Künftige Netze und das Internet

Die Mitteilung wurde zur Vorbereitung auf das Internet der Zukunft vorgelegt. Sie untersucht, unter welchen Rahmenbedingungen das Internet dynamisch, wettbewerbsfähig und sicher bleibt, erörtert unter Bezugnahme auf die europäischen Gegebenheiten die wichtigsten Herausforderungen und entwickelt mögliche strategische Antworten der EU. Weiterhin schlägt die Mitteilung einen Breitbandleistungsindex vor, mit dem die Umstellung auf das Hochgeschwindigkeits-Internet beobachtet werden soll.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 29. September 2008: Künftige Netze und das Internet [COM(2008) 594 final – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Internet entwickelt sich ständig weiter. Es wird nicht nur infolge der Einführung leistungsfähigerer Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze noch viel schneller werden, sondern auch immer stärker alle Lebensbereiche durchdringen und jederzeit und überall zur Verfügung stehen. Diese Mitteilung kann als erster vorbereitender Schritt auf dem Weg zu diesem Internet der Zukunft angesehen werden.

Neue Trends fordern die digitale Wirtschaft heraus

Die weite Verbreitung von Breitbandanschlüssen hat die Art und Weise verändert, in der die Menschen das Internet nutzen. Während das Internet Mitte der 1990-er Jahre lediglich Informationen bereitstellte, ist das neue Web 2.0 infolge der grundlegenden Fortschritte im Bereich der benutzerfreundlichen Dienste zunehmend von Beteiligung, Mitarbeit und Interaktion geprägt.

Es sind vier hauptsächliche Trends erkennbar:

Probleme und Lösungen

Wettbewerbsdruck ist das wirksamste Mittel zur Förderung des Übergangs zur Breitbandtechnik. Es wird jedoch entscheidend darauf ankommen, das Internet weiterhin offen zu halten und den Wettbewerb auf den Märkten der elektronischen Kommunikation zu bewahren. Die Notwendigkeit der Förderung von Investitionen in den Hochgeschwindigkeits-Breitbandzugang ergibt sich aus dem Problem der hohen Investitionskosten im Zusammenhang mit den erforderlichen Bauarbeiten, die bis zu 80 % der Gesamtkosten ausmachen, sowie den Unsicherheiten darüber, ob die Verbraucher bereit sein werden, einen ausreichenden Betrag für die Breitbanddienste zu zahlen, damit diese Investitionen rentabel werden.

Die Politik muss dafür sorgen, dass sowohl in der Stadt als auch auf dem Land ein Breitbandzugang für alle zu einem erschwinglichen Preis bereitgestellt wird. In diesem Sinne hat die Kommission in ihrem jährlichen Fortschrittsbericht zur Lissabon-Strategie einen Breitbandleistungsindex vorgeschlagen. Dieser Index ist ein zusammengesetzter Indikator, der zeigt, wie wichtig Schnelligkeit, Flächendeckung, Erschwinglichkeit, Innovation, hochwertige Dienste und günstige sozioökonomische Rahmenbedingungen sind.

Einen weiteren Aspekt bilden Wettbewerb und Konvergenz. Während die technische Konvergenz die Marktgrenzen zwischen Telekommunikation, Unterhaltungselektronik, Mediendiensten und Internetunternehmen zunehmend verwischt, ist es wichtig zu gewährleisten, dass das Internet für Wettbewerb und Innovationen offen bleibt. Es ist wichtig, dass Verbrauchern eine echte Auswahl geboten wird und sie nicht an bestimmte Dienste und Produkte gebunden werden.

Die bisherige Internetarchitektur ist zur Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus ortsungebundenen Anwendungen und dem Internet der Dinge ergeben, nicht ausreichend. Daher ist es erforderlich, eine Diskussion über die Gestaltung und Entwicklung des Internets der Zukunft zu beginnen, das den steigenden Anforderungen an Skalierbarkeit, Mobilität, Flexibilität, Sicherheit, Vertrauen und Ausfallsicherheit gerecht werden muss.

Es ist von grundlegender Bedeutung, frühzeitig Datenschutz und Sicherheit des Internets der Zukunft zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird die Kommission klare Leitlinien für die Anwendung der bestehenden Datenschutzvorschriften und eine einheitliche Strategie für ein gesichertes Internet der Zukunft bereitstellen.

Bei allen diesen Entwicklungen sollte die entscheidende Rolle beachtet werden, die der internationalen Politik, dem Dialog in Regulierungsfragen und der Forschungsarbeit zukommt. Aus diesem Grund wird erwartet, dass die Kommission Ende 2008 eine Mitteilung über die externe Dimension der Politik im Bereich der Informationsgesellschaft vorlegt.

Hintergrund

Das Ziel, den Zugang aller zu einem hochwertigen und erschwinglichen Internetanschluss zu fördern, wurde durch die EU-Politik zur Überwindung der Breitbandkluft gesetzt. Als Teil dieser Politik wird die Kommission die Beihilfeleitlinien für Breitbandvorhaben überarbeiten und zusammenfassen und eine Diskussion über die Rolle des Universaldienstes bei der Verwirklichung des Breitbandzugangs für alle einleiten.

Diese Mitteilung steht im Zusammenhang mit der Lissabon-Agenda ab 2010. Das Internet der Zukunft leistet einen wertvollen Beitrag zum Wirtschaftswachstum in der EU. Daher ist es wichtig, dass dieses Wachstum durch einen soliden Rechtsrahmen gefördert wird.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation [ COM(2013)147 final vom 26.3.2013 – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Dieser Vorschlag dient der Kostensenkung und Effizienzsteigerung beim Ausbau der Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturen für die elektronische Kommunikation durch eine verstärkte EU-weite Verbreitung vorhandener empfehlenswerter Verfahren.

Zu diesem Zweck werden eine Reihe direkt geltender Rechte und Pflichten in Bezug auf die verschiedenen Schritte des Infrastrukturausbaus festgelegt, durch die erhebliche Kostensenkungen bewirkt werden können.

Investitionshindernisse und Marktzugangsbeschränkungen sollen durch folgende Aktionsfelder verringert werden:

Auf diese Weise werden vier Problemfelder angegangen, in denen Engpässe oder Effizienzmängel festgestellt wurden:

Die vorgeschlagene Verordnung richtet sich nicht nur an die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze, sondern auch an die Eigentümer physischer Infrastrukturen, z. B. von Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasser- sowie Fernwärme- und Verkehrsanlagen, die Komponenten elektronischer Kommunikationsnetze aufnehmen können.

Letzte Änderung: 08.02.2014