Offenes Internet und Netzneutralität

2009 hat die Europäische Kommission eine Reform der Rechtsvorschriften zur Telekommunikation in der Europäischen Union (EU) vorgenommen. Dabei hat sie sich vor allem darauf konzentriert, die Auswirkungen der Entwicklungen des Markts und der Technik auf die Netzfreiheiten zu beobachten. Diese Mitteilung reagiert auf den Willen, ein Internet zu erhalten, das im Einklang mit diesen Freiheiten steht, das heißt, ein „offenes“ und „neutrales“ Internet.

RECHTSAKT

Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 19. April 2011 „Offenes Internet und Netzneutralität in Europa“ [KOM(2011) 222 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Mitteilung soll der neutrale und offene Charakter des Internets im Einklang mit der digitalen Agenda für Europa gefördert werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie die Offenheit dieser Plattform erhalten werden kann und wie sichergestellt werden kann, dass auch weiterhin hochwertige Dienste erbracht und Innovationen unterstützt werden. Gleichzeitig sollen die Grundrechte wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die unternehmerische Freiheit gewahrt und gefördert werden.

Der Erfolg des Internets ist zu einem Großteil auf seine Offenheit und leichte Zugänglichkeit zurückzuführen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gelten. Diese Mitteilung betont allerdings, dass das volle Potenzial des Internets noch nicht erschlossen ist.

Das Problem der Netzneutralität

Eine teilweise Definition des Begriffs „Netzneutralität“ ist in der Rahmenrichtlinie für die elektronische Kommunikation enthalten. So sollen Nutzer in die Lage versetzt werden, Informationen abzurufen und zu verbreiten oder beliebige Anwendungen und Dienste zu nutzen.

Derzeit gibt es folgende Hindernisse, die die Netzneutralität beeinträchtigen:

Rechtsrahmen für die Netzneutralität

Die Bestimmungen des Rechtsrahmens konzentrieren sich auf zwei Hauptelemente:

Die Netzneutralität hängt auch in starkem Maße vom Schutz personenbezogener Daten ab.

Das weitere Vorgehen für den Erhalt der Netzneutralität und der Offenheit des Internet

Die Kommission prüft derzeit Lösungen, um die Hindernisse zu beseitigen, die verursacht werden durch:

Die Kommission muss jedoch darauf achten, dass die Bestimmungen nicht die Meinungs- und Informationsfreiheit einschränken. Außerdem wird sie auch in Zukunft für den Schutz des Privat- und Familienlebens sowie der personenbezogenen Daten sorgen.

Hintergrund

Diese Mitteilung stützt sich auf die Ergebnisse einer Konsultation zum Thema „Offenes Internet und Netzneutralität in Europa“, die zwischen dem 30. Juni und dem 30. September 2010 durchgeführt wurde. An dieser Konsultation haben sich Netzbetreiber, Anbieter von Internet-Inhalten, Mitgliedstaaten, Verbraucherorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie auch mehrere Einzelpersonen beteiligt.

Die Kommission hat die Absicht, ihre Zusammenarbeit mit dem GEREK fortzusetzen, um weitere Bestimmungen zur Netzneutralität zu verabschieden.

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Letzte Änderung: 03.08.2011