Organen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU-Länder tragen dafür Sorge, dass

WANN TRITT DIESE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 26. August 2010 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 27. August 2012 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Eingriffe, bei denen Organe transplantiert werden, entscheiden heutzutage für Hunderttausende von Menschen weltweit im wahrsten Sinne des Wortes über Leben und Tod. Für die betroffenen Patienten sorgen sie für eine Verbesserung der Lebensqualität, stellen häufig die kostengünstigste Behandlung dar und sind manchmal die einzige Behandlungsmöglichkeit für Leber-, Lungen- oder Herzversagen.

RECHTSAKT

Richtlinie 2010/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe (ABl. L 207 vom 6.8.2010, S. 14-29)

Berichtigung der Richtlinie 2010/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe (ABl. L 243 vom 16.9.2010, S. 68)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Durchführungsrichtlinie 2012/25/EU der Kommission vom 9. Oktober 2012 zur Festlegung von Informationsverfahren für den Austausch von zur Transplantation bestimmten Organen zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 275 vom 10.10.2012, S. 27-32)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ausübung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte, die der Kommission mit Artikel 24 der Richtlinie 2010/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe übertragen worden sind (COM(2015) 123 final vom 10.3.2015)

Letzte Aktualisierung: 12.01.2016