Für eine barrierefreie Informationsgesellschaft

In der europäischen Gesellschaft entstehen immer mehr technologiegestützte Produkte und Dienste. Allerdings sind bestimmte Teile der Bevölkerung wie Menschen mit Behinderungen und/oder ältere Menschen noch immer ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Europäische Kommission, ein gemeinsames Herangehen an die Barrierefreiheit und Barrierefreiheit im Web zu fördern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Für eine barrierefreie Informationsgesellschaft [KOM(2008) 804 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Angesichts der vielen EU-Bürger, die von den Informationstechnologien noch immer ausgeschlossen sind, ist es nach Ansicht der Kommission erforderlich, das gemeinsame Herangehen an die Barrierefreiheit und die Barrierefreiheit im Web zu fördern.

BARRIEREFREIHEIT

Barrierefreiheit bedeutet die Einbeziehung behinderter und/oder älterer Menschen in die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Etwa 15 % der Bevölkerung der Europäischen Union sind Menschen mit Behinderungen.

Im Rahmen der Informationsgesellschaft müssen EU-Bürger gleichen Zugang haben zu:

Mangelnde Barrierefreiheit kann jedoch beträchtliche Teile der Bevölkerung ausschließen.

Um diesen Mangel zu beheben, soll der Dialog zwischen den Beteiligten verstärkt werden. Hierzu gehören:

Diese Beteiligten legen Leitlinien für Prioritäten und ein kohärentes Konzept für die Barrierefreiheit in folgenden Bereichen fest:

Im Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) für 2009 ist die Finanzierung eines Netzes zur Barrierefreiheit und zur Barrierefreiheit im Web vorgesehen, um den Austausch der bewährten Praxis und die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zu fördern.

Die Kommission hat die Absicht, die Barrierefreiheit im Rahmen ihrer Forschungs- und Innovationspolitik aktiver zu unterstützen.

Zudem sollen auf der Grundlage einer Zusammenarbeit der Beteiligten und durch den Austausch der bewährten Praxis Normen für die Barrierefreiheit ausgearbeitet werden.

BARRIEREFREIES WEB

Barrierefrei zugängliches Web eröffnet behinderten und/oder älteren Menschen die Möglichkeit, sich im Web zu bewegen und darin in Austausch zu treten. Diese Art von Barrierefreiheit ist in der Europäischen Union bisher wenig entwickelt.

Die Verbesserung der Barrierefreiheit im Web kommt nicht nur behinderten und/oder älteren Menschen zugute, sondern auch der gesamten Bevölkerung und würde langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen.

Die Verbesserung der Barrierefreiheit im Web bis 2010 liegt gemäß der 2006 in Riga verabschiedeten Ministererklärung über IKT für eine integrative Informationsgesellschaft in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Gleichzeitig besteht die Rolle der Kommission darin, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen und den Zugang zu den eigenen Websites zu verbessern.

Die zur Förderung der Barrierefreiheit im Web empfohlenen Maßnahmen umfassen:

HINTERGRUND

Die Informationsgesellschaft ist Teil des Lebensalltags vieler EU-Bürger. Allerdings leiden behinderte und/oder ältere Menschen noch immer unter der mangelnden Barrierefreiheit technologiegestützter Produkte und Dienstleistungen.

Die Frage der Barrierefreiheit und der Barrierefreiheit im Web hat in den letzten Jahren insbesondere infolge der "Erklärung von Riga" von 2006 mehr politische Beachtung und Bedeutung erlangt. Ein gemeinsames Vorgehen in diesem Bereich soll zu einer allen Bürgern der Europäischen Union barrierefrei zugänglichen Informationsgesellschaft führen, wie dies in der erneuerten Sozialagenda angekündigt wurde.

Letzte Änderung: 17.03.2009