Aktionsplan im Bereich Organspende und –transplantation

Derzeit besteht die Herausforderung im Bereich Organspende in der Europäischen Union darin, die Zahl der Organspender zu erhöhen und die Qualität und Sicherheit des gesamten Organspendeprozesses von der Organspende bis zur Transplantation zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission zehn Schwerpunktmaßnahmen, für eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten formuliert.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 8. Dezember 2008 „Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009-2015): Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten“ [KOM(2008) 819 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Kommission legt einen Aktionsplan vor, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich Organspende und –transplantation zu verstärken. Dieser Plan wird auch durch einen Vorschlag für eine Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe ergänzt.

Der Aktionsplan legt zehn Schwerpunktmaßnahmen fest, die sich folgenden drei Herausforderungen zuordnen lassen:

Schwerpunktmaßnahmen zur Erhöhung des Organangebots

Die Zahl der Organspender zu erhöhen ist ein vorrangiges Ziel. Zu diesem Zweck schlägt der Aktionsplan vor, in allen Krankenhäusern, in denen Organspenden durchgeführt werden, Transplantationskoordinatoren einzuführen.

Ebenso wichtig ist es, mit Hilfe einer spezifischen Methodik in den Krankenhäusern Qualitätsverbesserungsprogramme für die Organspende zu fördern. Dabei sollten vorhandene Methoden verglichen werden, um anschließend bewerten zu können, welche der Methoden die besten Ergebnisse gebracht hat.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren im Bereich der Lebendspende (gleichzeitig sollte das Potenzial der postmortalen Organspende besser ausgeschöpft werden). Unter diesem Gesichtspunkt sollten Programme für die uneigennützige Lebendspende eingeführt werden, wobei der Schutz der personenbezogenen Daten der Spender gemäß der Richtlinie 95/46/EG sichergestellt sein muss.

Eine gute Kommunikation im Familienkreis kann sich positiv auf die Bereitschaft von Familienmitgliedern zur Organspende auswirken. Daher werden die Angehörigen der Gesundheitsberufe und Selbsthilfegruppen aufgefordert, die Kommunikation im Familienkreis und ihren eigenen Wissensstand zu verbessern, um das Organspendepotenzial zu erhöhen.

Die Mobilität der Patienten und der Spender spielt ebenfalls eine wichtige Rolle in der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Eine Identifizierung aller potenziellen Organspender in der Union muss möglich sein. Zu diesem Zweck wird die Kommission besondere Instrumente bereitstellen.

Schwerpunktmaßnahmen zur Förderung von Leistungsfähigkeit und Zugänglichkeit der Transplantationssysteme

Alle Mitgliedstaaten müssen ihre eigenen Pläne nationaler Schwerpunktmaßnahmen zur Förderung von Leistungsfähigkeit und Zugänglichkeit der Transplantationssysteme ausarbeiten. In diesem Zusammenhang soll insbesondere ein gemeinsamer Satz von Indikatoren für die Überwachung der Organpolitik entwickelt werden.

Der Aktionsplan befürwortet nachdrücklich EU-weite Vereinbarungen zu verschiedenen Aspekten der Transplantationsmedizin. Die Zusammenarbeit bietet den idealen Rahmen, um gemeinsame Lösungsansätze und Überwachungsmechanismen zu erarbeiten.

Darüber hinaus fordert der Aktionsplan die Mitgliedstaaten auf, EU-weite Vereinbarungen für die Überwachung des Ausmaßes des Organhandels in Europa zu schließen. Dieser Organhandel stellt insofern ein großes Problem dar, als er eine der Ursachen für den Organmangel ist.

Die Mitgliedstaaten werden auch aufgefordert, ein System oder eine Struktur für den Organaustausch aufzubauen, insbesondere für Notfall- und Problempatienten (wie Kinder oder Patienten, die ein Organ mit ganz bestimmten Merkmalen benötigen).

Schwerpunktmaßnahmen zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit

Die Informationen über Organspenden und –transplantationen sollten in Registern erfasst werden, um eine Bewertung der Posttransplantationsergebnisse zu erleichtern. Diese Informationen tragen insbesondere zur Entwicklung guter medizinischer Praxis und zur Schaffung einer Methodik für den Vergleich der Ergebnisse der bestehenden Nachsorgeregister der Organempfänger bei.

Im Rahmen einer gemeinsamen Methodik sollte ein Akkreditierungssystem für Programme für die Organspende-, beschaffung und -transplantation geschaffen werden.

Hintergrund

Wie bereits in der Mitteilung „Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene“ erwähnt, ist die Organnachfrage derzeit höher als das Organangebot. In der Europäischen Union warten derzeit mehr als 56 000 Patienten auf ein geeignetes Spenderorgan. Eine Folge des Organmangels ist der Handel mit menschlichen Organen, der eine schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde und der grundlegenden Menschenrechte darstellt. Aus diesem Grund müssen die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit verstärken, um die Qualität und Sicherheit der Organe zu wahren.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2008 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe [KOM(2008) 818 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Dieser Vorschlag für eine Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe legt einen Rechtsrahmen in diesem Bereich fest.

Mitentscheidungsverfahren (COD/2008/0238 ).

See also

Weitere informationen finden sie auf folgenden websites:

Letzte Änderung: 13.05.2009