Handel mit Geflügel und Bruteiern innerhalb der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/158/EG über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern sowie für ihre Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie legt tierseuchenrechtliche Vorschriften für den Handel mit lebendem Geflügel und Bruteiern zwischen Ländern der Europäischen Union (EU) und für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern in die EU fest, um zu verhindern, dass infiziertes Geflügel in die EU gelangt und sich Infektionen ausbreiten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Sie kodifizierte die Richtlinie 90/539/EWG des Rates über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Geflügel und Bruteiern innerhalb der EU und für ihre Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.

HINTERGRUND

Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 der Kommission vom 30. März 2020 über befristete Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie für den Tierschutz bei bestimmten schweren Störungen in den Kontrollsystemen von Mitgliedstaaten aufgrund von COVID-19

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30. November 2009 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern sowie für ihre Einfuhr aus Drittländern (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 74-113)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2009/158/EG des Rates wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 798/2008 der Kommission vom 8. August 2008 zur Erstellung einer Liste von Drittländern, Gebieten, Zonen und Kompartimenten, aus denen die Einfuhr von Geflügel und Geflügelerzeugnissen in die Gemeinschaft und ihre Durchfuhr durch die Gemeinschaft zugelassen ist, und zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen (ABl. L 226 vom 23.8.2008, S. 1-94)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1-208)

Letzte Aktualisierung: 04.05.2020